Festsetzung der Gebührenhöhe für die Straßenreinigung 2022 und Änderung des Straßenverzeichnisses

Betreff
Festsetzung der Gebührenhöhe für die Straßenreinigung 2022 und Änderung des Straßenverzeichnisses
Vorlage
21/242/1
Aktenzeichen
I/12.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gebührenkalkulation 2022

 

Die Gebührensätze für die öffentliche Einrichtung Straßenreinigung werden jährlich neu kalkuliert und sind vom Rat der Stadt Aurich festzusetzen.

 

 

Auf der Grundlage der Gebührenveranlagung, der Betriebsabrechnung für 2020 und der aktuellen Kostenentwicklung in 2021 ist die Gebührenbedarfsberechnung 2022 erstellt worden. In der Betriebsabrechnung 2019 hatte sich ein hoher Überschuss von insg. 39.454,00 € ergeben. Dieser Betrag ist nach Feststellung innerhalb von drei Jahren (2021 – 2023) auszugleichen. Insofern wird vorgeschlagen, für 2022 einen weiteren Teilbetrag von 20.000 € vorzutragen. Der Rest (9.454 €) wird in 2023 auszugleichen sein. Ferner wird eine Unterdeckung aus 2020 i.H.v. -14.072 € verrechnet. Saldiert ergibt sich für die Kalkulation ein gebührenmindernder Betrag von 5.928 €.

Von den gebührenrelevanten Kosten ist ein Anteil für das sogenannte Öffentliche Interesse in Abzug zu bringen. Der nicht umlagefähige Anteil beträgt gem. § 52 Abs. 3 Satz 4 NStrG 25 % der gesamten Straßenreinigungskosten und entfällt bei der Ermittlung der kostendeckenden Gebühr.

 

Der hiernach ermittelte Gebührenbedarf beträgt 194.097,00 €, was eine kostendeckende Gebühr von 1,00 € pro Meter Grundstücksfläche (Quadratwurzel) in der Reinigungsklasse C ergibt. Insofern bleibt der Gebührensatz unverändert.

 

Das Jahr 2021 wird voraussichtlich erneut mit einem leichten Überschuss abschließen.

Diese Entwicklung verdeutlicht die wirtschaftlich effizientere Straßenreinigung nach der Umstellung des Berechnungsmaßstabes und der Erweiterung des Straßenverzeichnisses.

 

 

Straßenverzeichnis

 

Aufgrund der Empfehlung des Ortsrates Brockzetel / Wiesens soll die Wiesenser Str. auf dem Abschnitt Fenneweg/Körteweg nicht mehr gereinigt werden. Auf die Vorlage 21/204 wird verwiesen.

Die Reinigungspflicht für diesen Straßenabschnitt wird folglich wieder auf die Anwohner übertragen.

Ferner hat der Ortsrat Kernstadt empfohlen, den westlichen Abschnitt der Graf-Ulrich-Str. in das Straßenverzeichnis aufzunehmen (siehe Vorlage 21/263).

Als Bestandteil der Straßenreinigungssatzung wird das geänderte Straßenverzeichnis entsprechend über eine Änderungssatzung beschlossen.

 

Anlagen:

 

Gebührenkalkulation 2022