Betreff
Aufhebung eines Beschlusses zum Ersatzneubau der Sporthalle im Sanierungsgebiet Blücherkaserne im Rahmen des Investitionspakts zur Förderung von Sportstätten
Vorlage
22/079
Aktenzeichen
III/24
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Aurich hat mit Beschluss vom 24.09.2020 die Durchführung und Finanzierung der Baumaßnahme Sporthalle Blücher-Kaserne vorbehaltlich der Aufnahme in das Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ und des Flächenverkaufs beschlossen.  Weiterhin hat sich die Stadt Aurich durch diesen Beschluss verpflichtet, den durch Einnahmen und Fördermittel von Bund und Land nicht gedeckten Teil der Kosten von 10 % zu übernehmen.

 

Nach Programmanmeldung vom 08.12.2020 und des Antrages vom 27.10.2021 wurden seitens des Fördermittelgebers NBank  mit Bescheid vom 14.12.2021  für den Ersatzneubau der Sporthalle Zuwendungen i.H.v . 2.200.000,00 € bewilligt:

 

geschätzte Baukosten

Zuwendungsfähige Ausgaben

Fördersumme

 

Eigenanteil

4.224.500,00 € zzgl. 150.000,00 € für den Rückbau der alten Sporthalle

= 4.374.500,00 €

 

 

 

3.554.815,00 €

 

 

 

 

 

 

2.200.000,00 €

 

 

 

2.174.500,00 €

 

Das Investitionsvorhaben ist in der Zeit vom 06.12.2021 bis zum 31.12.2025 durchzuführen (Bewilligungszeitraum) und bis zum 30.06.2026 abzurechnen.

 

Der Beschluss des Rates vom 24.09.2020 zur Vorlage 20/146 ging von einer Förderquote von 90 %  aus. Dieser Beschluss ist durch vorliegenden Förderbescheid nicht mehr gedeckt:

2020 (Vorlage 20/146)

Kostenrahmen:                       4,5 Mio. €

90 % Förderung:                     4,05 Mio.€

10 % Stadt Aurich:                   450 Tds. €

 

2022

Kostenrahmen:                     4,22 Mio. €

52 % Förderung:                     2,20 Mio.€

48 % Stadt Aurich:                 2,03 Mio. 

 

 

 

 

Die Kostenschätzung aus dem Antragsverfahren des Jahres 2020 ist nach den aktuellen weltweiten Ereignissen nicht mehr belastbar. Es kommt es in vielen Bereichen wie Baustoffe, Kosten für Energie, Kraftstoffe usw. -und hier insbesondere im Bereich des Hochbaus-  zu enormen Kostensteigerungen, dessen weitere Entwicklungen derzeit nicht absehbar und nur schwer kalkulierbar sind. Hier besteht nach Ansicht der Verwaltung ein hohes Kostenrisiko.

 

Bei einer in dem Bausegment Hochbau durchaus realistischen Preissteigerung von ca. 50 %  und einem Kostenaufschlag von ca. 15 %  beim  Einsatz  von regenerativen Energien in der Bauausführung  ist nunmehr von Gesamtkosten i.H.v. rd. 5,7 Mio. Euro auszugehen.

 

Der Eigenanteil der Stadt Aurich bei der Finanzierung stellt sich in der Entwicklung seit der Antragstellung wie folgt dar:

 

Jahr

Eigenanteil Stadt Aurich

Steigerung Eigenanteil gegenüber Ausgangsjahr 2020

2020 (Vorlage 20/146)

           450.000 €

 

2022

        2.174.500 €

   +  1.724.500 €

2022(aktuelle Kostenschätzung)

        3.500.000 €

   +  3.050.000 €

 

Risiken bei der Umsetzung des Projekts:

Aufgrund der angespannten Haushaltslage der Stadt Aurich ist die Umsetzung des Projekts zu überdenken.

 

Es ist von einem sehr hohen Eigenanteil der Stadt Aurich i.H.v. rd. 3,5 Mio. € auszugehen.  Weiterhin ist der nachfolgende aufgeführte angedachte Zeitplan eng bemessen und ist z.Zt. aufgrund der o.a. beschriebenen aktuellen Gegebenheiten nicht mehr eindeutig belastbar. Es kann derzeit nicht zusichert werden, dass Kosten- und Zeitrahmen eingehalten werden kann, um eine Verwirkung von Fördermittelansprüchen in Kauf zu verhindern:

 

-          2022- Ausschreibung Architekten und Fachplaner im europaweiten VgV-Verfahren

-          01/2023 – 06/2023 - Planungs- und Genehmigungsphase

-          07/2023 – 12/2023 - Ausschreibung und Vergabe aller Gewerke

-          01/2024 – 12/2025 Durchführung der Baumaßnahme

-          01/2026 -  03/2026 Schlussrechnung der Baumaßnahme

-          04/2026 – 06/2026 Erstellung Verwendungsnachweiß. Einreichen des Verwendungsnachweises bei der NBank/ Abrechnung Fördermittel

 

Die Verwaltung empfiehlt auf Basis der sich im Gegensatz zu Antragstellung im Jahr 2021 erheblich verringerten Förderquote von 90 % auf 52 %, den steigenden Kosten und der nicht feststehen fristgerechten Ausführung und Abrechnung der Maßnahme das geplante Projekt aktuell nicht umzusetzen.

Die bestehende Sporthalle auf dem Kasernengelände könnte mit Kosten von bis zu 500.000 € saniert werden, so dass sie für ca.  5 bis 8 Jahre in Nutzung bleiben kann. In 5 bis 8 Jahren bestünde die Möglichkeit auf der im Bebauungsplan ausgewiesenen Fläche mit der Zweckbestimmung Sondergebiet (SO) Sportstätten, diese Fläche durch einen Investor zu entwickeln.

 

Die Verwaltung zieht die Beschlussvorlage 22/051 (Neubau einer Drei-Fach-Sporthalle Kasernengelände) zurück.