Betreff
Sanierung Stiftsmühle Aurich
Vorlage
21/090
Aktenzeichen
33
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Durch einen Sturm ist im Jahre 2015 die Kappe der Stiftsmühle abgehoben und aus der Führung geschoben worden. Diese ist nun gesichert, der Betrieb der Mühle ist aber ausgeschlossen, da die Kappe komplett aus dem Führungssystem herausgehoben worden ist.

 

Es sind erhebliche Beschädigungen aufgetreten und es ist eine umfangreiche Sanierung erforderlich.

 

2016 hat das Architekturbüro Kersten aus Norden eine Kostenaufstellung zu den notwenigen Maßnahmen an er Stiftsmühle erarbeitet. Gleichzeitig wurde ein denkmalpflegerischer Antrag zur Genehmigung der vorgesehenen Maßnahmen beim FD 23 gestellt.

 

Folgende Maßnahmen sind hiernach erforderlich:

 

1.         Wiederherstellung der Flügel

2.         Sanierung der Mühlenkappe

3.         Sanierung des Drehkranzes

4.         Sanierung am gehenden Werk

5.         Fassadensanierung

6.         Tischlerarbeiten

7.         Sanierung der Galerie

8.         Sanierung der Reetdacheindeckung

 

Für diese Arbeiten hat das Büro einschl. der Nebenkosten seinerzeit Kosten in Höhe von 240.000 € veranschlagt. In Anbetracht der erheblichen Kostensteigerungen und des Sanierungsrisikos wurden die Kosten auf insgesamt 330.000 € im Ansatz erhöht.

 

Da sich der Heimatverein nicht mehr in der Lage sah, den Betrieb als auch die Sanierung der Stiftsmühle zukünftig sicherzustellen, wurde gemeinsam mit dem Verkehrsverein eine Lösung zur Fortführung des Betriebes als touristische Einrichtung erarbeitet, wobei die Sanierung der Mühle als wesentliche Voraussetzung angesehen wurde, um die Mühle auch im Betrieb vorstellen zu können.

 

Damit Fördermittel aus dem Mühlenfond für die Sanierung und Reparatur zur Verfügung gestellt werden konnten, musste sich die Stadt Aurich im Besitz der Mühle befinden. Dieses wurde durch einen langfristigen Erbbaurechtsvertrag zwischen dem Sethe-Stift und der Stadt Aurich geregelt.

Nach Abschluss des Vertrages im Jahre 2019, konnten die Förderanträge gestellt werden und aus dem Mühlenfond werden 100.000 € zur Verfügung gestellt.

 

In den Vorlagen 17/218 und 18/021 ist die Vorgehensweise zur Zukunft der Stiftsmühle entsprechend dargestellt und politisch beschlossen worden.

 

Inzwischen ist das Büro Kersten aus Norden mit der weiteren Planung beauftragt. Wie und wann die Sanierung genau durchgeführt werden kann, ist aktuell schwer zu prognostizieren, da die Mühlenbauer sehr gut ausgelastet sind und erforderliche Baustoffe nur schwer zu beschaffen sind.

Ziel soll aber eine möglichst zeitnahe Umsetzung sein, wobei die Planungen und die Ausschreibung in diesem Jahr vorgenommen werden und die eigentliche Ausführung dann durch eine frühzeitige Beauftragung der Firmen dann in 2022 erfolgen kann.

 

Zwischenzeitlich hat der Verkehrsverein bereits den touristischen Betrieb in der Mühle aufgenommen. In der Mühle wurden durch die Stadt Aurich einige Umbauten vorgenommen, die überwiegend zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für das Personal vor Ort beigetragen haben.

 

Federführend ist hier der FD 33 zuständig gewesen, wobei der FD 14 die eigentlichen Sanierungen fachlich begleitet.