Betreff
Neubesetzung und Benennung von Ratsmitgliedern in Vereinen, Verbänden, Aufsichtsräten etc.
Vorlage
22/070
Aktenzeichen
FD 10
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit den Schreiben vom 18.03.2022 und 22.03.2022 hat die Fraktion der Auricher Wählergemeinschaft (AWG) mitgeteilt, dass der Ratsherr Hermann Ihnen Mitglied der AWG-Fraktion geworden ist. Durch seinen Wechsel von der GFA-Fraktion hat sich das Stärkeverhältnis der Fraktionen und Gruppen im Rat der Stadt Aurich geändert. Die AWG-Fraktion hat entsprechend § 71 Abs. 9 S. 2 NKomVG einen Antrag auf Neubesetzung der Ausschüsse gestellt. Mithin ist auch eine Neubesetzung und Benennung für die sonstigen Gremien erforderlich. Eine solche Neubesetzung erfolgt, wenn die Zusammensetzung in den Ausschüssen nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen entspricht.

 

Die Sitzverteilung der nachstehenden Gremien erfolgt in analoger Anwendung von § 71 Abs. 2 NKomVG. Die Sitze eines jeden Ausschusses werden auf die Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen verteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Über die Zuteilung übrig bleibender Sitze entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das Los. Das Los zieht die oder der Vorsitzende der Vertretung. Die Fraktionen und Gruppen benennen die Mitglieder der Ausschüsse.

 

Eine Neuverteilung und Besetzung der Mitglieder im Umlegungsausschuss, des Sparkassenzweckverbandes Aurich-Norden, des Arbeitskreises Stolpersteine, der „Steuerungsgruppe FairTrade Stadt Aurich“, des Runden Tisches – Personenverkehr auf der Bahnstrecke Aurich-Emden, des Mühlenbeirats, des Zweckverbandes Landesbühne Niedersachsen, im Schulausschuss der Gemeinde Ihlow, der Verbandsversammlung des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV) sind nicht erforderlich, da die Veränderung des Stärkeverhältnisses hier keine Auswirkung hat.

 

Des Weiteren ist eine Neuverteilung und Besetzung der Mitglieder im Aufsichtsrat der Auricher Bäder- und Hallenbetriebsgesellschaft mbH & Co. KG (9 Sitze) nicht erforderlich, da die Veränderung des Stärkeverhältnisses hier ebenfalls keine Auswirkung hat.

 

Aufsichtsrat der Stadtwerke Aurich GmbH und der Eisenbahninfrastrukturgesellschaft Aurich-Emden mbH – jeweils 5 Sitze

 

Sitze Rat

Teiler 1

Sitz

Teiler 2

Sitz

Teiler 3

Sitz

Sitze NEU

Sitze bisher

SPD/GAP

14

14,00

1

7,00

3

4,67

 

3

3

CDU

10

10,00

2

5,00

4 (LOS)

3,33

 

1 / 2

2

B´90 / Grüne

5

5,00

4 (LOS)

2,50

 

1,67

 

1 / berat.

1

AWG

5

5,00

4 (LOS)

2,50

 

1,67

 

1 / berat.

beratend

FDP

3

3,00

 

1,50

 

1,00

 

beratend

beratend

Die Linke

2

2,00

 

1,00

 

0,67

 

beratend

beratend

 

Es ist jeweils ein Losverfahren (2 aus 3) zwischen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der AWG-Fraktion durchzuführen. Bei negativer Auslosung erhält entweder die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen oder die AWG-Fraktion einen beratenden Sitz im Aufsichtsrat, Die FDP-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE behalten jeweils ihren beratenden Sitz. Der beratende Sitz der aufgelösten GFA-Fraktion entfällt.

 

Hinweis:

Die Fraktionen und Gruppen werden gebeten, der Stabsstelle des Bürgermeisters frühzeitig bis zur Sitzung des Rates am 07. April 2022 mitzuteilen, welche Mitglieder künftig nicht mehr in den Aufsichtsräten vertreten sein werden und welche Mitglieder sie in die jeweiligen Aufsichtsräte versenden.