Sachverhalt:
Zu den Aufgaben der kommunalen
Wirtschaftsförderung gehört u.a. die Entwicklung und Vermarktung städtischer
Gewerbeflächen.
Dieses Angebot muss unter ökonomischen,
ökologischen und städtebaulichen Aspekten sinnvoll sein. Bei der Vergabe muss
die begründete Aussicht bestehen, dass Arbeitsplätze und Einkommen in Aurich
gesichert und/oder geschaffen werden. Dadurch wird zugleich ein wesentlicher
Beitrag zur Gesamtentwicklung der Stadt über Sekundäreffekte (Wahl des
Wohnortes, Steuereinnahmen etc.) geleistet.
Da im Bereich der Gewerbegebiete Middels in
absehbarer Zeit keine freien Gewerbegrundstücke mehr zur Verfügung stehen, sind
im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 380 „Middels III“ Gewerbeflächen zur Größe
von ca. 6.500 qm geschaffen worden.
Der Einstandspreis bei der derzeitigen Kalkulation liegt bei 66,58 Euro/qm.
Es wird ein Verkaufspreis i.H.v. 35,- Euro/qm vorgeschlagen. Werden nachweislich bei der Ansiedlung mindestens 5 neue sozialversicherungspflichtige Vollzeitarbeitsplätze geschaffen, ermäßigt sich der Kaufpreis auf 32,- € pro qm. Bei mindestens 10 neuen sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitsplätzen auf 30,- € pro qm.
Der Ermittlung des Einstandspreises liegt
folgende Berechnung zugrunde:
Folgende Kosten sind nach den vorläufigen Rechnungen dem Plangebiet zuzuordnen:
Grunderwerb 70.910,01 Euro
Entwässerung 325.000,00 Euro
Straßenbau 299.700,00 Euro
Kompensation + Planung 103.300,00 Euro
Gesamtkosten 798.910,01 Euro
./. Verkaufserlöse 208.000,00 Euro
Eigenanteil Stadt Aurich 590.910,01 Euro
Die Kalkulation der Kosten für Straßenbau und Entwässerung basiert auf dem derzeitigen Planungsstand (12/2021).
In der Vergangenheit wurde auf die Erhebung
von Erschließungsbeiträgen für die Abwasserbeseitigung bei Verkauf von
städtischen Gewerbeflächen verzichtet. Der „Rabatt“ bei den Grundstückspreisen
geht nicht zu Lasten des Gebührenhaushaltes des Nettoregiebetriebes
Stadtentwässerung, sondern stellt eine Wirtschaftsförderung dar.
Es ist zu berücksichtigen, dass für die
Stadt Aurich eine Kaufoption auf das benachbarte Grundstück zur Größe von ca.
9.000 qm besteht. Dieses Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 380 „Middels III“ und wurde mit überplant. Daher sind in
den Bereichen Planung und Tiefbau Planungskosten enthalten, die auch dieses
Grundstück betreffen. Im Bereich Entwässerung wird die Regenrückhaltung für das
gesamte Plangebiet hergestellt.