Sachverhalt:
Die Konsolidierungsgruppe Finanzen der Stadt Aurich hat die Verwaltung aufgefordert, Vorschläge zur Defizitabsenkung im Bereich der Parkplatzbewirtschaftung zu erarbeiten. Es geht im Wesentlichen darum, die Einnahmensituation bei dem Produkt Parkraumbewirtschaftung merklich zu verbessern und somit einen Beitrag zur Verbesserung der allgemeinen Haushaltssituation der Stadt Aurich zu leisten.
In der Anlage 1 hat die Verwaltung eine Übersicht über die Parkeinnahmen aus dem Jahr 2021 erstellt. Aus der Bewirtschaftung der 20 Parkscheinautomaten in der Innenstadt sowie am Badesee Tannenhausen haben sich Bruttoeinnahmen in Höhe von 292.900 € ergeben. Aufgrund der Umsatzsteuerreform, die zum 01.01.2023 in Kraft tritt, wird die Stadt für einen Teil der Parkflächen und zwar für die „selbstständigen Parkplätze“ umsatzsteuerpflichtig werden, was zwangsläufig zu einer Verringerung der Einnahmen führt. Aus der Anlage 2 wird ersichtlich, dass jährlich ein Betrag von mindestens 25.000 € an das Finanzamt abzuführen ist. In der Anlage 3 wurde die Einnahmeentwicklung aus den Parkscheinautomaten von 2016 bis 2022 dargestellt. Die Einnahmesprünge nach oben aufgrund der vorhergehenden Gebührenerhöhung 2018 sind ebenso ersichtlich wie die drastischen coronabedingten finanziellen Einbrüche seit März 2020 sowie die Einnahmeverluste aufgrund der beschlossenen Ausnahmeregelung zur Aussetzung der Gebührenpflicht montags bis freitags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr und samstags von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr, die noch bis zum 31.12.2022 gilt. Prognosen, wie sich die einzelnen Bereiche ausgewirkt haben, sind aber nur schwerlich möglich. Die Verwaltung schlägt eine Gebührenerhöhung für die oberirdischen Parkflächen vor, siehe Vorlage 22/188.
Für den Betrieb des Badesees Tannenhausen gab es schon verschiedene Ansätze zur Defizitabsenkung. Die Einführung eines kostenpflichtigen Eintritts würde sich aus verschiedenen Gründen als schwierig gestalten. Daher hat die Verwaltung eine Modellrechnung zur deutlichen Erhöhung der Parkgebühren, bisher 2,00 € Tagespauschale, vorgenommen. Eine Parkgebühr zu einer Tagespauschale von 5,00 € wird aufgrund der vorhandenen Infrastruktur am Badesee als durchaus angemessen erachtet. Die Verwaltung schlägt eine Parkgebühr von 2,00 € pro Stunde und einem Tageshöchstbetrag von 5,00 € vor. Die bisherigen Parkeinnahmen am Badesee betrugen im Jahr 2021 ca. 41.000 € ohne die Einnahmen aus dem Handyparken, weil diese allgemein und nicht aufgeschlüsselt nach Standorten in die Gebühreneinnahmen einfließen. Bei Umsetzung des Verwaltungsvorschlags wäre jedoch von einem deutlichen Anstieg der Gebühreneinnahmen um das 2 bis 2,5-fache auszugehen.
Die Einnahmen der Tiefgarage Zentrum sind in der Anlage 4 dargestellt. Die coronabedingten Auswirkungen seit März 2020 zeichnen sich auch hier deutlich ab. Die Tiefgarage ist rund-um-die-Uhr geöffnet und ermöglicht somit Einheimischen und Gästen ein zentrumsnahes Parken. Die Verwaltung strebt mit der neuen Gebührenregelung für die oberirdischen Parkflächen und der Beibehaltung des Tarifs für die Tiefgarage eine verbesserte Auslastung der Tiefgarage an. Zum Vergleich mit den neuen oberirdischen Gebührentarifen gemäß Vorlage 22/188 sind die gleichbleibenden Parkentgelte der Tiefgarage nachrichtlich als Anlage 5 beigefügt.
Die Parkgebührenregelung für die Beschäftigten der Innenstadt bleibt unverändert.