Betreff
Verkauf von städtischem Grundbesitz
Vorlage
22/189
Aktenzeichen
14.1 941-12/717
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt Aurich vom 25. Februar 2021 (Beschlussvorlage Nr. 20/054/1) wurde der Grundbesitz „Leerer Landstraße 16“ im Rahmen eines Bieterverfahrens mit Unterstützung einer Maklerin/Immobilienfirma zum Kauf angeboten.

 

Das maßgebliche Kriterium für den Zuschlag war das höchste Gebot.

 

Mit Ablauf der Angebotsfrist am 16. Dezember 2021, 12:00 Uhr, lagen der Vergabestelle für das Flurstück 655/2 der Flur 7 der Gemarkung Aurich zwei Gebote vor.

 

Zunächst hatte der Meistbietende seinen Willen zum Erwerb des Grundbesitzes bestätigt. (Beschlussvorlage Nr. 22/013). Der Abschluss des Grundstückskaufvertrages konnte jedoch nicht erfolgen.

 

Der weitere Bieter hat nunmehr ebenfalls seinen Willen zum Erwerb des Grundbesitzes gemäß seinem Gebot gegenüber der Verwaltung bestätigt. Der Verkauf des Grundbesitzes soll nunmehr zum Kaufpreis von 280.000,00 € (gebotener Kaufpreis), welche den maßgeblichen Kriterien und dem Mindestgebot entsprechen, erfolgen.

 

Die Zuwegung zu dem vertragsgegenständlichen Grundbesitz erfolgt über das Nachbargrundstück 49/46 der Flur 7 der Gemarkung Aurich; auf diesem Grundstück befinden sich auch Kfz-Stellplatzflächen, die ausschließlich von dem Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks genutzt werden. Dem jeweiligen Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks werden insoweit Grunddienstbarkeiten (Wegerecht und Kfz-Stellplatzrecht) eingeräumt – siehe Beschlussvorlage Nr. 22/143 -.