Betreff
Antrag auf Anpassung der jährlichen Kosten des DRK-Kreisverbands für das Übernachtungsheim für Wohnungs- und Obdachlose in Aurich
Vorlage
22/095
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


Der DRK- Kreisverband Aurich unterhält für den Landkreis Aurich und die Stadt Aurich das Übernachtungsheim für Wohnungs- und Obdachlose in der Zingelstraße 3, 26603 Aurich.

Gemäß einer im Jahre 2019 neu geschlossenen Vereinbarung zahlen Stadt und Landkreis jährlich einen Zuschuss in Höhe von 160.000 € je zur Hälfte an das DRK.

 

Wegen der stark rückläufigen Fördergelder aus der Bevölkerung, der ansteigenden finanziellen Bedürfnisse anderer durch das DRK unterhaltenden Bereiche, ist der hohe finanzielle Ausgleich für die Übernachtungseinrichtung kaum noch zu bewältigen.

 

Die Kreisgeschäftsführung des DRK hat mit Vertretern des Landkreises und der Stadt Aurich folgenden Vorschlag erarbeitet:

Für die Jahre 2021 und 2022 zahlen die Stadt Aurich und der Landkreis jeweils 3.000 €/Jahr zusätzlich zum geleisteten Zuschuss in Höhe von 80.000 €. Ab dem Jahr 2023 erfolgt eine jährliche Anpassung bei den Personalkosten um die lineare Personalkostenentwicklung und bei den Sachkosten um die von der Industrie- und Handelskammer festgesetzte Steigerung des Lebenshaltungskostenindexes.

 

Die Vereinbarung mit dem Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Aurich e.V. wird entsprechend angepasst.