Sachverhalt:
Mit der Vorlage 08/218 hat der Rat der Stadt Aurich in seiner Sitzung vom 13.11.2008 die Einrichtung von Netto-Regiebetrieben in den Bereichen
- Liegenschafts- und Gebäudemanagement,
- Abwasser und
- Betriebshof
mit Wirkung zum 01.01.2009 beschlossen. Nunmehr wird die Auflösung und Rückführung der Nettoregiebetriebe in den Kernbereich der Stadt Aurich empfohlen.
Durch die Rückführung der Netto-Regiebetriebe werden die drei Bereiche jeweils als eigenständiger Fachdienst geführt. Hinsichtlich der personellen Struktur sind auf Grund dieser Umstrukturierung keine Änderungen vorgesehen.
Durch eine Rückführung der Netto-Regiebetriebe wird jedoch der damit verbundene Verwaltungsaufwand verringert. Derzeit werden für jeden Netto-Regiebetrieb eigene Haushaltpläne (inklusive Stellenpläne) aufgestellt und es sind drei weitere Jahresabschlüsse zu erstellen. Für den konsolidierten Gesamtabschluss müssen diese Einzelabschlüsse dann wieder zusammengeführt werden. Aufgrund der Vielzahl an wechselseitigen Beziehungen insbesondere zwischen der Kernverwaltung und den Netto-Regiebetrieben ist die Eliminierung dieser konzerninternen Beziehungen im Rahmen der Vollkonsolidierung äußerst aufwendig. Zusätzlich erfolgt zu jedem Bereich ein gesondertes Berichtswesen. Durch eine Einbindung in den Kernhaushalt sind diese zusätzlichen Verfahren nicht mehr erforderlich, sondern die Bereiche werden im Kernhaushalt dargestellt. Hierdurch wird zudem eine bessere Übersicht der einzelnen Positionen gewährleistet, da sich Wechselwirkungen innerhalb eines Mandaten (Kernverwaltung) darstellen lassen. Die bisherige Transparenz dieser Bereiche wird weiterhin gegeben sein, da entsprechende Budgets und Produkte gebildet werden.
Auch aus buchhalterischer Sicht reduziert sich der Verwaltungsaufwand. Derzeit werden Leistungen der Netto-Regiebetriebe gegenüber anderen Fachdiensten in Rechnung gestellt. Somit sind debitorische Buchungen seitens der Netto-Regiebetriebe und kreditorische Buchungen der Kernverwaltung erforderlich. Dabei erfolgt auch ein Geldfluss von den Konten der Kernverwaltung hin zu den Netto-Regiebetrieben. Umgekehrt verhält es sich genauso, wenn die Kernverwaltung entsprechende Leistungen für die Netto-Regiebetriebe erbringt. Künftig wird hier eine interne Verrechnung zwischen den jeweils betroffenen Budgets erfolgen. Zudem entfallen zusätzliche Kosten für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.
Wie dargestellt, reduziert sich der Verwaltungsaufwand insbesondere im Bereich Finanzen. Dadurch können personelle Ressourcen effizienter eingesetzt werden. Eine Rückführung verlangt zunächst jedoch einen Mehraufwand um eine reibungslose Einbindung in die Kernverwaltung gewährleisten zu können. Daher wird empfohlen, die Rückführung mit Wirkung zum 01.01.2023 umzusetzen.