Sachverhalt:
Die Wärmeplanung
soll in Kommunen die Grundlage für eine treibhausgasneutrale kommunale
Wärmeversorgung schaffen. Mithilfe der Wärmeplanung wird der zu erwartende
Wärmebedarf einer Kommune ermittelt und mit einer auf erneuerbaren Quellen
beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt. Das schafft Planungs- und
Investitionssicherheit für alle AkteurInnen. Ein kommunaler Wärmeplan
enthält eine Bestandsanalyse, die Gebäudewärmebedarfe und die
Wärmversorgungsinfrastruktur berücksichtigt und eine Energie- und THG-Bilanz
des Ist-Zustands beinhaltet. Zusätzlich enthält die kommunale Wärmeplanung eine
Potenzialanalyse zu Energieeinsparpotenzialen bei Wärmesenken sowie zu
Nutzungs- und Ausbaupotenzialen für Abwärme und erneuerbare Wärmequellen.
Anhand der Analysen werden Szenarien entwickelt, wie eine zukunftsfähige
Wärmeversorgung, unter Betrachtung der Versorgungskosten, aussehen soll. Auf
Basis dieser Szenarien wird eine Strategie mit Maßnahmenkatalog, Prioritäten
und einem Zeitplan erstellt.
Die kommunale Wärmeplanung wird ab 2024 verpflichtend für alle Mittelzentren. Dann beträgt die Förderung noch maximal 60%.
Aus diesem Grund soll der Antrag bis spätestens zum 31.12.2023 gestellt werden.