Betreff
Einziehung und Teileinziehung eines Teilstückes des Ostgasterweges (Wallinghausen)
hier: Einziehung/Teileinziehung nach § 8 Abs. 1 Nieders. Straßengesetz (NStrG)
Vorlage
21/001
Aktenzeichen
24
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Stadt Aurich ist Eigentümerin und Straßenbaulastträger der Gemeindestraße „Ostgaster Weg“ im Ortsteil Wallinghausen.

 

Es ist beabsichtigt, ein Teilstück dieser gewidmeten Straße (westlich Eidechsenweg) aus Gründen des öffentlichen Wohls nach § 8 NStrG einzuziehen und teileinzuziehen. Das betreffende Straßenstück erstreckt sich auf einer Länge von ca. 25 Metern und ist in der anliegenden Anlage schwarz schraffiert bzw. grau dargestellt.

 

Durch die vorgesehene Teileinziehung (Beschränkung) wird der in der Anlage schwarz schraffierte Straßenbereich auf die Nutzung „Fuß- und Radweg“ beschränkt und für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt.

 

Das in der Anlage grau dargestellte Straßenstück (zukünftige Grünfläche) verliert hingegen durch die beabsichtigte Einziehung in Gänze die Eigenschaft einer öffentlichen Verkehrsfläche.

 

Grundlage für die Ein- und Teileinziehung ist, wie bereits in der Vorlage 19/169 dargelegt, der Bebauungsplan Nr. 257 „Südlich Kieler Weg“. Dieser sieht vor, dass der Ostgaster Weg westlich des Eidechsenweges zu unterbrechen ist und an dieser Stelle zwischen dem östlichen und westlichen Teil nur eine Fuß- und Radwegeverbindung sowie eine öffentliche Grünfläche ohne Zweckbestimmung verbleibt (siehe Anlage).

 

Hierdurch soll der Ostgaster Weg insbesondere im westlichen Teilbereich vom Verkehr entlastet und die östlichen Baugebiete über den neuen Kreisverkehr im Bereich Wallinghausener Gaste / Wallinghausener Straße (K 130) geführt werden.

 

Ein überwiegendes öffentliches Wohl liegt hier vor, da die Einziehung und Teileinziehung dem Inhalt eines rechtwirksamen Bebauungsplanes entspricht. Eine Abwägung aller einer Einziehung und Teileinziehung stützenden Aspekte sowie der gegen sie stehenden Aspekte sind bereits im Bauleitplanverfahren geprüft und abgewogen worden.

 

Der Rat der Stadt Aurich hat in seiner Sitzung am 07.11.2019 beschlossen, die Absicht der Einziehung und Teileinziehung (Ankündigung) gemäß § 8 Abs. 2 NStrG ortsüblich bekanntzugeben und somit das Einziehungsverfahren einzuleiten (Vorlage 19/169).

 

Die Absicht der Einziehung ist am 13.12.2019 ortsüblich bekanntgemacht worden. Reaktionen / Einwendungen sind innerhalb von drei Monaten nach Bekanntmachung nicht eingegangen bzw. erhoben worden.

 

Es wird nunmehr vorgeschlagen, das Teilstück der öffentlichen Gemeindestraße „Ostgaster Weg“ (Gemarkung Wallinghausen, Flur 4, Flurstück 317/0 tlw.) auf einer Länge von 25 m zum 01.04.2021 einzuziehen und teileinzuziehen. Die Einziehung/Teileinziehung wird im Anschluss nach § 8 Abs. 3 NStrG öffentlich bekanntgemacht.

 

Der Rückbau entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplanes erfolgte entgegen der ursprünglichen Planung nicht mehr in 2020 sondern ist für das Frühjahr 2021 vorgesehen. Hintergrund hierfür sind insbesondere Erschwernisse durch die Corona-Pandemie sowie private Bauvorhaben im westlichen Teilbereich des Ostgaster Weges. Bis zum endgültigen Rückbau des in Rede stehenden Bereiches wird es ab dem 01.04.2021 zunächst eine provisorische Sperrung mittels Poller und Verbotsschildern geben.

 

Im Zusammenhang mit der Trennung ist außerdem vorgesehen, für einen Teilbereich des Ostgaster Weges einen neuen Straßennamen zu vergeben, damit beispielsweise die Anfahrt für Rettungskräfte nicht zu Komplikationen führt. Ein entsprechender Vorschlag bzw. Vorschläge werden dem Ortsrat Egels/Wallinghausen hierzu in einer separaten Vorlage unterbreitet.