Vorstellung Entwurfsplanung und Beschlussfassung
Sachverhalt:
Die Haupterschließung des Sanierungsgebiets Blücher- Kaserne erfolgt mit dem Beschluss der Rahmenplanung des Sanierungsgebiet Blücher- Kaserne vom 09.07.2020 aus westlicher Richtung über die Skagerrakstraße. Die Skagerrakstraße beginnt am Einmündungsknotenpunkt „Esenser Straße“ / „Skagerrakstraße“ und verläuft in östlicher Richtung bis zum westlichen Eingangstor zur Blücher- Kaserne.
Infolge der vorgesehenen Neugestaltung des Fahrbahnquerschnitts und der Erneuerung des Fahrbahnaufbaus werden die technischen Voraussetzungen zur Funktion als Haupterschließungsstraße geschaffen. Die Maßnahme verfolgt zudem das Ziel einen vergleichbaren und funktionalen Straßenkörper, an die angrenzende „Esenser Straße“ und den künftigen weiteren Straßenverlauf auf Kasernengelände, zu schaffen.
Der Einmündungsknotenpunkt mit der „Esenser Straße“ soll in einer zweiten Ausbaustufe (voraussichtlich 2024) zu einem vollsignalisierten Knotenpunkt umgebaut werden. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus der Verkehrsuntersuchung „Konversion ehem. Blücher- Kaserne in Aurich“, durch das Büro PGT Umwelt und Verkehr GmbH aus dem Jahr 2016. Das Gutachten bewertet die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes, infolge der baulichen Entwicklung im Sanierungsgebiet, als nicht ausreichend leistungsfähig.
Planungsbeschreibung:
Der Trassenverlauf der Fahrbahn bleibt prinzipiell unverändert und beginnt am Einmündungsknotenpunkt der „Esenser Straße“. Aufgrund einer zeitlichen Trennung zwischen den beiden Ausbaustufen, erfolgt ein provisorischer Anschluss (Übergang an bestehende Bordsteinlinien) der „Skagerrakstraße“ an die „Esenser Sraße“. Das Ausbauende ist vor dem Kasernentor, sodass sich eine Streckenlänge von rd. 200 m ergibt. Der Fuß- und Radverkehr wird gemeinsam auf der Nebenanlage im Seitenraum geführt und durch eine Hochbordanlage von der Fahrbahn getrennt. Die untergeordneten anschließenden Straßen werden im Einmündungsbereich mit einer Furtmarkierung inkl. Roteinfärbung gekennzeichnet. Die Nebenanlagen werden barrierefrei und mit einem taktilen Leitsystem hergestellt.
Querschnittsaufteilung:
Die Fahrbahn wird mit einem Dachprofil und einer Breite von 6,50 m ausgebaut. Diese Breite ermöglicht künftig, gemäß aktuellen Regelwerken, eine Befahrbarkeit der Fahrbahn durch Linienbusverkehr. Beidseitig der Fahrbahn wird ein kombinierter Geh- Radweg mit einer maximalen Breite von 3,25 m hergestellt. Die Querschnittaufteilung berücksichtigt den weiteren Trassenverlauf in östlicher Richtung ins Sanierungsgebiet, sodass eine reibungslose Fortsetzung der Straße möglich ist.