Betreff
Stellungnahme der Stadt Aurich wegen der Einleitung eines Raumordnungsverfahrens zum Vorhaben "Zentralklinikum Georgsheil"
Vorlage
22/011
Aktenzeichen
III
Art
Informationsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

In der Ausgabe des Niedersächsischen Ministerialblattes vom 01.12.2021 erfolgte die Bekanntmachung des Landkreises Aurich zur Einleitung des Raumordnungsverfahrens für das Vorhaben „Zentralklinikum Georgsheil“, mit der Frist zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 24.02.2022.

 

Die Stadt Emden und der Landkreis Aurich planen derzeit den Bau einer Zentralklinik in Uthwerdum. Damit sollen die Krankenhäuser in Emden, Norden und Aurich entfallen. An diesen Standorten soll eine Notfallversorgung aufgebaut werden. Als Gründe für die Zusammenlegung werden u.a. wirtschaftliche Gründe und Fachkräftemangel genannt. Es soll mit diesem Zentralklinikum auch die Leistungsfähigkeit und die medizinische Versorgung in der Region sichergestellt sowie ggfls. verbessert werden.

 

Zur Umsetzung des Vorhabens bedarf es einer raumordnerischen Beurteilung, die mit diesem Verfahren eingeholt werden soll.

 

Hierzu wird von der Stadt Aurich folgende Stellungnahme abgegeben:

 

 

I.        Gutachten zur Standortwahl des Zentralklinikumsfür die stationäre Akutversorgung der Region Emden, Aurich und Norden – Institute for Health Care Business GmbH

 

Es wurde bewusst der Standort Uthwerdum gewählt, wie das Gutachten des HBC zeigt. Dieses Gutachten ist den Verfahrensunterlagen als Anlage beigefügt (hier ab Seite 17).

 

Unter Punkt 3.1 werden die Kernzeichnungsbereiche erwähnt und in der Karte 1 dargestellt. Die Anzahl der Patienten im nordwestlichen Gebiet überwiegen vor dem Rest des gekennzeichneten Einzugsgebietes. Die Samtgemeinde Holtriem ist hier als nicht erfasst dargestellt, obwohl umliegenden Gemeinden, insbesondere auch die Samtgemeinde Esens, welche ebenfalls dem Landkreis Wittmund angehört, zum Kerneinzugsgebiet der Krankenhäuser Aurich, Emden und Norden gehören. Dies gilt im Übrigen auch für die Karte 2. Eine entsprechende Erläuterung fehlt hierzu.

 

Unter Punkt 3.2 findet eine Fahrzeitanalyse statt. In dieser Darstellung der Karte 3 geht man davon aus, dass derzeit rund 187.184 Einwohner/innen das Krankenhaus in der Stadt Aurich innerhalb von 30 Minuten erreichen können. Im Jahr 2030 geht man von 189.249 Einwohnern/innen, Tendenz somit steigend, aus. Damit werden die Zahlen der Städte Emden und Norden zum Teil deutlich übertroffen. Lediglich die Karte des Standortes Uthwerdum zeigt einen größeren Einzugsbereich auf. Hier wird von derzeit 214.203 Einwohnern/innen ausgegangen und im Jahr 2030 von 213.817, somit Tendenz rückläufig.

 

Es ist zu erkennen, dass der Vorteil dieses Standorts im Fahrzeitmodell 30 Minuten bei lediglich rund 25.000 Einwohnern/innen liegt, Tendenz sinkend.

 

Bei allen im Gutachten dargestellten Betrachtungen bleiben die medizinischen Notfallzentren, wie sie vorgesehen sein sollen, außen vor.

 

In der Stadt Aurich befindet sich neben dem derzeitigen Klinikum eine Freifläche, die städtebaulich immer für eine Erweiterung bzw. einen Neubau freigehalten wurde.

 

 

II.      Raumordnerische Stellungnahme zur Aufgabe der Kliniken in den Mittelzentren Aurich, Emden, Norden zu Gunsten eines Zentralklinikums am Standort Uthwerdum, Gemeinde Südbrookmerland – Dr. Jansen GmbH

 

 

1.1.1: Bedeutung als Wohnstandort

 

Die Einwohnerzahl beträgt zum 31.12.2020 rund 43.000 Einwohner. Dadurch ist auch in der zweiten Spalte die prozentuale Angabe der Steigerung zu ändern. In diesem Zusammenhang sollte der Wohnort der Klinik-Mitarbeiter / des Pflegepersonals dargestellt werden. Seitens des Landkreises steht die Behauptung im Raum, dass der Wohnort und der Krankenhausstandort in keinem Zusammenhang stehen. Das stimmt nur in Einzelfällen. Hier ist durchaus ein Zusammenhang zu erkennen und es wird eine Abwanderung aus der Stadt Aurich befürchtet. Daher sollte hier eine eingehende Untersuchung mit Darstellungen erfolgen.

 

Auf Seite 12 wird auf die Zahl des Landesamtes für Statistik Niedersachsen und der Bertelsmann-Stiftung hingewiesen. Dort wird eine etwas verhaltene Prognose zur Bevölkerungsentwicklung abgegeben. Der gesamte Artikel beruht auf dieser Entwicklung laut Bertelsmann-Stiftung und nur der vorletzte Satz weist darauf hin, dass die Entwicklung eher positiv ist. Hier hätte weiter ausgeführt werden müssen: Welche Schlüsse werden daraus gezogen und welche Auswirkungen haben die Beschäftigten des Krankenhauses auf diese Entwicklung?

 

 

1.1.2: Bedeutung als Wirtschaftsstandort

 

Diesem Punkt kommt eine höhere Bedeutung zu. Die Stadt Aurich ist die größte Stadt im Kreisgebiet und Kreissitz. Gleichzeitig ist hier die größte Anzahl Arbeitsplätze im Kreisgebiet und die Stadt Aurich trägt den größten Teil der Gewerbesteuerumlage an den Landkreis. Die Zahl der Arbeitsplätze ist in den vergangenen Jahren stetig überproportional gestiegen. Das Krankenhaus ist dabei ein nicht unerheblicher Arbeitgeber. Es wäre zu ermitteln, wie hoch die Anzahl der Arbeitsplätze im Krankenhaus genau ist, beziehungsweise die der Zulieferer die in Aurich tätig sind.

 

Bezüglich des Tourismus wird hier von Zahlen des Landesamtes für Statistik ausgegangen. Wie im Gutachten korrekt wiedergegeben, erfasst das Landesamt lediglich Hotelgewerbe mit über zehn Betten. Tatsächlich verfügt Aurich über erheblich mehr Unterkünfte in kleineren Pensionen und Ferienwohnungen, so dass die Zahlen der Übernachtungen im vergangenen Jahr bei rund 240.000 und die Anzahl der Gäste bei rund 80.000 lagen.  

 

1.1.3 Mittelzentrales Versorgungsangebot

 

Zu Recht wird der wandelnde ÖPNV angesprochen. Es gab jedoch bereits eine Planung für den SPNV auf der Strecke Aurich-Emden aus dem Jahre 2015. Der momentane Busverkehr wird als Taktverkehr dargestellt, ist jedoch vollkommen unzureichend. Hier bedarf es einer Darstellung wie die derzeitige Taktung aussieht. Der Anruf-Bus in der Stadt Aurich ist eine eigenfinanzierte Einrichtung der Stadt Aurich. Allerdings wird er nicht bis zum frühen Abend genutzt, sondern lediglich bis zum späten Nachmittag (18.00 Uhr). Bezüglich der geplanten Umgehungsstraße B210n, beziehungsweise des geplanten Zubringers zur A 31, wäre zu prüfen, wie die Auswirkungen nach der Produktionsumstellung der Fa. Enercon und des Wegfalls des Krankenhauses sind.

Das Einzelhandelsgutachten stammt aus dem Jahre 2015 und wurde seitens der Stadt 2019 und 2020 lediglich projektbezogen fortgeschrieben. Auf die Fortschreibung wird hier nicht näher eingegangen. Dieser Fortschreibung ist jedoch höhere Bedeutung beizumessen, als das die Auswirkungen der CORONA-Pandemie einfließen müssen. Gerade Innenstädte hatten es vorher bereits schwer - das hat sich nun noch verstärkt und das Online-Einkaufsverhalten wird sich vermutlich kaum zurückdrehen lassen. Dies gilt umso mehr da gemutmaßt wird, dass durch die 1 km betragende Entfernung zwischen den Hauptgeschäftsbereichen und dem Krankenhaus keine Veränderung in größerem Umfang zu erwarten ist. Es kann nicht nur auf die fußläufige Verbindung abgestellt werden. Viele Patientenbesucher kommen von außerhalb und sind aufgrund mangelnder öffentlicher Verkehrsmittel auf die Anreise per PKW angewiesen. Es ist davon auszugehen, dass sich daraus durchaus Kaufkraft für die Stadt Aurich, insbesondere der Innenstadt, bzw. der Gewerbezentren West und Süd ableiten lässt. Das dürfte umso mehr bei wiederkehrender Terminen der Fall sein, z. B. Immunisierung, Hebammen – Rückbildungsgymnastik usw.

 

Daher ist ein neues Gutachten mit einer entsprechenden Studie mit Szenario des Wegfalls des Krankenhauses zwingend notwendig. Weil hier der Landkreis den Ausschlag dazu gegeben hat, müssen die Kosten dafür von dort übernommen werden.

Im Kongruenzraum wird nicht von der Stadt Wiesmoor gesprochen. Gehört diese nicht zum Einzugsbereich der Stadt Aurich? Es stellt sich auch die Frage, ob der Kongruenzraum im Einzelhandel mit dem im Gesundheitswesen in Aurich gleichzusetzen ist. Ein nicht unerheblicher Teil von Patienten kommt aus dem benachbarten Landkreis Wittmund (nicht nur Holtriem, auch Dunum, Esens usw.) nach Aurich. Es wird um Darstellung der Herkunft der Patienten der UEK Aurich gebeten, um hier eine belastbare Aussage treffen zu können.   

 

Bildung:

 

Dieser Bereich bedarf der Überarbeitung.
- Es fehlen neue Einrichtungen im EEZ, wie das ZNT

- Es fehlen Hinweise auf das Studienseminar und das RPZ

 

Derzeit wird eine Fünfzügigkeit und dem damit einhergehenden Ausbau der Realschule in Aurich diskutiert. Somit ist eine Ausdehnung der bildungsbezogenen Infrastruktur in Aurich zu erwarten.

 

 

Kultur und Freizeit:

 

Es wird eine Reihe von Aktivitäten aufgezählt. Die Sparkassenarena und die Stadthalle werden für Konzerte stark nachgefragt. Die dort angebotenen Konzerte und Veranstaltungen locken Besucher aus dem gesamten Nordwestlichen Raum an, Aurich ist dafür bekannt. Das Bad „De Baalje“ hat jährlich rd. 330.000 Besucher. Diese kommen zu einem großen Anteil aus den umliegenden Gemeinden oder als Touristen. Der Badesee Tannenhausen ist in jedem Sommer Anziehungspunkt für tausende Besucher aus ganz Ostfriesland.

 

 

Fazit:

 

Die Schlussfolgerungen sind sehr pauschal, nicht belegt und in Teilen sogar unbegründet. Hier wird um Nachbesserung und Beantwortung der offenen Fragen gebeten.

 

Insgesamt lässt sich sagen, dass das Krankenhaus nicht isoliert betrachtet werden kann. Es ist ein Wirtschaftsfaktor und eine Einrichtung der Daseinsvorsorge. Aurich ist in der Region stark verwurzelt und alle Dienstleister (öffentlich und privat) übernehmen vielfältig Aufgaben für die umliegenden Gemeinden - innerhalb und außerhalb des Landkreises. Das lässt sich seitens der Stadt nur mit einer starken Wirtschaftskraft und entsprechenden Einnahmen bewältigen. Das Krankenhaus ist ein Baustein dieses Erfolges und der Wirtschaftskraft. Daher sind die Auswirkungen sorgfältig zu prüfen. Die offenen Fragen sind oben bereits dargestellt.

 

Es stellt sich für die Stadt Aurich die Frage, ob eine Verlagerung mit den raumordnerischen Folgen für Ostfriesland und der Stadt Aurich im Verhältnis von Erfolg (+25.000 Einwohner/innen, Tendenz sinkend bis 2030) und Aufwand (Schwächung des Mittelzentrums Ostfriesland) steht.

 

Hierzu finden sich keine Angaben. Insbesondere fehlt eine wirtschaftliche Betrachtung die diese Faktoren objektiv ins Verhältnis setzt.

 

In die Betrachtung ist weiterhin bislang noch nicht der Flächenverbrauch in der Gemeinde Südbrookmerland und der Eingriff in die Natur eingeflossen, der in der Stadt Aurich, auf dem Bestandsgrundstück nicht in dem Maße zu Buche schlagen würde. Um Ergänzung und Abwägung der Standortbewertung um diese Angaben wird gebeten.

 

Hinzu kommen allgemeine Fragen, wie z. B. sich die Einnahmen im Bereich der Einkommensteuerumlage darstellen. Es kommen sicherlich noch einige hinzu.

 

In der Vergangenheit hat die Stadt Aurich schon verschiedene Wirtschaftsfaktoren verloren. Durch den Weggang der Bundeswehr sind in Aurich tausende Arbeitsplätze/Dienstplätze weggefallen. Das hatte auch Auswirkungen auf das Freizeitverhalten und die kulturelle Vielfalt in Aurich. Durch die Soldaten - die oft jünger und nur in der Woche in Aurich stationiert waren - gab es ein vielfältiges Freizeitangebot auch für junge Menschen. Das ist aufgrund fehlender Nachfrage gerade in den Abendstunden nun erheblich eingeschränkt oder nicht mehr vorhanden. Die Auswirkungen sind noch deutlich zu spüren. Eine Verwertung des Kasernengeländes ist bislang ebenfalls noch nicht erfolgt. Hier befindet sich die Stadt in einem Prozess der seitens des Bundes und des Landes zwar gefördert wird, jedoch auch bei der Stadt einen massiven Aufwand bedeutet.

 

Ein Teil der verlorenen Wirtschaftskraft konnte durch die Expansion der Fa. Enercon aufgefangen werden. Dies war ausschließlich dem Mut eines Pioniers der Windenergie zu verdanken. Zumindest wirtschaftlich konnte sich Aurich dadurch weiter entwickeln. In dem Sog haben sich eine Reihe von weiteren Unternehmen hier angesiedelt. Durch die Schwächung der Windkraftbranche kommt es dort einerseits seit einigen Jahren zum Wegfall von Arbeitsplätzen und andererseits zu starken Einbrüchen bei der Gewerbesteuer in der Stadt Aurich. Hier ist eine Kompensation bislang nicht erfolgt.

 

Der Behördenstandort konnte gesichert werden. Z.T. erfolgt hier sogar noch eine Erweiterung, was noch immer die Bedeutung der Kreisstadt in Ostfriesland widerspiegelt.

 

Bei einem Abzug der UEK wird der nächste „Knick“ erwartet. Zusätzlich gibt es in Aurich eine freie Immobilie in einem nicht zu vernachlässigenden Umfang. Hier ist eine Nachnutzung seitens des Landkreises zu sichern.

Ausblick:

ÖPNV/SPNV

Das Thema ÖPNV/SPNV spielt in diesem Zusammenhang eine große Rolle. Die Verbindung zum neuen Krankenhaus muss durch einen regelmäßigen öffentlichen Verkehr für den gesamten Einzugsbereich dargestellt werden. Aus Aurich sollte dies schienengebunden erfolgen. Dadurch könnten als Nebeneffekt die Städte und Gemeinden im Bereich Emden, Aurich und Norden mit den dazwischenliegenden Gemeinden näher zusammenwachsen. Hieraus kann sich ein starker Wirtschaftsraum entwickeln. Eine reine Busverbindung kann das zumindest zwischen den Städten nicht erreichen. Die Fahrzeiten der Bahn liegen in der Zeit von 04.00 - 22.00 Uhr und orientieren sich an den Schichtzeiten der Belegschaft. Eine Beratung und ein entsprechendes Planverfahren sollte parallel zur Krankenhausplanung erfolgen und nicht erst später begonnen werden.  


Nachnutzung der Klinik

Der Presse war zu entnehmen, dass die Krankenpflegeschule in Emden beheimatet werden soll. Dem Vernehmen nach soll dort auch die Psychiatrie erhalten bleiben. Weitere Bereiche kommen sicher noch hinzu. In der Stadt Norden wird ebenfalls die Psychiatrie erhalten bleiben. Auch sind evtl. weitere Bereiche in Rede. Weiterhin verfügt Norden über eine Anzahl von Reha-Kliniken. Ebenso fördert der Landkreis Aurich im Norden des Landkreises die Errichtung eines stationären Hospizes.

Die Einrichtung eines MVZ ist für alle drei Standorte und in Wiesmoor geplant.  

Das Thema Gesundheit wird also in beiden alten Klinikstandorten einen nennenswerten Stellenwert erhalten.

In der Stadt Aurich hingegen ist nach derzeit vorhandener Kenntnis keine weitere Einrichtung außerhalb des MVZ geplant. Hier bitte ich gegebenenfalls um Richtigstellung. Es besteht die Frage, ob die Radiologie und das Röntgen in Aurich verbleiben. Diese Anlagen sind schwer umzusiedeln und das Gebäude kaum nachnutzbar.

Folgende Ideen/Vorschläge für eine Nachnutzung sollen hier unterbreitet werden:

1. Gesundheitsamt des Landkreises
2. Ansiedlung einer Reha-Einrichtung mit Anlage Kurpark auf dahinterliegendem Grundstück
3. Hotel / Pflegeeinrichtung  - Mietwohnung mit angeschlossener optionaler Pflege und

    Unterbringungsmöglichkeit für Angehörige
    Hierdurch kann ein fließender Übergang beim Wohnen im Alter ermöglicht werden.
4. Einrichtung für schwerbehinderte /schwerstbehinderte Menschen und deren Angehörige.

    Evtl. Kooperation mit den WfbM.

Zusammenfassend der Forderungskatalog der Stadt Aurich für die raumordnerische Bewertung:

 

In dem Gutachten soll eine Tabelle eingearbeitet und textlich erläutert werden, die eine Aussage darüber trifft, wieviel Ärzte, Pfleger/Krankenschwestern, sonstiges Personal in der UEK beschäftigt sind und in welchen Gemeinden diese Mitarbeiter*innen wohnen. Wir erwarten lediglich die Angabe der Personenanzahl (aufgegliedert in den o.a. Berufsgruppen); das dürfte nach Datenschutz-bestimmungen absolut unbedenklich sein.

 

  1. In dem Gutachten soll ein Hinweis erfolgen, dass bzgl. etwaiger Synergien zwischen UEK und Ärzten (Arztpraxen) resp. den Ärzten (Arztpraxen) untereinander eine gesonderte Fachexpertise zu erstellen ist.

 

  1. Zur Nachfolgenutzung der freiwerdenden Liegenschaft UEK erwartet die Stadt Aurich Vorschläge vom Landkreis resp. der Trägergesellschaft. Unabhängig davon unterbreitet die Stadt Aurich schon jetzt folgende Vorschläge

 

1)        Gesundheitsamt des Landkreises

2)        Ansiedlung einer Reha-Einrichtung mit Anlage Kurpark auf dahinterliegendem Grundstück

3)        Hotel / Pflegeeinrichtung -  Mietwohnung mit angeschlossener optionaler Pflege und Unterbringungsmöglichkeit für Angehörige Hierdurch kann ein fließender Übergang beim Wohnen im Alter ermöglicht werden.

4)        Einrichtung für schwerbehinderte /schwerstbehinderte Menschen und deren Angehörige. Evtl. Kooperation mit den WfbM.

 

Die Stadt Aurich erwartet zudem, dass der Landkreis / die Trägergesellschaft dazu sehr zeitnah Gesprächsangebote unterbreitet.

 

  1. In der Stellungnahme von Frau Sobotta sollen detailliertere Ausführungen zum SPNV gemacht werden. Ggf. soll auf eine ergänzende Expertise zu notwendigen Investitionen und etwaigen Betriebsformen incl. deren dauerhafte Finanzierung der Strecke Aurich – Zentralklinik (mit Anbindung an Emden und Norden) eingegangen werden.

 

  1. Die Auswirkungen auf den Einzelhandel sind u. E. nicht ausführlich genug dargestellt und beruhen zudem auf veraltete Daten (z.B. 2015). Die Stadt Aurich erwartet hierzu ein vom Landkreis finanziertes Einzelhandelsgutachten, das verfahrensrechtlich und inhaltlich allerdings ausschließlich von der Stadt Aurich begleitet wird.