Sachverhalt:
Der Eigentümer des vorhandenen Gewerbebetriebs plant die Erweiterung seines Betriebs. Um eine wirtschaftliche Erweiterungsmöglichkeit der Bestandsgebäude und des Neubaus zu schaffen, müssen die diagonal querende Wallhecke überplant und die Baugrenzen angepasst werden.
Hierbei ist eine Überplanung der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 332B und Nr. 241 erfolgen. Das Verfahren erfüllt die Voraussetzungen des § 13a BauGB und kann ohne Umweltprüfung und ohne Eingriffsregelung erfolgen.
Der Wallheckenabschnitt ist naturschutzrechtlich geschützter Landschaftsbestandteil. Der Verlust wird daher artenschutzrechtlich geprüft und kompensiert. Es wird im Planverfahren geprüft, ob der Ersatz intern oder auf Bestandsgrundstücken des Vorhabenträgers erfolgen kann.