Tauschvertrag über Gewerbeflächen im Gewerbegebiet Middels II und III

Betreff
Tauschvertrag über Gewerbeflächen im Gewerbegebiet Middels II und III
Vorlage
21/147
Aktenzeichen
14.1 941-12/599
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Tauschpartnerin hat durch Grundstückskaufvertrag vom 16. November 2017 das im Gewerbegebiet Middels II belegene Gewerbegrundstück 68/26 der Flur 2 der Gemarkung Middels-Westerloog, welches im anliegenden Lageplan (Anlage 1) grün umrandet dargestellt ist, erworben. (Beschlussvorlage Nr. 17/202).

 

In dem vorgenannten Grundstückskaufvertrag hat sich die Tauschpartnerin verpflichtet, auf dem von ihr erworbenen Gewerbegrundstück innerhalb einer Frist von 2 Jahren nach Besitzübergabe eine Halle für Büro-, Sanitär- und Archivräume, eine Waschhalle für LKW’s und einen Lagerplatz zu errichten und in Betrieb zu nehmen.

 

Die Tauschpartnerin hat sich in dem vorgenannten Grundstückskaufvertrag ferner das Recht vorbehalten, die Bebauungs- und Inbetriebnahmefrist auf schriftlichen Antrag hin einmalig um ein Jahr verlängern zu lassen, wenn sie nachweist, dass sie wegen zwingender betrieblicher Gründe an der Einhaltung der Zweijahresfrist gehindert ist bzw. war.

 

Als Tag der Besitzübergabe wurde der Tag der vollständigen Kaufpreiszahlung vereinbart. Die Besitzübergabe ist am 09. Februar 2018 erfolgt, so dass das Fristende der 09. Februar 2020 gewesen wäre.

 

Mit Schreiben vom 25. November 2019 – eingegangen bei der Stadt Aurich fristgerecht vor Fristablauf – hat die Tauschpartnerin die Verlängerung der Bebauungs- und Inbetriebnahmefrist beantragt und die Gründe, welche die Fristverlängerung erforderlich machten, dargelegt. Der Fristverlängerung bis zum 09. Februar 2021 hat der Verwaltungsausschuss am 17. Februar 2020 (Beschlussvorlage Nr. 19/240) zugestimmt.

 

Da eine Bebauung bis zum 09. Februar 2021 wiederum nicht erfolgen konnte, ist durch Urkunde vom 05. Februar 2021 nochmals eine Fristverlängerung bis zum 31. August 2021 erfolgt, der durch Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 25. Januar 2021 (Beschlussvorlage Nr. 20/231) zugestimmt wurde.

 

Die Bebauung des Gewerbegrundstücks ist bisher nicht erfolgt und soll nach Mitteilung der Tauschpartnerin auch nicht mehr erfolgen. Die Stadt Aurich erwirbt das Gewerbegrundstück 68/26 der Flur 2 der Gemarkung Middels-Westerloog aufgrund der Nichteinhaltung der schuldrechtlich vereinbarten Bebauungsverpflichtung im Wege der Ausübung des seinerzeit in dem geschlossenen Grundstückskaufvertrag vereinbarten Rückkaufsrechts von der Tauschpartnerin zurück.

 

Im Wege des Grundstückstausches erwirbt die Tauschpartnerin nunmehr eine noch zu vermessende unbebaute Teilfläche zur Größe von ca. 3.500 m² aus dem Flurstück 72/4 der Flur 2 der Gemarkung Middels-Westerloog, welche im anliegenden Lageplan (Anlage 2) rot umrandet dargestellt ist, zum Zwecke der Bebauung mit einer Gewerbehalle für Büro-, Sozial- und Archivräume, eine Waschanlage für LKW’s und Sattelzüge sowie für Sammelbuchten zur kurzfristigen Unterbringung von Ferkeln, Mast- und Schlachttieren aus firmeneigenen Transporten und der Anlieferung von Ferkelerzeugern;  ferner zur Errichtung eines offenen Lagerplatzes.

 

Das neue Investitionsvorhaben wurde von den Gesellschaftern der Tauschpartnerin in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 22.03.2021 vorgestellt.