Sachverhalt:
Im Baumschutzbericht werden
zum einen die größeren privaten und öffentlichen Bäume mit einem Schutz nach
der städtischen Baumschutzsatzung, sowie auch die Beratung zu Bauvorhaben neben
geschützten Wallhecken (siehe auch Schaubild in Anlage 1) behandelt. Zum
anderen werden die Pflegemaßnahmen sowie die Pflanzungen und die Fällungen von
städtischen Bäumen aufgenommen (siehe auch Schaubild in Anlage 2). Und es
werden die besonders schützenswerten weil stadtbildprägenden Bäume beschrieben,
die gefällt werden mussten.
Baumschutz und Wallheckenschutz
Beratungen / Anhörungen
/ Ablehnung
Im Jahr 2020 wurden von
der Verwaltung Anfragen und Anträge zum Baumschutz und zum Wallheckenschutz für
die Erhaltung und Beratung sowie zu Baumschädigungen für zusammen 156 Bäume
bearbeitet. Zum Vergleich hat die Verwaltung in 2019 Anfragen und Anträge zu 220
Bäumen bearbeitet. Die Zahl ist gesunken, da seit 2019 Anträge und Anfragen zur Wallheckenpflege sowie
zu Wallheckendurchbrüchen und Wallbaumfällungen auch für Bebauungsplangebiete wieder
bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises bearbeitet werden.
Beratungen zum
Baumschutz
Mit dem Ziel der
Baumerhaltung durch Beratung wurden 2020 für 101 Bäume Anfragen zu geschützten
Bäumen von der Verwaltung bearbeitet (2019 für 122 Bäume). Die Regeln zur
Baumpflege werden im Baumschutz-Merkblatt der Stadt Aurich beschrieben, das im
Internet unter www.aurich.de unter dem
Menüpunkt / Bauen und Wohnen / Baumschutz verfügbar ist. Damit wird für private
Baumeigentümer die fachgerechte Ausführung einer Baumpflege nach der ZTV
Baumpflege (siehe unten) verständlich beschrieben und bei der Beratung zu
Grunde gelegt.
Aufgrund nur kleinerer
Sturmereignisse blieb die Zahl an Beratungen wegen Sturmschäden niedrig. Die
Zahl von Anfragen wegen möglicher Gebäudeschäden und wegen Wohnhausneubauten war
konstant. Der Beratungsumfang hat sich verringert, da weniger Anfragen zu
größeren Baumaßnahmen erfolgten. Zudem wurden in geringerer Zahl Maßnahmen zur
Verkehrssicherung an Privatbäumen angefragt.
Durch die
Beratungstätigkeit der Verwaltung und durch beauftragte Gutachter konnte für
diese Einzelbäume eine Fällung vermieden werden. Für 10 städtische Straßenbäume
erfolgte dabei eine eingehende Untersuchung durch einen anerkannten
Sachverständigen, der jeweils eine ausreichende Standsicherheit feststellen
konnte.
Für einen Baum erfolgte
2020 die Ablehnung einer zur Herstellung einer Zufahrt beantragten Fällung in
Tannenhausen. Durch eine leichte Verschiebung der Zufahrt (2019: ebenfalls eine
Ablehnung) konnte eine Erhaltung erreicht werden.
Beratungen zum
Wallheckenschutz
Für 36 Wallbäume im
Bereich geplanter Bauvorhaben konnte jeweils eine Erhaltung erreicht werden.
Die Beratung zu diesen Wallbäumen erfolgte im Rahmen der Prüfung von
Bauanträgen. In der Regel wurde die geplante Bebauung, zum Wurzelschutz der
Wallhecken-Gehölze, auf ausreichende Abstände hin geprüft. Die Stadt hat auch
vier Wallbäume mit zur Baumkontrolle erkannten Schadmerkmalen an Gemeindestraßen
eingehend auf ihre Verkehrssicherheit untersucht. Diese konnten durch
anschließende Pflegemaßnahme erhalten bleiben.
Das betrifft auch Wallbäume,
bei denen durch fachgerechte Ausastungen zum Gebäudeschutz oder wegen Sturmschäden
eine Fällung vermieden werden kann. In 2019 wurde zu 12 Wallbäumen an Straßen
und bei Bauanträgen, einschl. restlicher Fälle aus Vorjahren zur
Wallheckenpflege, noch Zahl zu 78 Wallbäumen der ausreichende Wallheckenschutz
durch die Stadt geprüft.
Baumschädigungen
Anhörungen zu
Baumschädigungen bzgl. der Baumschutzsatzung erfolgten 2020 für 15 Bäume.
Darunter waren 12 ungenehmigte Baumfällungen, davon zwei in Tannenhausen, eine
in Haxtum, drei in Wallinghausen und sechs in der Kernstadt. Daneben wurden drei
Fälle von Wurzelschädigungen in Georgsfeld bzw. in Tannenhausen bearbeitet. Im
Jahr 2019 waren für 8 Bäume Anhörungen nötig.
Nach der Baumschutzsatzung genehmigte
Baumfällungen
Baumfällungen waren 2020
für 76 nach der Baumschutzsatzung geschützte Bäume im privaten, städtischen
oder im anderen öffentlichen Eigentum in geringerem Umfang zu registrieren (2019:
140 Bäume). Die Verringerung der Fälle gegenüber 2019 resultiert aus der
geringeren Zahl von Anfragen zum Gebäudeschutz, aus in geringerem Umfang
durchgeführten Baumaßnahmen und aus der geringeren Zahl und Stärke an
Sturmereignissen. Zudem wurde die 2019 mit 43 Baumfällungen begonnene Maßnahme
der Entwicklung von Strauchhecken im Vogelschutzgebiet am Ewigen Meer zur
Förderung des Neuntöters 2020 zunächst nicht fortgeführt.
Eine Fällgenehmigung für
Bäume auf Wallhecken ist seitens der Stadt in 2020 nicht mehr erfolgt. 2019 wurden
noch 40 Wallbaumfällungen genehmigt, wobei es sich um noch laufende Altfälle
aus der Zeit vor der Rückgabe der Zuständigkeit des Wallheckenschutzes in
Bebauungsplangebieten an den Landkreis handelte.
Der wesentliche Grund
für eine Fällgenehmigung von 24 Einzelbäumen war (wie auch 2019 mit 50
Fällungen) der Gebäudeschutz. Das betraf vor allem den Schutz privater
Wohnhäuser. Die Bäume wiesen als Schadsymptome Pilzbefall, Rindenschäden bzw.
bruchgefährdete Zwillen auf.
Die Begründung ergab
sich bei weiteren 24 gefällten Einzel-Bäumen aus drei größeren Maßnahmen (2019:
52 Fällungen für 2 größere Maßnahmen). Dabei mussten diese Bäume für den
barrierefreien Ausbau zzgl. Fahrradabstellanlagen von Bushaltestellen an Kreisstraßen,
für den Neubau eines großflächigen Einzelhandels in Sandhorst und für den
Gebäudeschutz eines Wohnhauses im Außenbereich in Kirchdorf gefällt werden.
Weitere 14 Einzelbaumfällungen
waren wegen einer zu großen Verkehrsgefährdung durch mit Schrägstand, sturmbedingten
Astausbrüchen, Rindenschäden oder Totholz stärker geschädigte Bäume nötig
(2019: 29 Bäume). Zudem mussten 14 Einzelbaumfällungen für die Neuerrichtung kleinerer
Wohnhäuser bzw. deren Zufahrten oder Ver- und Entsorgungsleitungen im gesamten
Stadtgebiet genehmigt werden (2019: 32 Fällungen).
Genehmigungsfreie Maßnahmen aufgrund akuter
Gefahr
Nach der
Baumschutzsatzung sind Baumfällungen aufgrund unmittelbar drohender Umsturz-
und Bruchgefahren bzw. aufgrund der Erteilung einer Plangenehmigung durch den
Landkreis genehmigungsfrei. Sie haben sich mit 21 Bäumen im Jahr 2020 weiter
auf einem hohen Niveau bewegt. Hintergrund waren hier vor allem Pilzbefall, Bakterienbefall,
Rindenschäden, Schiefstand und von Stürmen herrührende größere Astausbrüche
bzw. Umstürze. Darunter waren 5 Bäume im städtischen Eigentum, darunter eine
Blutbuche an der Leerer Landstraße Höhe Lüchtenburger Weg, die bei einem Sturm
umgestürzt ist, zwei Sommerlinden am Ostfrieslandwanderweg nördlich
Fockenbollwerkstraße, die aufgrund einer wasserrechtlichen Plangenehmigung
gefällt wurden sowie zwei kleinere Straßenbäume. Eine Ersatzpflanzung für die
Blutbuche war wegen dem Standort im Einmündungsbereich im Sichtdreieck nicht
möglich. Eine Ersatzpflanzung für die Sommerlinden war wegen des dichten
Leitungsnetzes im Seitenraum des Ostfrieslandwanderweges nicht möglich, sodass
ersatzweise eine Heckenpflanzung im Grenzbereich erfolgt. Im Jahr 2019 mussten 30
geschützte Bäume wegen akuter Verkehrs- oder Gebäudegefährdung im
Anzeigeverfahren unverzüglich gefällt werden. Auch hier ergab sich ein leichter
Rückgang durch weniger Sturmereignisse.
Ersatzbaumpflanzungen
Für die genehmigten
privaten, städtischen und weiteren öffentlichen 76 Fällungen von nach der
Baumschutzsatzung geschützten Bäumen wurden 2020 insgesamt auch 76
Ersatzbaumpflanzungen als Auflagen bei Fällgenehmigungen je nach örtlicher
Möglichkeit und dem fachlich begründeten Bedarf vorgeschrieben (2019: 140
Baumfällungen mit 89 Ersatzbaumpflanzungen). Die Verwaltung berücksichtigt
dabei, dass auf Grundstücken mit ausreichend verbleibendem geschütztem
Baumbestand und auf besonders kleinen Grundstücken ggfls. keine
Ersatzbaumauflagen erlassen werden.
Für 8 der 10 genehmigten
Fällungen städtischer geschützter Bäume wurden dabei zusammen 10 Ersatzbäume
zur Pflanzauflage gemacht. Für 2 weitere Bäume wurde moorstandortbedingt bzw.
aufgrund ausreichend verbleibendem Baumbestand keine Ersatzbaumpflanzung
vorgesehen.
Für 8 der 9 genehmigten
Baumfällungen auf den weiteren öffentlichen Flächen wurden dabei 16 Ersatzbäume
als Pflanzauflage vorgesehen. Für eine weitere genehmigte Fällung eines
öffentlichen Baumes erfolgte keine Ersatzbaumauflage, da benachbart weiterer
umfangreicher Baumbestand erhalten blieb.
Für 33 der 57 genehmigten
Baumfällungen auf privaten Flächen wurden dabei 50 Ersatzbäume als
Pflanzauflage vorgesehen. Für weitere 24 genehmigte Baumfällungen waren ortsnah
keine Ersatzbäume erforderlich, da dort nach der Fällung jeweils mehrere
geschützte Laubbäume auf dem Grundstück verblieben sind bzw. das Grundstück
dafür zu klein war.
Straßenbaumpflege
Das Baumkataster der
städtischen Straßenbäume wurde 2012 zur effektiven Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht
für die Bäume an den etwa eintausend Gemeindestraßen im Stadtgebiet eingeführt.
Darin sind bis 2020 bereits ca. 24.000 Bäume aufgenommen worden. Vorwiegend
handelt es sich um die städtischen Straßenbäume im Innenstadtbereich, sowie
auch um die Bäume auf Spielplätzen. Im Jahr 2020 sind vom Betriebshof ca. 1.000
Bäume neu in das Baumkataster aufgenommen und erstmalig auf ihre
Verkehrssicherheit hin kontrolliert worden. Es wurden ähnlich wie 2019 wieder 11.356
städtische Bäume im Rahmen der laufenden Regelkontrolle überprüft. Je nach dem
Baumzustand wird dazu ein Kontrollintervall von sechs Monaten, einem Jahr oder
zwei Jahren vorgesehen.
Es wurde bei den
Baumkontrollen im Jahr 2020 bei 1.723 Straßen- und Spielplatzbäumen die
Notwendigkeit von Pflegemaßnahmen erkannt (siehe Schaubild Straßen- und
Spielplatzbäume in Anlage 2). Dabei handelt es sich um Totholzentfernung,
Lichtraumprofilschnitt, Stammaustriebs-Entfernung, Kronenpflegeschnitte und
Kronensicherungseinbau. Die Arbeiten wurden vom Betriebshof bzw. von besonders
ausgestatteten privaten Fachbetrieben nach den technischen Regeln zur
Baumpflege fachgerecht abgearbeitet. Diese Regeln sind in der ZTV Baumpflege
des FLL e.V. niedergelegt.
Aufgrund der anhaltenden
Sommertrockenheit hat der Pflegebedarf in den letzten Jahren erheblich
zugenommen (2017: ca. 700 zu pflegende Bäume, 2018: 1.110 zu pflegende Bäume,
2019: 1.521 zu pflegende Bäume, 2020 1.723 zu pflegende Bäume). Die nötigen
Maßnahmen werden je nach der erforderlichen Ausstattung vom städtischen
Betriebshof bzw. von besonders ausgerüsteten Fachbetreiben Als Sondermaßnahme
erfolgten in der sommerlichen Trockenperiode auch 2020 an zahlreichen
Straßenbäumen im gesamten Stadtgebiet erneut Bewässerungsmaßnahmen. Dazu kamen
vielerorts regelmäßig wieder befüllte Bewässerungssäcke zum Einsatz, wodurch in
vielen Fällen eine Erhaltung erreicht wurde.
Städtische Straßenbaumfällungen
Bei den notwendigen
Fällungen von 125 weiteren städtischen Bäumen handelte es sich weitgehend um untermaßige
Bäume, Bäume ungeschützter Arten. Zudem mussten 20 Wallhecken-Straßenbäume mit
akuter Verkehrsgefährdung gefällt werden. Die Fällungen erfolgten zur
Verkehrssicherung an Straßen und Kinderspielplätzen. Die Zahl ist aufgrund
zunehmender Trockenschäden 2020 angestiegen (2018: 46 Fälle, 2019: 71 Fälle).
Die Ersatzbaumpflanzungen dazu erfolgen als Sammelmaßnahme im Folgejahr (siehe
unten).
Straßenbaumpflanzungen
Für die im Vorjahr
erfolgten 71 städtischen Straßenbaum-Fällungen wurden 2020 durch die Verwaltung
als Sammelmaßnahme 96 neue Straßenbäume angepflanzt (2019: 88 Neupflanzungen
für 46 Fällungen im Vorjahr, 2018). Diese fanden im wesentlichen in Sandhorst
an der Sandhorster Allee, in Wallinghausen an der Wallinghausener Gaste, in
Extum am Erdbeerweg, und in Rahe an der Gemeindestraße Rode sowie in
Einzelfällen auf Kinderspielplätzen und auf Grünflächen statt. Die
Ersatzpflanzungen für die im Jahr 2020 gefällten 145 Straßenbäume erfolgen im
laufenden Jahr 2021.
Besonders schützenswerte Bäume
Von den genehmigten Baumfällungen
waren auch vier besonders schützenswerte Bäume betroffen. Als besonders
schützenswert werden Großbäume mit stadtbildprägender Wirkung eingestuft. Es
handelt sich um eine Hängebuche an der Graf-Enno-Straße, die wegen Pflaster-
und Gebäudeschäden im Wurzelbereich gefährdend war, um zwei Winterlinde an der
Gemeindestraße Skagerrakstraße, die zusätzlich als Bestandteil des
Denkmalensembles der Blücherkaserne denkmalgeschützt sind und wegen Rindenschäden
und Pilzbefall stark bruchgefährdet waren sowie um eine Rotbuche auf einer
Fläche im Landeseigentum am Schlossplatz 3 mit holzzerstörendem Pilzbefall und
Schrägstand.
Für die Hängebuche war
aufgrund der Leitungen im Untergrund und der Gebäudenähe sowie wegen des auf
dem Grundstück vorhandenen geschützten weiteren Baumbestandes kein
Ersatzstandort verfügbar. Für die beiden Winterlinden werden nach dem Umbau der
Skagerrakstraße zur Erschließung des Kasernengeländes zwei neue Sommerlinden
als Ersatzbäume angepflanzt. Für die Rotbuche ist aufgrund des dichten
verbleibenden und geschützten Baumbestandes westlich des Schloss auf den
Landesflächen keine Ersatzpflanzung vorgesehen worden.
Im Jahr 2019 mussten zum
Vergleich fünf besonders schützenswerte Bäume zu Fällung genehmigt werden.
Daneben wurden 2020 aufgrund
akuter Verkehrs- und Gebäudegefährdung durch Pilzbefall eine weitere Rotbuche
am Schlossplatz und eine Sommerlinde an der Voerkampstraße in Sandhorst genehmigungsfrei
gefällt.