Sachverhalt:
Auf den Sachverhalt in der Vorlage 22/039 wir
verwiesen.
Hinsichtlich des festgelegten Grundstückpreises wird
darauf hingewiesen, dass dieser auf Grundlage des durch das LGLN (Landesamt für
Geoinformation und Landesvermessung Nds.) festgelegt wird.
Zum Zeitpunkt der Grundstückverhandlungen lag dieser
für den Bereich der Wallstraße bei 200,00 €/m² und den Bereich der Große
Mühlenwallstraße bei 230,00 €/m² als sanierungsbedingter Endwert.
Die aktuellen Bodenrichtwerte für diesen Bereich
wurden kürzlich etwa 20% höher bewertet.
In der Vorlage 20/037/1 wurde der Kaufpreis auf
Grundlage der festgelegten Quadratmeterpreise (200,00 €/m² + 230,00 €/m² )
ermittelt und ergab einen Gesamtpreis in Höhe von 271.360,00 €. Dieses
entspricht bei einer Gesamtfläche von 1.250 m² einen Mittelwert von 217,09 €/m²
Für die nunmehr zum Verkauf vorgesehene Fläche wurde
der bisher festgelegte Bodenrichtwert in Höhe von 200,00 €/m² als Grundlage für
die finalen Grundstücksverhandlungen vorgesehen.
Im Zuge der weiteren Bearbeitung der Abbrucharbeiten
musste in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Aurich festgestellt
werden, dass eventuell eine Förderung der angefallenen Kosten von der
Förderstelle nicht erfolgen könnte, da die Ausschreibung und Submission durch
einen Dritten vorgenommen wurde.
Um die Förderung nicht zu gefährden, wurde kurzfristig
entschieden, dass die Stadt Aurich selbst die Ausschreibung der Leistung
vornimmt, wobei die bisher erarbeiteten Unterlagen der NLG übernommen worden
sind.
Die Submission der Arbeiten findet am 03.03.2022.
Nach Rücksprache hat die NLG bereits zwischenzeitlich
die Planungen für den Neubau an der Wallstraße abgeschlossen und die Arbeiten
ausgeschrieben. Bei Abschluss des Grundstückskaufvertrages werden diese durch
die NLG beauftragt und nach Abschluss der Abbrucharbeiten umgehend begonnen.