Sachverhalt:

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) plant gemeinsam mit der Stadt Aurich die Sanierung der Fockenbollwerkstraße und den Neubau eines Kreisverkehrs an der Einmündung Fockenbollwerkstraße / Egelser Straße mit der Wallinghausener Straße.

 

Aufgrund der den aktuellen Regelwerken zugrundeliegenden Neuverteilung der Verkehrsflächen für den motorisierten Verkehr, den Radfahrern und den Fußgängern bleibt in den öffentlichen Flächen in der Fockenbollwerkstraße kein ausreichender Platz für den ruhenden Verkehr (Parken) mehr übrig. Allerdings können im Bereich der Grundstücke Fockenbollwerkstraße 7 bis 17 mehrere Stellplätze geschaffen werden, wenn die vor diesen Häusern gelegenen privaten gepflasterten Flächen zukünftig als Gehweg genutzt werden können. Dafür muss die Stadt Aurich diese Flächen erwerben.

 

Auch für die Erstellung des Kreisverkehrs ist im Außenbereich Grunderwerb für die neuen Geh- und Radwege erforderlich.

 

Mit allen Grundstückseigentümern wurden Gespräche geführt. Es wurde von allen eine Verkaufsbereitschaft signalisiert.

 

Nachfolgende Flurstücke sind betroffen:

 

Nr.          Adresse                                               Flurstück              benötigte Fläche

 

1              Fockenbollwerkstraße 1               10 / 5                     ca.   7 m²

2              Fockenbollwerkstraße 5               11 / 2                     ca.   3 m²

3              Fockenbollwerkstraße 7A            12 / 2                     ca.   7 m²

4              Fockenbollwerkstraße 7               12 / 4                     ca. 22 m²

5              Fockenbollwerkstraße 9               13 / 2                     ca. 16 m²

6              Fockenbollwerkstraße 11             34 / 5                     ca. 14 m²

7              Fockenbollwerkstraße 15             34 / 7                     ca. 12 m²

8              Fockenbollwerkstraße 17             34 / 9                     ca. 17 m²

9              Fockenbollwerkstraße 19             34 / 11                   ca. 23 m²

10           Fockenbollwerkstraße 23             58 / 3                     ca. 23 m²

11           Fockenbollwerkstraße 16             85 / 9                     ca.   7 m²

12           Fockenbollwerkstraße 26             78 / 28                   ca. 24 m²

13           Fockenbollwerkstraße 47             573 / 2                   ca. 42 m²

14           Wallinghausener Straße 1            574 / 1                   ca. 34 m²

 

Der Ankauf erfolgt zum Bodenrichtwert. Dieser beträgt 200 €/m² für die Nummern 1 bis 12 und 150 €/m² für die Nummern 13 und 14.