Sachverhalt:
Gebührenkalkulation 2022
Die Gebührensätze für die
öffentliche Einrichtung Straßenreinigung werden jährlich neu kalkuliert und
sind vom Rat der Stadt Aurich festzusetzen.
Auf der Grundlage der
Gebührenveranlagung, der Betriebsabrechnung für 2020 und der aktuellen
Kostenentwicklung in 2021 ist die Gebührenbedarfsberechnung 2022 erstellt
worden. In der Betriebsabrechnung 2019 hatte sich ein hoher Überschuss von
insg. 39.454,00 € ergeben. Dieser Betrag ist nach Feststellung innerhalb von
drei Jahren (2021 – 2023) auszugleichen. Insofern wird vorgeschlagen, für 2022
einen weiteren Teilbetrag von 20.000 € vorzutragen. Der Rest (9.454 €) wird in
2023 auszugleichen sein. Ferner wird eine Unterdeckung aus 2020 i.H.v. -14.072
€ verrechnet. Saldiert ergibt sich für die Kalkulation ein gebührenmindernder
Betrag von 5.928 €.
Von den gebührenrelevanten Kosten
ist ein Anteil für das sogenannte Öffentliche Interesse in Abzug zu bringen.
Der nicht umlagefähige Anteil beträgt gem. § 52 Abs. 3 Satz 4 NStrG 25 % der
gesamten Straßenreinigungskosten und entfällt bei der Ermittlung der
kostendeckenden Gebühr.
Der hiernach ermittelte
Gebührenbedarf beträgt 194.097,00 €, was eine kostendeckende Gebühr von 1,00 €
pro Meter Grundstücksfläche (Quadratwurzel) in der Reinigungsklasse C ergibt.
Insofern bleibt der Gebührensatz unverändert.
Das Jahr 2021 wird voraussichtlich
erneut mit einem leichten Überschuss abschließen.
Diese Entwicklung verdeutlicht die
wirtschaftlich effizientere Straßenreinigung nach der Umstellung des
Berechnungsmaßstabes und der Erweiterung des Straßenverzeichnisses.
Straßenverzeichnis
Aufgrund der Empfehlung des Ortsrates Brockzetel /
Wiesens soll die Wiesenser Str. auf dem Abschnitt Fenneweg/Körteweg nicht mehr
gereinigt werden. Auf die Vorlage 21/204 wird verwiesen.
Die Reinigungspflicht für diesen Straßenabschnitt wird
folglich wieder auf die Anwohner übertragen.
Ferner hat der
Ortsrat Kernstadt empfohlen, den westlichen Abschnitt der Graf-Ulrich-Str. in
das Straßenverzeichnis aufzunehmen (siehe Vorlage 21/263).
Als Bestandteil der Straßenreinigungssatzung wird das geänderte
Straßenverzeichnis entsprechend über eine Änderungssatzung beschlossen.
Anlagen:
Gebührenkalkulation 2022