Betreff
Kommunale Wärmeplanung
Vorlage
22/207
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Die Wärmeplanung soll in Kommunen die Grundlage für eine treibhausgasneutrale kommunale Wärmeversorgung schaffen. Mithilfe der Wärmeplanung wird der zu erwartende Wärmebedarf einer Kommune ermittelt und mit einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt. Das schafft Planungs- und Investitionssicherheit für alle AkteurInnen. Ein kommunaler Wärmeplan enthält eine Bestandsanalyse, die Gebäudewärmebedarfe und die Wärmversorgungsinfrastruktur berücksichtigt und eine Energie- und THG-Bilanz des Ist-Zustands beinhaltet. Zusätzlich enthält die kommunale Wärmeplanung eine Potenzialanalyse zu Energieeinsparpotenzialen bei Wärmesenken sowie zu Nutzungs- und Ausbaupotenzialen für Abwärme und erneuerbare Wärmequellen. Anhand der Analysen werden Szenarien entwickelt, wie eine zukunftsfähige Wärmeversorgung, unter Betrachtung der Versorgungskosten, aussehen soll. Auf Basis dieser Szenarien wird eine Strategie mit Maßnahmenkatalog, Prioritäten und einem Zeitplan erstellt.

Die kommunale Wärmeplanung wird ab 2024 verpflichtend für alle Mittelzentren. Dann beträgt die Förderung noch maximal 60%.

Aus diesem Grund soll der Antrag bis spätestens zum 31.12.2023 gestellt werden.