Betreff
Fahrradanlehnbügel zur Neuaufstellung und Nachverdichtungen in den Ortsteilen - Antragstellung im Sonderprogramm "Stadt und Land"
Vorlage
21/132
Aktenzeichen
III/24
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 stellt der Bund mit dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ den Ländern bis zum Ablauf des Jahres 2023 Finanzhilfen für Investitionen in den Radverkehr in Höhe von bis zu 657 Mio. Euro zur Verfügung. Niedersachsen erhält davon rund 65 Mio. Euro. Ziele des Förderprogramms sind u.a. der Aufbau eines sicheren, lückenlosen und baulich möglichst getrennten Radnetzes sowie die Erstellung moderner Abstellanlagen, um eine Verkehrsverlagerung durch den Umstieg vom Kfz aufs Fahrrad zu erreichen.

 

Gefördert werden mit diesem Programm u.a. der Neu-, Um- oder Ausbau von Anlagen des ruhenden Verkehrs für Fahrräder und Lastenräder. Dies erfolgt in pauschalisierten Sätzen:

 

 

Pauschale pro Stück in €

Fahrradabstellplatz nicht überdacht (Anlehnbügel)

250

Fahrradstellplatz in Doppelparksystem nicht überdacht

650

Nachrüstung Überdachung

800

Fahrradabstellplatz überdacht (Anlehnbügel)

1.500

Fahrradstellplatz in überdachten Doppelstockparksystemen oder Sammelanlagen (Fahrradkleingarage oder Fahrradkäfig)

1.900

Fahrradbox

2.150

Fahrradabstellplatz in Fahrradparkbauten (inkl. Vollautomatische Fahrradparksysteme

2.900

Fahrradabstellplatz in Fahrradstationen

3.000

Hinweis: Die Höhe der Pauschalsätze kann noch abweichen.

 

Die Stadt Aurich beabsichtigt den außerhalb liegenden Ortsteilen im Rahmen des Sonderprogramms „Stadt und Land“ Fahrradanlehnbügel zur Neuaufstellung und Nachverdichtung zur Verfügung zu stellen. Geplant ist die Beschaffung von ca. 40 Stück. Die genaue Anzahl ist abhängig von der endgültigen Höhe der Pauschalsätze. Derzeit befindet sich die Förderrichtlinie für Niedersachsen noch in der Erstellung und wird voraussichtlich im Juli oder August 2021 veröffentlicht. Die Antragstellung erfolgt nach dem Windhund-Prinzip.