Bebauungsplan Nr. 68/ 13. Änderung Erholungsgebiet Tannenhausen "Reisemobilstellplatz" einschließlich 34. Berichtigung des Flächennutzungsplanes - Auslegungsbeschluss

Betreff
Bebauungsplan Nr. 68/ 13. Änderung Erholungsgebiet Tannenhausen "Reisemobilstellplatz" einschließlich 34. Berichtigung des Flächennutzungsplanes - Auslegungsbeschluss
Vorlage
21/208
Aktenzeichen
21.26.68/13
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 68/ 13.Änderung einschließlich der Anpassung des Flächennutzungsplanes wurde am 22.02.2021 vom Verwaltungsausschuss einstimmig beschlossen (siehe Vorlagen-Nr. 20/217). Die Aufstellung erfolgt auf der Grundlage des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren. Die erforderliche Flächennutzungsplananpassung erfolgt im Wege der Berichtigung.

 

Die Stadt Aurich beabsichtigt, das touristische Angebot im Erholungsgebiet Tannenhausen um einen Reisemobilstellplatz mit ca. 35 Stellplätzen zu ergänzen (die genaue Anzahl der Stellplätze ergibt sich zu einem späteren Zeitpunkt durch die Investorenplanung). 

 

Eine Teilfläche von ca. 0,6 ha der im Bebauungsplan Nr. 68 festgesetzten „Fläche für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Ausstellungs- und Mehrzweckgelände“ wird überplant und als „Sondergebiet, das der Erholung dient“ mit der Zweckbestimmung „Reisemobilstellplatz“ festgesetzt. Für das Sondergebiet „Reisemobilstellplatz“ werden in der Entwurfsplanung neben der Zulässigkeit von Standplätzen auch die Anlagen und Einrichtungen zur Versorgung des Gebietes festgesetzt.

 

Die Bearbeitung des Bebauungsplanes einschließlich der 34.Anpassung des Flächennutzungsplanes hat nunmehr den Entwurfsstand erlangt, so dass – entsprechend der Anlagen – der Auslegungsbeschluss gefasst werden kann.