Sachverhalt:
Der Käufer erwirbt die aus den anliegenden Lageplänen ersichtliche Gewerbefläche zur Errichtung einer Gewerbehalle mit Lager-, Büro- und Sozialräumen
a) zum Zwecke des Betriebes eines IT-Unternehmens (Nutzung minimal 50 % des Gesamtobjektes);
b) zum Zwecke der Vermietung an Dritte, deren Gewerbezweck den Bestimmungen des jeweils gültigen Bebauungsplanes entspricht (Nutzung maximal 50 % des Gesamtobjektes).
Das Investitionsvorhaben wurde in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 06. September 2021 von dem Käufer vorgestellt.