Betreff
Veräußerung einer Gewerbefläche im Gewerbegebiet Schirum IV
Vorlage
21/236/1
Aktenzeichen
14.1 941-12/689
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Der Käufer erwirbt die aus den anliegenden Lageplänen ersichtliche Gewerbefläche zur Errichtung einer Gewerbehalle mit Lager-, Büro- und Sozialräumen

a) zum Zwecke des Betriebes eines IT-Unternehmens (Nutzung minimal 50 % des Gesamtobjektes);

b) zum Zwecke der Vermietung an Dritte, deren Gewerbezweck den Bestimmungen des jeweils gültigen Bebauungsplanes entspricht (Nutzung maximal 50 % des Gesamtobjektes).

 

Mit der Unternehmensansiedlung sollen mindestens 5 neue sozialversicherungspflichtige Vollzeitarbeitsplätze geschaffen werden, weshalb der Kaufpreis 32,00 €/m² beträgt.

 

Üblicherweise wird bei Verkäufer von Gewerbeflächen im Stadtgebiet der Stadt Aurich vertraglich vereinbart, dass der zu zahlende Kaufpreis abhängig davon ist, wie viele sozialversicherungspflichtige Vollzeitarbeitsplätze von dem Käufer bzw. dessen Mieter an dem Gewerbestandort innerhalb von 2 Jahren nach Betriebsansiedlung eingerichtet werden.

 

Abweichend von der üblichen Vorgehensweise soll in diesem Fall vertraglich vereinbart werden, dass alle sozialversicherungspflichtigen Vollzeit-Arbeitnehmer, die die künftigen Mieter des Objekts ab dem Tage der Beurkundung des Kaufvertrages für die zweckmäßig angesiedelten Gewerbebetriebe eingestellt haben, den nachzuweisenden sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitnehmern zugerechnet werden können.

 

Hintergrund für diese Vorgehensweise ist der derzeit vorherrschende Fachkräftemangel am Arbeitsmarkt.

 

Das Investitionsvorhaben wurde in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 06. September 2021 von dem Käufer vorgestellt.