Betreff
Auflösung und Rückführung des Jugend- und Familienzentrums Aurich AöR
Vorlage
21/087/1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit der Vorlage 16/033/3 hat der Rat der Stadt Aurich in seiner Sitzung vom 15.12.2016 die Umwandlung des Familienzentrums in eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) beschlossen. In seiner Sitzung vom 22.02.2018 hat der Rat der Stadt Aurich zudem die Zusammenführung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Aurich (OKJA) und des Familienzentrums in eine gemeinsame AöR beschlossen und die bestehende AöR entsprechend erweitert. Nunmehr wird die Auflösung der AöR und die Rückführung in den Kernbereich der Stadt Aurich empfohlen.

 

Durch neue steuerrechtliche Vorgaben ist bei einer Beibehaltung der Einrichtung in Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts mit erhöhten steuerlichen Belastungen zu rechnen. Der Großteil des Personals wird seitens der Stadt Aurich in Form einer Personalgestellung vorgehalten. Diese Personalgestellungen werden künftig steuerlich belastet, sodass hier zusätzliche Kosten anfallen werden. Zudem ist der Gastronomie-Bereich als Betrieb gewerblicher Art defizitär. Unter diesen Umständen droht der Verlust der Gemeinnützigkeit der Einrichtung. Bei einer Integration in den in die Kernverwaltung der Stadt Aurich bliebe die Gemeinnützigkeit bestehen.

 

Des Weiteren wird eine bessere Übersicht der einzelnen Positionen gewährleistet, da sich Wechselwirkungen innerhalb eines Mandaten (Kernverwaltung) darstellen lassen. Die bisherige Transparenz dieser Bereiche wird weiterhin gegeben sein, da entsprechende Budgets und Produkte gebildet werden.

 

Zudem wird der damit verbundene Verwaltungsaufwand insbesondere im Bereich Finanzen verringert. Als Bestandteil des Kernhaushaltes sind keine gesonderten Wirtschaftspläne sowie Jahresabschlüsse zu erstellen. Auch aus buchhalterischer Sicht reduziert sich der Verwaltungsaufwand. Leistungen zwischen der Stadt Aurich und dem Familienzentrum werden somit nur noch zwischen den betroffenen Budgets verrechnet. Zudem entfallen zusätzliche Kosten für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.

 

Des Weiteren wird eine weitergehende politische Einflussnahme auf Angelegenheiten des Jugend- und Familienzentrums gewährleistet. Derzeit werden diese insbesondere im Verwaltungsrat der AöR behandelt und entschieden, welcher nicht öffentlich tagt und mit zehn politischen Mandatsträgern besetzt ist. Durch eine Rückführung sind die städtischen Gremien für diese Belange zuständig. Die Beratung und Beschlussfassung erfolgt je nach Zuständigkeit in den entsprechenden Ausschüssen, dem Verwaltungsausschuss und dem Rat. Somit wird ein breiteres politisches Umfeld angesprochen und kann sich entsprechend einbringen. Zusätzlich erfolgen die Beratungen in weiten Teilen öffentlich, sodass eine höhere Transparenz bei den Bürgern erreicht wird.

 

Grundlage der AöR ist die Satzung der Stadt Aurich über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Jugend- und Familienzentrum Aurich AöR“. Aus diesem Grund ist für eine Aufhebung und Rückführung eine Beschlussfassung über die anliegende Aufhebungssatzung erforderlich.