Betreff
Baumschutz-Bericht für 2020
Vorlage
21/032
Aktenzeichen
21.93.03 und 21.93.05
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Im Baumschutzbericht werden zum einen die größeren privaten und öffentlichen Bäume mit einem Schutz nach der städtischen Baumschutzsatzung, sowie auch die Beratung zu Bauvorhaben neben geschützten Wallhecken (siehe auch Schaubild in Anlage 1) behandelt. Zum anderen werden die Pflegemaßnahmen sowie die Pflanzungen und die Fällungen von städtischen Bäumen aufgenommen (siehe auch Schaubild in Anlage 2). Und es werden die besonders schützenswerten weil stadtbildprägenden Bäume beschrieben, die gefällt werden mussten.

 

Baumschutz und Wallheckenschutz

 

Beratungen / Anhörungen / Ablehnung

Im Jahr 2020 wurden von der Verwaltung Anfragen und Anträge zum Baumschutz und zum Wallheckenschutz für die Erhaltung und Beratung sowie zu Baumschädigungen für zusammen 156 Bäume bearbeitet. Zum Vergleich hat die Verwaltung in 2019 Anfragen und Anträge zu 220 Bäumen bearbeitet. Die Zahl ist gesunken, da seit 2019 Anträge und Anfragen zur Wallheckenpflege sowie zu Wallheckendurchbrüchen und Wallbaumfällungen auch für Bebauungsplangebiete wieder bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises bearbeitet werden.

 

Beratungen zum Baumschutz

Mit dem Ziel der Baumerhaltung durch Beratung wurden 2020 für 101 Bäume Anfragen zu geschützten Bäumen von der Verwaltung bearbeitet (2019 für 122 Bäume). Die Regeln zur Baumpflege werden im Baumschutz-Merkblatt der Stadt Aurich beschrieben, das im Internet unter www.aurich.de unter dem Menüpunkt / Bauen und Wohnen / Baumschutz verfügbar ist. Damit wird für private Baumeigentümer die fachgerechte Ausführung einer Baumpflege nach der ZTV Baumpflege (siehe unten) verständlich beschrieben und bei der Beratung zu Grunde gelegt.

Aufgrund nur kleinerer Sturmereignisse blieb die Zahl an Beratungen wegen Sturmschäden niedrig. Die Zahl von Anfragen wegen möglicher Gebäudeschäden und wegen Wohnhausneubauten war konstant. Der Beratungsumfang hat sich verringert, da weniger Anfragen zu größeren Baumaßnahmen erfolgten. Zudem wurden in geringerer Zahl Maßnahmen zur Verkehrssicherung an Privatbäumen angefragt.

Durch die Beratungstätigkeit der Verwaltung und durch beauftragte Gutachter konnte für diese Einzelbäume eine Fällung vermieden werden. Für 10 städtische Straßenbäume erfolgte dabei eine eingehende Untersuchung durch einen anerkannten Sachverständigen, der jeweils eine ausreichende Standsicherheit feststellen konnte.

Für einen Baum erfolgte 2020 die Ablehnung einer zur Herstellung einer Zufahrt beantragten Fällung in Tannenhausen. Durch eine leichte Verschiebung der Zufahrt (2019: ebenfalls eine Ablehnung) konnte eine Erhaltung erreicht werden.

 

Beratungen zum Wallheckenschutz

Für 36 Wallbäume im Bereich geplanter Bauvorhaben konnte jeweils eine Erhaltung erreicht werden. Die Beratung zu diesen Wallbäumen erfolgte im Rahmen der Prüfung von Bauanträgen. In der Regel wurde die geplante Bebauung, zum Wurzelschutz der Wallhecken-Gehölze, auf ausreichende Abstände hin geprüft. Die Stadt hat auch vier Wallbäume mit zur Baumkontrolle erkannten Schadmerkmalen an Gemeindestraßen eingehend auf ihre Verkehrssicherheit untersucht. Diese konnten durch anschließende Pflegemaßnahme erhalten bleiben.

Das betrifft auch Wallbäume, bei denen durch fachgerechte Ausastungen zum Gebäudeschutz oder wegen Sturmschäden eine Fällung vermieden werden kann. In 2019 wurde zu 12 Wallbäumen an Straßen und bei Bauanträgen, einschl. restlicher Fälle aus Vorjahren zur Wallheckenpflege, noch Zahl zu 78 Wallbäumen der ausreichende Wallheckenschutz durch die Stadt geprüft.

 

Baumschädigungen

Anhörungen zu Baumschädigungen bzgl. der Baumschutzsatzung erfolgten 2020 für 15 Bäume. Darunter waren 12 ungenehmigte Baumfällungen, davon zwei in Tannenhausen, eine in Haxtum, drei in Wallinghausen und sechs in der Kernstadt. Daneben wurden drei Fälle von Wurzelschädigungen in Georgsfeld bzw. in Tannenhausen bearbeitet. Im Jahr 2019 waren für 8 Bäume Anhörungen nötig.

 

Nach der Baumschutzsatzung genehmigte Baumfällungen

 

Baumfällungen waren 2020 für 76 nach der Baumschutzsatzung geschützte Bäume im privaten, städtischen oder im anderen öffentlichen Eigentum in geringerem Umfang zu registrieren (2019: 140 Bäume). Die Verringerung der Fälle gegenüber 2019 resultiert aus der geringeren Zahl von Anfragen zum Gebäudeschutz, aus in geringerem Umfang durchgeführten Baumaßnahmen und aus der geringeren Zahl und Stärke an Sturmereignissen. Zudem wurde die 2019 mit 43 Baumfällungen begonnene Maßnahme der Entwicklung von Strauchhecken im Vogelschutzgebiet am Ewigen Meer zur Förderung des Neuntöters 2020 zunächst nicht fortgeführt.

Eine Fällgenehmigung für Bäume auf Wallhecken ist seitens der Stadt in 2020 nicht mehr erfolgt. 2019 wurden noch 40 Wallbaumfällungen genehmigt, wobei es sich um noch laufende Altfälle aus der Zeit vor der Rückgabe der Zuständigkeit des Wallheckenschutzes in Bebauungsplangebieten an den Landkreis handelte.

Der wesentliche Grund für eine Fällgenehmigung von 24 Einzelbäumen war (wie auch 2019 mit 50 Fällungen) der Gebäudeschutz. Das betraf vor allem den Schutz privater Wohnhäuser. Die Bäume wiesen als Schadsymptome Pilzbefall, Rindenschäden bzw. bruchgefährdete Zwillen auf.

Die Begründung ergab sich bei weiteren 24 gefällten Einzel-Bäumen aus drei größeren Maßnahmen (2019: 52 Fällungen für 2 größere Maßnahmen). Dabei mussten diese Bäume für den barrierefreien Ausbau zzgl. Fahrradabstellanlagen von Bushaltestellen an Kreisstraßen, für den Neubau eines großflächigen Einzelhandels in Sandhorst und für den Gebäudeschutz eines Wohnhauses im Außenbereich in Kirchdorf gefällt werden.

Weitere 14 Einzelbaumfällungen waren wegen einer zu großen Verkehrsgefährdung durch mit Schrägstand, sturmbedingten Astausbrüchen, Rindenschäden oder Totholz stärker geschädigte Bäume nötig (2019: 29 Bäume). Zudem mussten 14 Einzelbaumfällungen für die Neuerrichtung kleinerer Wohnhäuser bzw. deren Zufahrten oder Ver- und Entsorgungsleitungen im gesamten Stadtgebiet genehmigt werden (2019: 32 Fällungen).

 

Genehmigungsfreie Maßnahmen aufgrund akuter Gefahr

 

Nach der Baumschutzsatzung sind Baumfällungen aufgrund unmittelbar drohender Umsturz- und Bruchgefahren bzw. aufgrund der Erteilung einer Plangenehmigung durch den Landkreis genehmigungsfrei. Sie haben sich mit 21 Bäumen im Jahr 2020 weiter auf einem hohen Niveau bewegt. Hintergrund waren hier vor allem Pilzbefall, Bakterienbefall, Rindenschäden, Schiefstand und von Stürmen herrührende größere Astausbrüche bzw. Umstürze. Darunter waren 5 Bäume im städtischen Eigentum, darunter eine Blutbuche an der Leerer Landstraße Höhe Lüchtenburger Weg, die bei einem Sturm umgestürzt ist, zwei Sommerlinden am Ostfrieslandwanderweg nördlich Fockenbollwerkstraße, die aufgrund einer wasserrechtlichen Plangenehmigung gefällt wurden sowie zwei kleinere Straßenbäume. Eine Ersatzpflanzung für die Blutbuche war wegen dem Standort im Einmündungsbereich im Sichtdreieck nicht möglich. Eine Ersatzpflanzung für die Sommerlinden war wegen des dichten Leitungsnetzes im Seitenraum des Ostfrieslandwanderweges nicht möglich, sodass ersatzweise eine Heckenpflanzung im Grenzbereich erfolgt. Im Jahr 2019 mussten 30 geschützte Bäume wegen akuter Verkehrs- oder Gebäudegefährdung im Anzeigeverfahren unverzüglich gefällt werden. Auch hier ergab sich ein leichter Rückgang durch weniger Sturmereignisse.

 

Ersatzbaumpflanzungen

 

Für die genehmigten privaten, städtischen und weiteren öffentlichen 76 Fällungen von nach der Baumschutzsatzung geschützten Bäumen wurden 2020 insgesamt auch 76 Ersatzbaumpflanzungen als Auflagen bei Fällgenehmigungen je nach örtlicher Möglichkeit und dem fachlich begründeten Bedarf vorgeschrieben (2019: 140 Baumfällungen mit 89 Ersatzbaumpflanzungen). Die Verwaltung berücksichtigt dabei, dass auf Grundstücken mit ausreichend verbleibendem geschütztem Baumbestand und auf besonders kleinen Grundstücken ggfls. keine Ersatzbaumauflagen erlassen werden.

 

Für 8 der 10 genehmigten Fällungen städtischer geschützter Bäume wurden dabei zusammen 10 Ersatzbäume zur Pflanzauflage gemacht. Für 2 weitere Bäume wurde moorstandortbedingt bzw. aufgrund ausreichend verbleibendem Baumbestand keine Ersatzbaumpflanzung vorgesehen.

Für 8 der 9 genehmigten Baumfällungen auf den weiteren öffentlichen Flächen wurden dabei 16 Ersatzbäume als Pflanzauflage vorgesehen. Für eine weitere genehmigte Fällung eines öffentlichen Baumes erfolgte keine Ersatzbaumauflage, da benachbart weiterer umfangreicher Baumbestand erhalten blieb.

Für 33 der 57 genehmigten Baumfällungen auf privaten Flächen wurden dabei 50 Ersatzbäume als Pflanzauflage vorgesehen. Für weitere 24 genehmigte Baumfällungen waren ortsnah keine Ersatzbäume erforderlich, da dort nach der Fällung jeweils mehrere geschützte Laubbäume auf dem Grundstück verblieben sind bzw. das Grundstück dafür zu klein war.

 

Straßenbaumpflege

 

Das Baumkataster der städtischen Straßenbäume wurde 2012 zur effektiven Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht für die Bäume an den etwa eintausend Gemeindestraßen im Stadtgebiet eingeführt. Darin sind bis 2020 bereits ca. 24.000 Bäume aufgenommen worden. Vorwiegend handelt es sich um die städtischen Straßenbäume im Innenstadtbereich, sowie auch um die Bäume auf Spielplätzen. Im Jahr 2020 sind vom Betriebshof ca. 1.000 Bäume neu in das Baumkataster aufgenommen und erstmalig auf ihre Verkehrssicherheit hin kontrolliert worden. Es wurden ähnlich wie 2019 wieder 11.356 städtische Bäume im Rahmen der laufenden Regelkontrolle überprüft. Je nach dem Baumzustand wird dazu ein Kontrollintervall von sechs Monaten, einem Jahr oder zwei Jahren vorgesehen.

Es wurde bei den Baumkontrollen im Jahr 2020 bei 1.723 Straßen- und Spielplatzbäumen die Notwendigkeit von Pflegemaßnahmen erkannt (siehe Schaubild Straßen- und Spielplatzbäume in Anlage 2). Dabei handelt es sich um Totholzentfernung, Lichtraumprofilschnitt, Stammaustriebs-Entfernung, Kronenpflegeschnitte und Kronensicherungseinbau. Die Arbeiten wurden vom Betriebshof bzw. von besonders ausgestatteten privaten Fachbetrieben nach den technischen Regeln zur Baumpflege fachgerecht abgearbeitet. Diese Regeln sind in der ZTV Baumpflege des FLL e.V. niedergelegt.

 

Aufgrund der anhaltenden Sommertrockenheit hat der Pflegebedarf in den letzten Jahren erheblich zugenommen (2017: ca. 700 zu pflegende Bäume, 2018: 1.110 zu pflegende Bäume, 2019: 1.521 zu pflegende Bäume, 2020 1.723 zu pflegende Bäume). Die nötigen Maßnahmen werden je nach der erforderlichen Ausstattung vom städtischen Betriebshof bzw. von besonders ausgerüsteten Fachbetreiben Als Sondermaßnahme erfolgten in der sommerlichen Trockenperiode auch 2020 an zahlreichen Straßenbäumen im gesamten Stadtgebiet erneut Bewässerungsmaßnahmen. Dazu kamen vielerorts regelmäßig wieder befüllte Bewässerungssäcke zum Einsatz, wodurch in vielen Fällen eine Erhaltung erreicht wurde.

 

Städtische Straßenbaumfällungen

 

Bei den notwendigen Fällungen von 125 weiteren städtischen Bäumen handelte es sich weitgehend um untermaßige Bäume, Bäume ungeschützter Arten. Zudem mussten 20 Wallhecken-Straßenbäume mit akuter Verkehrsgefährdung gefällt werden. Die Fällungen erfolgten zur Verkehrssicherung an Straßen und Kinderspielplätzen. Die Zahl ist aufgrund zunehmender Trockenschäden 2020 angestiegen (2018: 46 Fälle, 2019: 71 Fälle). Die Ersatzbaumpflanzungen dazu erfolgen als Sammelmaßnahme im Folgejahr (siehe unten).

 

Straßenbaumpflanzungen

 

Für die im Vorjahr erfolgten 71 städtischen Straßenbaum-Fällungen wurden 2020 durch die Verwaltung als Sammelmaßnahme 96 neue Straßenbäume angepflanzt (2019: 88 Neupflanzungen für 46 Fällungen im Vorjahr, 2018). Diese fanden im wesentlichen in Sandhorst an der Sandhorster Allee, in Wallinghausen an der Wallinghausener Gaste, in Extum am Erdbeerweg, und in Rahe an der Gemeindestraße Rode sowie in Einzelfällen auf Kinderspielplätzen und auf Grünflächen statt. Die Ersatzpflanzungen für die im Jahr 2020 gefällten 145 Straßenbäume erfolgen im laufenden Jahr 2021.

 

Besonders schützenswerte Bäume

 

Von den genehmigten Baumfällungen waren auch vier besonders schützenswerte Bäume betroffen. Als besonders schützenswert werden Großbäume mit stadtbildprägender Wirkung eingestuft. Es handelt sich um eine Hängebuche an der Graf-Enno-Straße, die wegen Pflaster- und Gebäudeschäden im Wurzelbereich gefährdend war, um zwei Winterlinde an der Gemeindestraße Skagerrakstraße, die zusätzlich als Bestandteil des Denkmalensembles der Blücherkaserne denkmalgeschützt sind und wegen Rindenschäden und Pilzbefall stark bruchgefährdet waren sowie um eine Rotbuche auf einer Fläche im Landeseigentum am Schlossplatz 3 mit holzzerstörendem Pilzbefall und Schrägstand.

Für die Hängebuche war aufgrund der Leitungen im Untergrund und der Gebäudenähe sowie wegen des auf dem Grundstück vorhandenen geschützten weiteren Baumbestandes kein Ersatzstandort verfügbar. Für die beiden Winterlinden werden nach dem Umbau der Skagerrakstraße zur Erschließung des Kasernengeländes zwei neue Sommerlinden als Ersatzbäume angepflanzt. Für die Rotbuche ist aufgrund des dichten verbleibenden und geschützten Baumbestandes westlich des Schloss auf den Landesflächen keine Ersatzpflanzung vorgesehen worden.

Im Jahr 2019 mussten zum Vergleich fünf besonders schützenswerte Bäume zu Fällung genehmigt werden.

Daneben wurden 2020 aufgrund akuter Verkehrs- und Gebäudegefährdung durch Pilzbefall eine weitere Rotbuche am Schlossplatz und eine Sommerlinde an der Voerkampstraße in Sandhorst genehmigungsfrei gefällt.