Betreff
Jahresabschluss 2020 - Entwurf der Jahresabschlussberichte der Kernverwaltung und der Nettoregiebetriebe
Vorlage
21/189
Aktenzeichen
I/12.2
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Die Stadt Aurich hat gemäß § 128 NKomVG für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung klar und übersichtlich aufzustellen. Dies gilt für die Kernverwaltung und die 3 Nettoregiebetriebe gleichermaßen.

 

Gemäß § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG beschließt der Rat über die Jahresabschlüsse und die Entlastung des Bürgermeisters. Diese Beschlussfassung ist für die Ratssitzung im Dezember 2021 geplant.

 

Zur Vorbereitung dieser Beschlüsse soll vorab über die Ergebnisse der Jahresabschlüsse der Kernverwaltung und der Nettoregiebetriebe informiert werden. Auf die im Ratsinformationssystem hinterlegten Jahresabschlussberichte wird hingewiesen.

 

Für die endgültige Beschlussvorlage zum Jahresabschluss 2020 werden erneut alle Jahresabschlussberichte (Anlagen 1 bis 4 ergänzt um den konsolidierten Gesamtabschluss) sowie die Schlussberichte des Rechnungsprüfungsamtes vorgelegt.