Betreff
Beendigung der Mitgliedschaft im Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund und Eintritt in den Niedersächsischen Städtetag
Vorlage
21/056
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Für die Niedersächsischen Städte und Gemeinden gibt es zwei Dachverbände, den Niedersächsischen Städtetag (NST) und den Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund (NSGB).

 

Die Stadt Aurich ist seit dem 01.06.2018 Mitglied im Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund. Von 1951 bis zum 31.12.2020 war die Stadt Aurich Mitglied im Nds. Städtetag.

 

Der Nds. Städtetag ist ein kommunaler Spitzenverband, dem 121 Städte und Gemeinden mit rund 4,7 Mio. Einwohnerinnen und Einwohnern sowie die Region Hannover, die Seestadt Bremerhaven und der Regionalverband Braunschweig (als außerordentliche Mitglieder) angehören. Er repräsentiert rund 60% der Einwohnerinnen und Einwohner des Landes Niedersachsen. Der Nds. Städtetag ist Landesverband des Deutschen Städtetages (DST) und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB).

 

Nunmehr strebt die Verwaltung eine Rückkehr zum Nds. Städtetag an. Dieser hat mitgeteilt, dass die Mitgliedschaft rückwirkend zum 01.01.2021 anerkannt werden kann. Der Hauptgeschäftsführer des Nds. Städtetags, Herr Dr. Jan Arning, hat die Vorteile der Mitgliedschaft im Nds. Städtetag in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 08.03.2021 vorgestellt. Auf das Protokoll dieser Sitzung mit der Anlage, welche die Präsentation von Herrn Dr. Arning beinhaltet, wird verwiesen.

 

In der Sitzung hat Herr Dr. Arning den Vorschlag eingebracht, die Städteversammlung im Herbst 2024 des Nds. Städtetags in Aurich durchführen zu lassen. In diesem Zusammenhang wäre Aurich Anlaufstelle für alle Mitgliedskommunen. Zudem ist mit einer landesweiten Berichterstattung zu rechnen, sodass Aurich landesweit medial in Erscheinung tritt.

 

Aus der Mitgliederstruktur des Nds. Städtetags geht hervor, dass dort über 80 % der selbstständigen Städte und Gemeinden Mitglied sind. Als regionale Mitglieder sind hier unter anderem die Städte Norden, Esens, Emden, Leer, Jever, Weener, Papenburg, Varel, Wilhelmshaven sowie die Städte Norderney und Borkum zu nennen. Somit bietet die Mitgliedschaft im Nds. Städtetag ein Netzwerk mit anderen Städten und Gemeinden, welche eine ähnliche Größe aufweisen.

 

Die Stadt Aurich als selbstständige Gemeinde nimmt im Vergleich zu einer kreisangehörigen Gemeinde weiterführende Aufgaben des übertragenden Wirkungskreises wahr. Hierzu zählen insbesondere die Funktionen als Untere Bauaufsichtsbehörde und Untere Denkmalschutzbehörde. Auch im Bereich des Ordnungswesens, wie z.B. im Verkehrs-, Waffen- und Gaststättenrecht sowie im Bereich Wohngeld, obliegen der Stadt Aurich weiterführende Kompetenzen.

 

Daher ist insbesondere ein Austausch mit Kommunen erforderlich, welche diese Aufgaben ebenfalls wahrnehmen. Auch in anderen Bereichen profitiert die Stadtverwaltung vom Austausch, da ein Vergleich mit kleineren Gemeinden oftmals nur bedingt herangezogen werden kann. Dieser Austausch findet vorrangig in Arbeitskreisen zu den jeweiligen fachbezogenen Themengebieten statt. Es haben mehrere Fachdienste mitgeteilt, dass diese in der Vergangenheit enorm aus diesen Arbeitskreisen profitiert haben und eine weitere Teilnahme hieran wünschen.

 

Die Mitgliederstruktur des Nds. Städte- und Gemeindebundes weist vorrangig Städte und Gemeinden auf, welche nicht der Größenordnung der Stadt Aurich entsprechen. Daher wird ein Austritt empfohlen, da eine doppelte Mitgliedschaft seitens der Verwaltung derzeit als nicht erforderlich erachtet wird und zusätzliche Kosten bedeuten würde. Die Kündigungsfrist beträgt laut der Satzung des Nds. Städte- und Gemeindebundes zwei Jahre.

 

In 2018 wurde der Verband gewechselt, da im Landkreis Aurich dadurch eine größere Nähe zu den übrigen Gemeinden erzielt werden sollte. Diese Nähe ist mittlerweile unabhängig von einer Mitgliedschaft zum Nds. Städte und Gemeindebund gewachsen, da regelmäßig ein interkommunaler Austausch im Landkreis Aurich zu Grundsatzthemen stattfindet. Auch die Städte Norden und Norderney, welche Mitglied im Nds. Städtetag sind, werden hier grundsätzlich mit einbezogen, sodass keine Unterscheidung hinsichtlich der Mitgliedschaft zu einem Dachverband erfolgt.

 

Der Nds. Städtetag hat mitgeteilt, dass für den Zeitraum der doppelten Mitgliedschaft in beiden Verbänden keine Beiträge erhoben werden, sodass keine doppelte Zahlung von Beiträgen erforderlich ist. Die Beiträge werden erst mit Wirksamwerden des Austritts aus dem Nds. Städte und Gemeindebund erhoben.

 

Beide Dachverbände können zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine hälftige Beitragszahlung anbieten, sodass bei einer dauerhaften doppelten Mitgliedschaft beide Mitgliedsbeiträge in voller Höhe anfallen würden.