Sachverhalt:
Die Stadt Aurich hat gemäß § 128 NKomVG für jedes
Haushaltsjahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung klar und übersichtlich aufzustellen. Dies gilt für die
Kernverwaltung und die 3 Nettoregiebetriebe gleichermaßen.
Gemäß § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG beschließt der Rat über
die Jahresabschlüsse und die Entlastung des Bürgermeisters. Diese
Beschlussfassung ist für die Ratssitzung im Dezember 2021 geplant.
Zur
Vorbereitung dieser Beschlüsse soll vorab über die Ergebnisse der
Jahresabschlüsse der Kernverwaltung und der Nettoregiebetriebe informiert
werden. Auf die im Ratsinformationssystem hinterlegten Jahresabschlussberichte
wird hingewiesen.
Für
die endgültige Beschlussvorlage zum Jahresabschluss 2020 werden erneut alle
Jahresabschlussberichte (Anlagen 1 bis 4 ergänzt um den konsolidierten
Gesamtabschluss) sowie die Schlussberichte des Rechnungsprüfungsamtes
vorgelegt.