Betreff
Festlegung des Verkaufspreises für Gewerbegrundstücke innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 380 „Middels III“
Vorlage
22/049
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Zu den Aufgaben der kommunalen Wirtschaftsförderung gehört u.a. die Entwicklung und Vermarktung städtischer Gewerbeflächen.

Dieses Angebot muss unter ökonomischen, ökologischen und städtebaulichen Aspekten sinnvoll sein. Bei der Vergabe muss die begründete Aussicht bestehen, dass Arbeitsplätze und Einkommen in Aurich gesichert und/oder geschaffen werden. Dadurch wird zugleich ein wesentlicher Beitrag zur Gesamtentwicklung der Stadt über Sekundäreffekte (Wahl des Wohnortes, Steuereinnahmen etc.) geleistet.

Da im Bereich der Gewerbegebiete Middels in absehbarer Zeit keine freien Gewerbegrundstücke mehr zur Verfügung stehen, sind im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 380 „Middels III“ Gewerbeflächen zur Größe von ca. 6.500 qm geschaffen worden.

Der Einstandspreis bei der derzeitigen Kalkulation liegt bei 66,58 Euro/qm.

Es wird ein Verkaufspreis i.H.v. 35,- Euro/qm vorgeschlagen. Werden nachweislich bei der Ansiedlung mindestens 5 neue sozialversicherungspflichtige Vollzeitarbeitsplätze geschaffen, ermäßigt sich der Kaufpreis auf 32,- € pro qm. Bei mindestens 10 neuen sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitsplätzen auf 30,- € pro qm.

Der Ermittlung des Einstandspreises liegt folgende Berechnung zugrunde:

Folgende Kosten sind nach den vorläufigen Rechnungen dem Plangebiet zuzuordnen:

Grunderwerb                                                                      70.910,01 Euro

Entwässerung                                                                   325.000,00 Euro

Straßenbau                                                                        299.700,00 Euro

Kompensation + Planung                                             103.300,00 Euro

Gesamtkosten                                                                  798.910,01 Euro

./. Verkaufserlöse                                                           208.000,00 Euro

 

Eigenanteil Stadt Aurich                                                590.910,01 Euro

 

Die Kalkulation der Kosten für Straßenbau und Entwässerung basiert auf dem derzeitigen Planungsstand (12/2021).

 

In der Vergangenheit wurde auf die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Abwasserbeseitigung bei Verkauf von städtischen Gewerbeflächen verzichtet. Der „Rabatt“ bei den Grundstückspreisen geht nicht zu Lasten des Gebührenhaushaltes des Nettoregiebetriebes Stadtentwässerung, sondern stellt eine Wirtschaftsförderung dar.

 

Es ist zu berücksichtigen, dass für die Stadt Aurich eine Kaufoption auf das benachbarte Grundstück zur Größe von ca. 9.000 qm besteht. Dieses Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 380 „Middels III“ und wurde mit überplant. Daher sind in den Bereichen Planung und Tiefbau Planungskosten enthalten, die auch dieses Grundstück betreffen. Im Bereich Entwässerung wird die Regenrückhaltung für das gesamte Plangebiet hergestellt.