Betreff
Nutzungsvereinbarung über eine unbebaute Grundstücksfläche mit dem Hospiz-Aurich e.V.
Vorlage
21/220
Aktenzeichen
942-10-1/364
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


Das städtische Objekt an der Hasseburger Str. 1, 26603 Aurich wurde in 2013 erworben, umgebaut und mit Wirkung zum 01.09.2015 dem Hospiz-Aurich e.V. auf unbestimmte Zeit kostenlos zur Nutzung überlassen. Sämtliche Betriebs- und Nebenkosten trägt der Hospiz-Aurich e.V..

 

Auf der linken Seite des Objektes, von der Julianenburger Str. aus erreichbar, befindet sich ein städtisches unbebautes Flurstück. Das Flurstück dient der angrenzenden Zahnarztpraxis Dr. Hendriks, Julianenburger Str. 15, 26603 Aurich als Zufahrt und stellt eine fußläufige Verbindung zum Parkplatz und Wohnmobilstellplatz des de Baalje her. Entlang der Zufahrt wir das Grundstück als Parkfläche genutzt. Hiervon abgegrenzt hat der Hospiz-Aurich e.V. und seit kurzem auch der Car-Sharing-Verein Aurich e.V. jeweils einen Stellplatz mit eigenem Carport. Die sonstige Grünfläche ist ungenutzt und wird vom Betriebshof gepflegt.

 

Der Hospiz-Aurich e.V. möchte nun gerne seine Gartenfläche um die o.g. bisher ungenutzte Grünfläche erweitern. Die entsprechende Fläche ist auf dem dieser Vorlage beigefügten Lageplan rot eingezeichnet. Die Herrichtung/Einfriedung der Fläche würde der Hospiz-Aurich e.V. in Eigenleistung vornehmen, sodass der Stadt für die Überlassung keine Kosten entstehen. Der Hospiz-Aurich e.V. bittet insoweit um kostenlose Überlassung der Fläche. Eine Überlassung könnte auf unbestimmte Zeit erfolgen, wobei eine Kündigung jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Frist möglich sein sollte.