Betreff
Neubesetzung und Benennung von Ratsmitgliedern in Vereinen, Verbänden, Aufsichtsräten etc.
Vorlage
21/055
Aktenzeichen
FD 10
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit E-Mail vom 12.03.2021 hat die Fraktion der Wählergemeinschaft Gemeinsam für Aurich (GfA) mitgeteilt, dass die Ratsfrau Silvia Lübcke Mitglied der GfA-Fraktion geworden ist. Durch ihren Wechsel von der Gruppe CDU/FDP hat sich das Stärkeverhältnis der Fraktionen und Gruppen im Rat der Stadt Aurich geändert. Die GfA-Fraktion hat entsprechend § 71 Abs. 9 S. 2 NKomVG einen Antrag auf Neubesetzung der Ausschüsse gestellt. Mithin ist auch eine Neubesetzung und Benennung für die sonstigen Gremien erforderlich. Eine solche Neubesetzung erfolgt, wenn die Zusammensetzung in den Ausschüssen nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen entspricht.

 

Die Sitzverteilung der nachstehenden Gremien erfolgt in analoger Anwendung von § 71 Abs. 2 NKomVG. Dabei wird die festgelegte Zahl der Sitze auf die Benennungen der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen oder Gruppen zur Mitgliederzahl aller Fraktionen und Gruppen verteilt. Dabei erhält jede Fraktion oder Gruppe zunächst so viele Sitze, wie sich für sie ganze Zahlen ergeben. Die danach noch zu vergebenden Sitze werden in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile auf die Fraktionen und Gruppen verteilt. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.

 

Auch in Gremien, in denen keine Änderung des Stärkeverhältnisses eingetreten ist, ist erneut ein Losverfahren durchzuführen, wenn zuvor auch ein Losverfahren notwendig gewesen ist.

 

Eine Neuverteilung und Besetzung der Mitglieder des Verwaltungsrates des Jugend- und Familienzentrums AöR ist nicht erforderlich, da die Veränderung des Stärkeverhältnisses hier keine Auswirkungen hat. Ebenso ergeben sich keine Änderungen für den Arbeitskreis Stolpersteine, die Arbeitsgruppe „Steuerungsgruppe FairTrade Stadt Aurich“ und Runder Tisch - Personenverkehr auf der Bahnstrecke Aurich-Emden.

 

  1. Beirat Verkehrsverein – 3 Sitze

Fraktion/Gruppe

Berechnung

Sitze nach ganzen Zahlen

Sitze nach Anteilen

Gesamt-sitze

Gruppe SPD/GAP

3 x 14 : 40 = 1,050

1

 

1

Gruppe CDU/FDP

3 x 11 : 40 = 0,825

 

1

1

Fraktion GfA

3 x   5 : 40 = 0,375

 

1

1

Fraktion AWG

3 x   4 : 40 = 0,300

 

 

 

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

3 x   2 : 40 = 0,150

 

 

 

Fraktion DIE LINKE

3 x   2 : 40 = 0,150

 

 

 

Gruppe Jakob/Ihnen

3 x   2 : 40 = 0,150

 

 

 

Gesamt

1

2

3

 

Die Fraktion AWG verliert einen Sitz im Beirat Verkehrsverein. Die Fraktion GfA erhält einen Sitz. Bei den anderen Fraktionen und Gruppen ergeben sich keine Änderungen.

 

  1. Verbandsversammlung Sparkassenzweckverband Aurich-Norden – 4 Sitze

Fraktion/Gruppe

Berechnung

Sitze nach ganzen Zahlen

Sitze nach Anteilen

Gesamt-sitze

Gruppe SPD/GAP

4 x 14 : 40 = 1,400

1

LOS

1 +?

Gruppe CDU/FDP

4 x 11 : 40 = 1,100

1

 

1

Fraktion GfA

4 x   5 : 40 = 0,500

 

1

1

Fraktion AWG

4 x   4 : 40 = 0,400

 

LOS

?

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

4 x   2 : 40 = 0,200

 

 

 

Fraktion DIE LINKE

4 x   2 : 40 = 0,200

 

 

 

Gruppe Jakob/Ihnen

4 x   2 : 40 = 0,200

 

 

 

Gesamt

2

2

4

 

Die GfA behält den Sitz, welche sie im Losverfahren bei der Neuverteilung in der Sitzung des Rates vom 19.11.2020 erhalten hat. Es ist eine neue Losung zwischen der Gruppe SPD/GAP und der Fraktion AWG erforderlich. Das Los zieht die Ratsvorsitzende.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Rat einstimmig ein anderes Verfahren beschließen kann (§ 75 Abs. 10 NKomVG).

 

  1. Aufsichtsrat der Auricher Bäder- und Hallenbetriebsgesellschaft mbH & Co. KG – 9 Sitze

Auch in Gremien, in denen keine Änderung des Stärkeverhältnisses eingetreten ist, ist erneut ein Losverfahren durchzuführen, wenn zuvor auch ein Losverfahren notwendig gewesen ist. Dieses ist beim Aufsichtsrat der Auricher Bäder- und Hallenbetriebsgesellschaft mbH & Co. KG der Fall.

 

Fraktion/Gruppe

Berechnung

Sitze nach ganzen Zahlen

Sitze nach Anteilen

Gesamt-sitze

Gruppe SPD/GAP

9 x 14 : 40 = 3,150

3

 

3

Gruppe CDU/FDP

9 x 11 : 40 = 2,475

2

1

3

Fraktion GfA

9 x   5 : 40 = 1,125

1

 

1

Fraktion AWG

9 x   4 : 40 = 0,900

 

1

1

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

9 x   2 : 40 = 0,450

 

LOS

?

Fraktion DIE LINKE

9 x   2 : 40 = 0,450

 

LOS

?

Gruppe Jakob/Ihnen

9 x   2 : 40 = 0,450

 

LOS

?

Gesamt

6

3

9

 

Es ist eine Losung des verbleibenden Sitzes zwischen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE und der Gruppe Jakob/Ihnen vorzunehmen. Das Los zieht die Ratsvorsitzende.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Rat einstimmig ein anderes Verfahren beschließen kann (§ 75 Abs. 10 NKomVG).

 

  1. Aufsichtsrat der Stadtwerke Aurich GmbH und der Eisenbahninfrastrukturgesellschaft Aurich-Emden mbH – jeweils 5 Sitze

Fraktion/Gruppe

Berechnung

Sitze nach ganzen Zahlen

Sitze nach Anteilen

Gesamt-sitze

Gruppe SPD/GAP

5 x 14 : 40 = 1,750

1

1

2

Gruppe CDU/FDP

5 x 11 : 40 = 1,375

1

 

1

Fraktion GfA

5 x   5 : 40 = 0,625

 

1

1

Fraktion AWG

5 x   4 : 40 = 0,500

 

1

1

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

5 x   2 : 40 = 0,250

 

 

 

Fraktion DIE LINKE

5 x   2 : 40 = 0,250

 

 

 

Gruppe Jakob/Ihnen

5 x   2 : 40 = 0,250

 

 

 

Gesamt

2

3

5

 

Die Gruppe CDU/FDP verliert jeweils einen Sitz in beiden Gremien. Die Fraktion GfA erhält einen Sitz im Aufsichtsrat der Stadtwerke GmbH. Die Fraktion AWG erhält einen Sitz im Aufsichtsrat der Eisenbahninfrastrukturgesellschaft Aurich-Emden mbH.

 

Hinweis:

Die Fraktionen und Gruppen werden gebeten, der Stabsstelle des Bürgermeisters frühzeitig bis zu Sitzung des Rates am 25.03.2021 mitzuteilen, welche Mitglieder künftig nicht mehr im Ausschuss vertreten sein werden und welche Mitglieder sie in die jeweiligen Ausschüsse versenden.