Grunderwerb für die Nebenanlagen
Sachverhalt:
Die
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) plant
gemeinsam mit der Stadt Aurich die Sanierung der Fockenbollwerkstraße und den
Neubau eines Kreisverkehrs an der Einmündung Fockenbollwerkstraße / Egelser
Straße mit der Wallinghausener Straße.
Aufgrund der den
aktuellen Regelwerken zugrundeliegenden Neuverteilung der Verkehrsflächen für
den motorisierten Verkehr, den Radfahrern und den Fußgängern bleibt in den
öffentlichen Flächen in der Fockenbollwerkstraße kein ausreichender Platz für
den ruhenden Verkehr (Parken) mehr übrig. Allerdings können im Bereich der
Grundstücke Fockenbollwerkstraße 7 bis 17 mehrere Stellplätze geschaffen
werden, wenn die vor diesen Häusern gelegenen privaten gepflasterten Flächen
zukünftig als Gehweg genutzt werden können. Dafür muss die Stadt Aurich diese
Flächen erwerben.
Auch für die
Erstellung des Kreisverkehrs ist im Außenbereich Grunderwerb für die neuen Geh-
und Radwege erforderlich.
Mit allen
Grundstückseigentümern wurden Gespräche geführt. Es wurde von allen eine
Verkaufsbereitschaft signalisiert.
Nachfolgende
Flurstücke sind betroffen:
Nr. Adresse Flurstück benötigte Fläche
1 Fockenbollwerkstraße 1 10 / 5 ca. 7 m²
2 Fockenbollwerkstraße 5 11 / 2 ca. 3 m²
3 Fockenbollwerkstraße 7A 12 / 2 ca. 7 m²
4 Fockenbollwerkstraße 7 12 / 4 ca. 22 m²
5 Fockenbollwerkstraße 9 13 / 2 ca. 16 m²
6 Fockenbollwerkstraße 11 34 / 5 ca. 14 m²
7 Fockenbollwerkstraße 15 34 / 7 ca. 12 m²
8 Fockenbollwerkstraße 17 34 / 9 ca. 17 m²
9 Fockenbollwerkstraße 19 34 / 11 ca. 23 m²
10 Fockenbollwerkstraße 23 58 / 3 ca. 23 m²
11 Fockenbollwerkstraße 16 85 / 9 ca. 7 m²
12 Fockenbollwerkstraße 26 78 / 28 ca. 24 m²
13 Fockenbollwerkstraße 47 573 / 2 ca. 42 m²
14 Wallinghausener Straße 1 574 / 1 ca. 34 m²
Der Ankauf erfolgt zum Bodenrichtwert. Dieser beträgt 200 €/m² für die Nummern 1 bis 12 und 150 €/m² für die Nummern 13 und 14.