Betreff
Wahl einer Stadtbaurätin / eines Stadtbaurates
Vorlage
21/201
Aktenzeichen
10
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Beamtinnen und Beamte auf Zeit nach § 108 NKomVG werden auf Vorschlag des Hauptverwaltungsbeamten von der Vertretung für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt. Die Stelle ist öffentlich auszuschreiben, soweit keine abweichende Regelung erfolgt ist. Die Beamtinnen und Beamten nach § 108 NKomVG sind hauptamtlich tätig. Sie müssen die für ihr Amt erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde besitzen. Gemäß § 7 des Nds. Beamtengesetzes (NBG) finden für Beamtinnen und Beamte auf Zeit die laufbahnrechtlichen Vorschriften des NBG keine Anwendung.

 

Mit Beschluss vom 26.07.2021 ist die Hauptsatzung der Stadt Aurich geändert worden (Vorlage 21/145). Nach § 6 der Hauptsatzung kann neben der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister und der Ersten Stadträtin / dem Ersten Stadtrat eine weitere leitende Beamtin / ein leitender Beamter in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen werden.

 

In der selben Ratssitzung ist beschlossen worden, den Dienstposten der Stadtbaurätin / des Stadtbaurates in einem Beamtenverhältnis auf Zeit öffentlich auszuschreiben. Da die Stadt Aurich die Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde und der Unteren Denkmalschutzbehörde wahrnimmt, richtet sich das Anforderungsprofil insbesondere nach § 57 Abs. 4 der Nds. Bauordnung (NBauO).

 

Aufgrund der externen Stellenausschreibung, welche bundesweit in einschlägigen Printmedien und Internetportalen erfolgte, sind 14 Bewerbungen eingegangen. Hierunter waren 4 Bewerbungen von Frauen und 10 Bewerbungen von Männern. Unter Berücksichtigung der in der am 26.07.2021 beschlossenen Ausschreibung geforderten fachlichen Voraussetzungen wurde aus dem Kreis aller Bewerbungen eine Vorauswahl getroffen und zwei Bewerberinnen und ein Bewerber im Rahmen einer nichtöffentlichen Sitzung des Haushalts-, Finanz-, Personal-, Rechnungsprüfungs-, Feuerlösch-Ausschusses am 01.10.2021 zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Zusätzlich zu den Mitgliedern des Fachausschusses waren auch alle übrigen Ratsmitglieder eingeladen. Die eingeladenen Bewerber/-innen sind alle zu den Vorstellungsgesprächen erschienen.

 

Aufgrund der vorliegenden Bewerbungsunterlagen und der bei den Vorstellungsgesprächen gewonnenen persönlichen Eindrücke wird unter Berücksichtigung der Stellenausschreibung auf der Grundlage des § 108 NKomVG Frau Alexandra Busch-Maaß zur Wahl für den Dienstposten Stadtbaurätin / Stadtbaurat zum nächstmöglichen Zeitpunkt für eine Amtszeit von acht Jahren vorgeschlagen.