Festsetzung der Gebühr 2022 für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Gebührensatzung für die dezentrale Abwasserbeseitigung)

Betreff
Festsetzung der Gebühr 2022 für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Gebührensatzung für die dezentrale Abwasserbeseitigung)
Vorlage
21/243
Aktenzeichen
I/12.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Höhe der Gebühr für die dezentrale Abwasserbeseitigung ist jährlich neu zu kalkulieren und vom Rat der Stadt Aurich durch Beschluss festzusetzen.

 

Auf Grundlage der Betriebsabrechnung für das Abrechnungsjahr 2020 und der Kostenentwicklung 2021 ist die Gebührenbedarfsberechnung 2022 erstellt worden. Die zur Deckung der kalkulierten gebührenrelevanten Kosten ermittelte Gebühr beträgt 42,30 € pro Kubikmeter im Zentralklärwerk zu behandelndes Abwasser aus Hauskläranlagen. Nicht berücksichtigt wurden die in den Betriebsabrechnungen der Vorjahre ermittelten Unterdeckungen, die gem. der 3-Jahres-Regelung bis spätestens in der Kalkulation 2022 vorgetragen werden müssten/sollten, da auf politischen Beschluss keine kostendeckende Gebühr erhoben wurde.

 

Aufgrund des nur leicht geringeren Gebührensatz des Landkreises Aurich (38 €) sollte die Gebühr für 2022 weiterhin annähernd kostendeckend bei 42,00 €/m³ festgelegt werden. Bei einem Abfuhrturnus von zwei Jahren und einer durchschnittlichen Menge von 3 m³ ergeben sich lediglich 6,00 € Mehrkosten im Jahr für den Gebührenzahler der Stadt Aurich im Vergleich zum Gebührenbereich des Landkreises Aurich.

Gebührenkalkulation 2022: