Betreff
Weitere Entwicklung und Antragstellungen zum Sofortprogramm "Perspektive Innenstadt"
Vorlage
22/012/3
Aktenzeichen
10
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Aurich hat in seiner Sitzung am 17.02.2022 beschlossen, bei der NBank des Landes Niedersachsen im Rahmen des Förderprogramms „Perspektive Innenstadt“ entsprechende Förderanträge für Projekte im beschlossenen Geltungsbereich zu stellen. Unter anderem war hier das Projekt „Neuordnung der Grünfläche Pferdemarkt / neue Wegeführung mit geschätzten Kosten von 250.000,- € aufgeführt.

Geplant ist die Entsiegelung einiger Flächen, eine Anpassung der Wegeführung, Trennung und Verbesserung für Fußgänger und Radfahrer. Die Verbindung zur Innenstadt soll aufgewertet werden. Ein entsprechender Förderantrag wurde am 20.04.2022 bei der NBank eingereicht.

Es besteht nun folgende Problematik:

• Drei Planungsbüros wurden angeschrieben, nur Firma Nexxia Architektur & Consulting Uhe und Partner Architekten mbB hat überhaupt ein Angebot abgegeben

• Die Planungsleistung könnte kurzfristig vergeben werden, danach müssen jedoch 2 Konzepte erstellt werden. Hierzu erfolgt eine öffentliche Ausschreibung und das anschließende Vergabeverfahren. Bevor es zur Bauausführung kommen könnte, wäre die Zeit soweit fortgeschritten, dass die vorgegebenen Fristen gemäß der Förderkulisse nicht mehr eingehalten werden könnten.

• Ob die Maßnahmen dann zeitlich bzw. in dem gesteckten finanziellen Rahmen umgesetzt werden können, kann nicht mehr verbindlich zugesagt werden. Daher soll in jedem Fall ein Stufenvertrag geschlossen werden, um nach Leistungsphase 6 aussteigen zu können. Es ist jedoch zu erwarten, dass dann kein neuer Antrag bei der NBank gestellt werden kann, da der Fördertopf am 30.06.2022 geschlossen wird. Danach ginge die Fördersumme verloren.

Es wird daher als äußerst sinnvoll erachtet, den Antrag für die „Neuordnung der Grünfläche Pferdemarkt / neue Wegeführung zurückzuziehen und die 250.000 € für die Gestaltung des Marktplatzes, das Fußgängerleitsystem, die Installation eines WLAN-Systems in der gesamten Innenstadt oder als Puffer sowie Restsumme für andere Anträge zu nutzen.

In der Anlage sind beiliegend die aktualisierten Vorschläge (Stand 04.05.2022) sowie die entsprechende Übersicht zu den Gesamtkosten (Stand 04.05.2022) zu finden. Im Übrigen wird auf die Vorlagen 22/012 und 22/012/1 verwiesen.