Betreff
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Vorlage
22/103
Aktenzeichen
12.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Nach § 111 Abs. 7 NKomVG ist es den Kommunen erlaubt, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen anzunehmen. Mit der Beschlussvorlage 11/108 hat der Rat der Stadt Aurich in seiner Sitzung am 01.09.2011 für die Annahme von Geld- und Sachzuwendungen entsprechende Wertgrenzen festgelegt. Danach ist der Rat für die Annahme von Spenden mit einem Wert von über 2.000,00 € zuständig.

 

Ein Herz für Ostfriesland, das Hilfswerk der Zeitungsgruppe Ostfriesland (ZGO), hat eine Spenden-Aktion für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine gestartet. Aus dieser Spendenaktion wurde dem Familienzentrum Aurich eine Förderung in Höhe von 5.000,- Euro in Aussicht gestellt. Das Familienzentrum Aurich möchte diese Förderung für die Begleitung und Unterstützung sowie Erstausstattung von ukrainischen Flüchtlingen verwenden.