Betreff
Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche für die Kommunalwahl am 12.September 2021
Vorlage
20/216
Aktenzeichen
32.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Für die Zahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter und damit für die Abgrenzung der Wahlbereiche ist nach § 177 Abs.2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) die Einwohnerzahl, die vom Nds. Landesamt für Statistik (NLS) zum Stichtag 30.06.2020 veröffentlicht wurde, maßgebend.

 

Zum vorab genannten Stichtag betrug die maßgebende Einwohnerzahl für die Stadt Aurich 42.142.

 

Nach § 46 NKomVG beträgt die Zahl der Ratsfrauen oder Ratsherren für die Stadt Aurich demnach 40.

 

Somit sind entsprechend § 7 Abs. 4 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) bei 40 zu wählenden Vertreterinnen und Vertretern mindestens 2, höchstens 3 Wahlbereiche zu bilden.

 


 

Gemäß § 7 Abs. 5 und 6 NKWG bestimmt der Rat Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche. Bei der Abgrenzung der Wahlbereiche sind die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Die Abweichung von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlbereiche soll nicht mehr als 25 % nach oben oder nach unten betragen.

 

 

Wahlbereich

Einwohnerzahl

Abweichung von der Ø Einwohnerzahl der Wahlbereiche

 

42.142 : 3 (Wahlbereiche) = 14.047,00

Wahlbereich I

Stadtteil Aurich

 

 

12.278

 

 

-12,6 %

 

Wahlbereich II

Schirum

Extum

Haxtum

Kirchdorf

Rahe

Walle

Georgsfeld

Tannenhausen

Sandhorst

 

 

1.377

2.121

1.725

1.397

515

2.610

547

1.859

4.382

 

16.533

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

+ 17,7 %

 

Wahlbereich III

Dietrichsfeld

Plaggenburg

Pfalzdorf

Langefeld

Middels

Spekendorf

Brockzetel

Wiesens

Egels

Wallinghausen

Popens

 

 

754

1.412

224

416

1.196

431

351

1.392

1.745

3.470

1.940

 

13.331

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

- 5,1 %