Betreff
Antragstellung zur Förderung von raumlufttechnischen-Anlagen (RLT-Anlagen)
Vorlage
21/264
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In der Sitzung des Jugend-, Sport- und Sozialausschusses vom 07.09.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, die Liegenschaften für Schulen und Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft dahingehend zu überprüfen, ob stationäre raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) installiert werden können, die den Förderbedingungen der Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen erfüllen.

 

Durch die Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen (Anlage 1) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, die zum 11. Juni 2021 in Kraft getreten ist, wird der Neueinbau stationärer RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren in allen Räumen, unabhängig von der vorhandenen Lüftungsmöglichkeit über Fenster, gefördert.

 

Anlage 1:  Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische          Anlagen

 

Gefördert werden die Investitionsausgaben sowie die Ausgaben für Planung und Montage in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Förderung zum Neueinbau stationärer RLT-Anlagen beträgt in Summe 500.000,00 Euro pro Standort (= pro Schule bzw. pro Kindertagesstätte).

 

Gemäß Punkt 7 der Richtlinie muss der Zuwendungsempfänger schriftlich bestätigen, dass er in der Lage ist, den gesamten Eigenanteil an den zuwendungsfähigen und nicht zuwendungsfähigen Ausgaben der geförderten Investition zu tragen.

 

Die Antragsstellung muss bis zum 31.12.2021 erfolgen. Der Zeitraum, innerhalb dessen die nach der Richtlinie geförderten Maßnahmen betriebsbereit umgesetzt werden sollen, beträgt für den Neueinbau von stationären RLT-Anlagen 12 Monate nach Erlass des Zuwendungsbescheides. Da mit dem Einbau von stationären RLT-Anlagen umfassende Bauarbeiten verbunden sind, ist eine Ausrüstung von allen Räumen in Schulen und in Kindertagesstätten in städtischer und freier Trägerschaft (ca. 450 Räume) praktisch nicht umsetzbar.

 

Vor diesem Hintergrund hat das Gebäudemanagement in Zusammenarbeit mit einem Fachbüro eine Bestandsaufnahme der städtischen Schulen und zum Teil in den städtischen Kitas vorgenommen. Die Installation von RLT-Anlagen erscheint aus fachlicher Sicht im Altbau der Grundschule Wiesens sowie einem Raum der Kita Finkennüst geboten.

 

Zudem ist der Neueinbau von RLT-Anlagen in folgenden Sport-/Gymnastikhallen sinnvoll:

 

- Gymnastikhalle Wallinghausen

- Gymnastikhalle Tannenhausen + 2 Klassenräume

- Gymnastikhalle Wiesens

 

Die Verwaltung hat bei der Förderstelle BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) angefragt, ob sich eine Nutzung der Hallen durch hiesige Sportvereine förderschädlich auswirkt. Dazu hat das BAFA mitgeteilt, dass die Förderung einer Sporthalle nur dann möglich ist, wenn diese von Schulklassen/Kindertagesgruppen – dabei auch von Kindern unter 12 Jahren - genutzt wird (in diesem Fall besteht die Fördermöglichkeit auch dann, wenn die Sporthalle zusätzlich noch Sportvereinen zur Verfügung steht).  Die Sporthalle darf allerdings nicht zusätzlich auch noch der Allgemeinheit zur Verfügung stehen.

 

Die vorgenannten Bedingungen werden von den aufgezählten Sport-/Gymnastikhallen erfüllt, sodass diese förderfähig sind.

 

In der HVB-Besprechung am 15.11.2021 in Aurich haben die anwesenden HVBs der kreisangehörigen Kommunen im Landkreis Aurich mitgeteilt, dass seitens ihrer Kommunen keine Antragstellung im Rahmen der vorgenannten Förderrichtlinie geplant ist. Mit Ausnahme der Stadt Norderney waren Vertreter aller Kommunen anwesend.

 

Eine Anfrage beim Niedersächsischen Städtetag hat ergeben, dass nur wenige Kommunen planen, die bereitgestellten Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Durch die umfangreichen und zeitlich aufwändigen Baumaßnahmen sind die RLT-Anlagen demnach nicht geeignet, die Schulen und Kindertagesstätten im Hinblick auf die Corona-Pandemie kurzfristig sicherer zu machen. Derzeit besitzen rund zehn Prozent der Schulen fest installierte Lüftungsanlagen, wobei diese in der Regel bei Neubauten eingebaut werden.