Betreff
Veräußerung von städtischem Grundbesitz
Vorlage
22/078
Aktenzeichen
14.1 941-12/701
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt Aurich vom 22. April 2021 (Beschlussvorlage Nr. 21/020) wurde der Grundbesitz „Leerer Landstraße 60“ im Rahmen eines Bieterverfahrens mit Unterstützung einer Immobilienfirma zum Kauf angeboten.

 

Das maßgebliche Kriterium für den Zuschlag war das höchste Gebot. Dem Mindestgebot lag ein Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen und selbständigen Schätzers zugrunde, wonach der Verkehrswert zum Tag der Bewertung (26. Januar 2021) 170.000,00 Euro betrug.

 

Mit Ablauf der Angebotsfrist am 16. Dezember 2021, 12:00 Uhr, lag der Vergabestelle für das vorstehende Objekt ein Gebot vor. Der Bietende hatte seinen Willen zum Erwerb des Grundbesitzes zum Kaufpreis in Höhe von 190.500,00 € nach der Submission gegenüber der Verwaltung zunächst bestätigt. (Beschlussvorlage Nr. 22/002).

 

Zwischenzeitlich hat der Bietende der Verwaltung mitgeteilt, dass ein Kauf der Immobilie durch ihn nicht erfolgen wird.

 

Da weitere Gebote nicht abgegeben wurden, soll nunmehr die Veräußerung des Grundbesitzes im gewöhnlichen Geschäftsverkehr durch die bereits beauftragte Immobilienfirma an denjenigen erfolgen, der den höchsten Kaufpreis bietet.