Sachverhalt:
Mit der Vorlage 08/102/1 hat der Rat der Stadt Aurich in seiner Sitzung vom 09.06.2008 den Grundsatzbeschluss zur Gründung der Auricher Bäder- und Hallenbetriebsgesellschaft mbH & Co. KG (abh) und der Auricher Bäder- und Hallenverwaltungsgesellschaft mbH gefasst. Für eine Abwicklung dieser Gesellschaften und einen Übergang in die Rechtsfolge der Stadt Aurich wird an die Verwaltung der Auftrag erteilt, dieses Verfahren und dessen Auswirkungen zu prüfen, die entsprechenden Informationen zusammen zu tragen und dem Rat eine Entscheidungsgrundlage vorzubereiten.
Eine erste Einschätzung zum Verfahren ist bereits mit Herrn Rechtsanwalt Wedewardt (Kanzlei Winterhoff & Buss) abgestimmt worden. Die entsprechende Expertise ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Es wird darauf hingewiesen, dass entgegen der Darstellung in der Expertise die abh über mehrere Beschäftigte verfügt. Im Prüfverfahren ist vorgesehen, diese vollständig in die Kernverwaltung zu übernehmen.
Durch die Einbindung der abh in die Kernverwaltung wird der Verwaltungsaufwand insbesondere im Bereich Finanzen verringert. Als Bestandteil des Kernhaushaltes sind keine gesonderten Wirtschaftspläne sowie Jahresabschlüsse zu erstellen. Auch aus buchhalterischer Sicht reduziert sich der Verwaltungsaufwand. Leistungen zwischen der Stadt Aurich und der abh werden somit nur noch zwischen den betroffenen Budgets verrechnet. Zudem entfallen zusätzliche Kosten für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.
Des Weiteren wird eine bessere Übersicht der einzelnen Positionen gewährleistet, da sich Wechselwirkungen innerhalb eines Mandaten (Kernverwaltung) darstellen lassen. Die bisherige Transparenz dieser Bereiche wird weiterhin gegeben sein, da entsprechende Budgets und Produkte gebildet werden.
Des Weiteren wird eine weitergehende politische Einflussnahme auf Angelegenheiten der abh gewährleistet. Derzeit werden diese insbesondere im Aufsichtsrat der abh behandelt und entschieden, welcher nicht öffentlich tagt und aus elf politischen Mandatsträgern besteht. Künftig würden die städtischen Gremien für diese Belange zuständig sein. Die Beratung und Beschlussfassung erfolgt je nach Zuständigkeit in den entsprechenden Ausschüssen, dem Verwaltungsausschuss und dem Rat. Somit wird ein breiteres politisches Umfeld angesprochen und kann sich entsprechend einbringen. Zusätzlich erfolgen die Beratungen in weiten Teilen öffentlich, sodass eine höhere Transparenz bei den Bürgern erreicht wird.
Die konkreten Auswirkungen werden im Anschluss des Prüfverfahrens vorgestellt. Soweit die Verfahrensschritte und der damit verbundene Aufwand bekannt sind, wird auch ein Zeitpunkt der Auflösung vorgeschlagen.