Betreff
Straßensanierung der Lambertistraße/Hammerkeweg und Andreaestraße - Planungsleistungen
Vorlage
21/186
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die städtischen Straßen Lambertistraße/ Hammerkeweg und Andreaestraße dienen zur Erschließung von Wohnbebauung, Gewerbe und öffentlicher Einrichtungen. Aufgrund der Erschließungsfunktionen können Sie als Wohnstraße und in Teilen als Sammelstraße definiert werden. Aufgrund der fortschreitenden Nutzung und einem erhöhten Verkehrsaufkommen kennzeichnen sich beide städtischen Straßen durch erhebliche bauliche, verkehrliche, funktionale und auch gestalterische Mängel. Aufgrund dieser Vielzahl an Defiziten ist neben einer Erneuerung ebenso eine Neugestaltung des Verkehrsraums, insbesondere für die Lambertistraße/ Hammerkeweg erforderlich. Ziel ist es die Qualität des Straßenraums deutlich zu erhöhen, gerade im Hinblick auf die Verkehrssicherheit und Übersichtlichkeit.

Neben den Beeinträchtigungen der Verkehrsflächen ist auch eine Kanalsanierung in der Lambertistraße/ Hammerkeweg und Andreaestraße erforderlich. Die notwendigen Planungsleistungen sollen dafür zeitnah ausgeschrieben und beauftragt werden. Eine bauliche Umsetzung dieser Maßnahme ist ab 2022/ 2023 geplant.

Die Straßenbaumaßnahme ist grundsätzlich Straßenausbaubeitragspflichtig.


Ausbauabschnitte:

·         Lambertistraße:

Fockenbollwerkstraße bis Hammerkeweg Höhe Baubetriebshof

Länge: rd. 420 m

 

·         Andreaestraße:

Lambertistraße bis Jann- Berhaus- Straße

Länge: rd. 320 m