Sachverhalt:
Mit den Schreiben
vom 18.03.2022 und 22.03.2022 hat die Fraktion der Auricher Wählergemeinschaft
(AWG) mitgeteilt, dass der Ratsherr Hermann Ihnen Mitglied der AWG-Fraktion
geworden ist. Durch seinen Wechsel von der GFA-Fraktion hat sich das
Stärkeverhältnis der Fraktionen und Gruppen im Rat der Stadt Aurich geändert.
Die AWG-Fraktion hat entsprechend § 71 Abs. 9 S. 2 NKomVG einen Antrag auf
Neubesetzung der Ausschüsse gestellt. Mithin ist auch eine Neubesetzung und
Benennung für die sonstigen Gremien erforderlich. Eine solche Neubesetzung
erfolgt, wenn die Zusammensetzung in den Ausschüssen nicht mehr dem Verhältnis
der Stärke der Fraktionen und Gruppen entspricht.
Die Sitzverteilung der nachstehenden Gremien erfolgt in analoger
Anwendung von § 71 Abs. 2 NKomVG. Die Sitze eines jeden Ausschusses werden auf
die Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen verteilt, die
sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2,
3 usw. ergeben. Über die Zuteilung übrig bleibender Sitze entscheidet bei
gleichen Höchstzahlen das Los. Das Los zieht die oder der Vorsitzende der
Vertretung. Die Fraktionen und Gruppen benennen die Mitglieder der Ausschüsse.
Eine
Neuverteilung und Besetzung der Mitglieder im Umlegungsausschuss, des
Sparkassenzweckverbandes Aurich-Norden, des Arbeitskreises Stolpersteine, der
„Steuerungsgruppe FairTrade Stadt Aurich“, des Runden Tisches – Personenverkehr
auf der Bahnstrecke Aurich-Emden, des Mühlenbeirats, des Zweckverbandes Landesbühne
Niedersachsen, im Schulausschuss der Gemeinde Ihlow, der Verbandsversammlung
des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV) sind nicht
erforderlich, da die Veränderung des Stärkeverhältnisses hier keine Auswirkung
hat.
Des
Weiteren ist eine Neuverteilung und Besetzung der Mitglieder im Aufsichtsrat
der Auricher Bäder- und Hallenbetriebsgesellschaft mbH & Co. KG (9 Sitze)
nicht erforderlich, da die Veränderung des Stärkeverhältnisses hier ebenfalls
keine Auswirkung hat.
Aufsichtsrat der Stadtwerke Aurich
GmbH und der Eisenbahninfrastrukturgesellschaft Aurich-Emden mbH – jeweils 5
Sitze
Sitze Rat |
Teiler 1 |
Sitz |
Teiler 2 |
Sitz |
Teiler 3 |
Sitz |
Sitze NEU |
Sitze bisher |
||
SPD/GAP |
14 |
14,00 |
1 |
7,00 |
3 |
4,67 |
|
3 |
3 |
|
CDU |
10 |
10,00 |
2 |
5,00 |
4 (LOS) |
3,33 |
|
1 / 2 |
2 |
|
B´90 / Grüne |
5 |
5,00 |
4 (LOS) |
2,50 |
|
1,67 |
|
1 / berat. |
1 |
|
AWG |
5 |
5,00 |
4 (LOS) |
2,50 |
|
1,67 |
|
1 / berat. |
beratend |
|
FDP |
3 |
3,00 |
|
1,50 |
|
1,00 |
|
beratend |
beratend |
|
Die Linke |
2 |
2,00 |
|
1,00 |
|
0,67 |
|
beratend |
beratend |
Es ist
jeweils ein Losverfahren (2 aus 3) zwischen der CDU-Fraktion, der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen und der AWG-Fraktion durchzuführen. Bei negativer
Auslosung erhält entweder die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen oder die
AWG-Fraktion einen beratenden Sitz im Aufsichtsrat, Die FDP-Fraktion und die
Fraktion DIE LINKE behalten jeweils ihren beratenden Sitz. Der beratende Sitz
der aufgelösten GFA-Fraktion entfällt.
Hinweis:
Die
Fraktionen und Gruppen werden gebeten, der Stabsstelle des Bürgermeisters
frühzeitig bis zur Sitzung des Rates am 07. April 2022 mitzuteilen, welche
Mitglieder künftig nicht mehr in den Aufsichtsräten vertreten sein werden und
welche Mitglieder sie in die jeweiligen Aufsichtsräte versenden.