Betreff
Zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 298 (Osterstraße) - Aufstellungsbeschluss
Vorlage
21/052
Aktenzeichen
21.26.298-2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 298 ist in kleineren Teilbereichen zu ändern.

Die erste Änderung bezieht sich auf eine kleine Teilfläche südlich des Grundstückes Osterstraße 24.
Im Umlegungsverfahren wurde eine Einigung mit dem Eigentümer dahingehend erzielt, dass dieser auf ihm zustehende zwei Stellplätze im Bereich der öffentlichen Stellplatzfläche verzichtet, wenn diese kleine Teilfläche (13m²) in sein Eigentum übergeht. Zur Klarstellung soll diese Fläche nunmehr als Kerngebiet festgesetzt werden. Die Festsetzung der öffentlichen Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung: Parkplatz entfällt.

Bei der zweiten Änderung handelt es sich um eine Verschiebung der Lohne Fußgängerzone (Anbindung von der Osterstraße an das Parkhaus) in östlicher Richtung.
Dies dient zum einen der besseren und zusammenhängenden, baulichen Ausnutzbarkeit der Grundstücke Osterstraße 28,30, 32,34,36, die an einen Investor veräußert werden. Diese Grundstücke werden dann nicht mehr durch eine öffentliche Wegeführung durchschnitten.
Das Ziel der Planung ist hier eine Änderung der Festsetzung der öffentlichen Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung: Fußgängerzone in ein Kerngebiet. Eine kleiner südliche Teilfläche wird als öffentliche Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung: Parkhaus festgesetzt.

Zum anderen dient die neue Fußgängeranbindung dann - neben der Erschließung der Parkhausfläche- auch der Erschließung des „miraculum“. Die Stadt plant zurzeit den Umbau und die Erweiterung der Gebäude Osterstraße 40,42,44 für die Nutzung des MachMitMuseums und der Kunstschule. Das Bestandsgebäude Osterstraße 38 wird abgerissen. (Hinweis: Der Abriss erfolgt unabhängig von diesem Bauleitplanverfahren.)
 In diesem Bereich erfolgt die Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung: Fußgängerzone.