Sachverhalt:
Der Käufer erwirbt die aus den anliegenden Lageplänen ersichtliche Gewerbefläche zur Errichtung einer Gewerbehalle mit Lager-, Büro- und Sozialräumen
a) zum Zwecke des Betriebes eines IT-Unternehmens (Nutzung minimal 50 % des Gesamtobjektes);
b) zum Zwecke der Vermietung an Dritte, deren Gewerbezweck den Bestimmungen des jeweils gültigen Bebauungsplanes entspricht (Nutzung maximal 50 % des Gesamtobjektes).
Mit
der Unternehmensansiedlung sollen mindestens 5 neue sozialversicherungspflichtige
Vollzeitarbeitsplätze geschaffen werden, weshalb der Kaufpreis 32,00 €/m²
beträgt.
Üblicherweise
wird bei Verkäufer von Gewerbeflächen im Stadtgebiet der Stadt Aurich
vertraglich vereinbart, dass der zu zahlende Kaufpreis abhängig davon ist, wie
viele sozialversicherungspflichtige Vollzeitarbeitsplätze von dem Käufer bzw.
dessen Mieter an dem Gewerbestandort innerhalb von 2 Jahren nach
Betriebsansiedlung eingerichtet werden.
Abweichend
von der üblichen Vorgehensweise soll in diesem Fall vertraglich vereinbart
werden, dass alle sozialversicherungspflichtigen Vollzeit-Arbeitnehmer, die die
künftigen Mieter des Objekts ab dem Tage der Beurkundung des Kaufvertrages für
die zweckmäßig angesiedelten Gewerbebetriebe eingestellt haben, den nachzuweisenden
sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitnehmern zugerechnet werden können.
Hintergrund für diese Vorgehensweise ist
der derzeit vorherrschende Fachkräftemangel am Arbeitsmarkt.
Das Investitionsvorhaben wurde in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 06. September 2021 von dem Käufer vorgestellt.