Sachverhalt:
Die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen ist
eine Leistung der Jugendhilfe. Sachlich zuständig für die Förderung von Kindern
in Tageseinrichtungen sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
Die örtlichen Jugendhilfeträger werden durch Landesrecht bestimmt. In
Niedersachsen sind dies insbesondere die Landkreise und die kreisfreien Städte.
Kommunen, die nicht örtliche Jugendhilfeträger sind,
können im Einvernehmen mit dem örtlichen Jugendhilfeträger Aufgaben der
öffentlichen Jugendhilfe wahrnehmen, so auch die Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen.
Zwischen dem Landkreis Aurich und den kreisangehörigen
Kommunen wurde in der Vergangenheit eine Vereinbarung über die
Aufgabenwahrnehmung Förderung von Kindern in Kindertagestätten und
Kindertagespflege sowie über die Durchführung eines
Qualitätssicherungsverfahrens (Gütesiegel) geschlossen. Die letzte Vereinbarung
aus dem Jahr 2015 endete am 31.12.2020.
Da sich die finanziellen Belastungen der Kommunen
durch die Kindertagesstätten beständig erhöht haben, wurde eine höhere
Beteiligung des Landkreises Aurich gefordert. Die Entwicklung der Defizite der
Stadt Aurich seit 2010 beim Produkt 365-010 „Bereitstellung und Betrieb von
Kitas“ ist der Anlage 1 zu entnehmen. Die Entwicklung der Zuweisungen durch das
Land (Finanzhilfe für eigene Kitas) und durch den Landkreis Aurich seit 2010
sind in der Anlage 2 dargestellt.
In mehreren Verhandlungsrunden konnte man sich auf
kein Ergebnis verständigen. Zwischenzeitlich hatte der Landkreis Aurich
erklärt, sämtliche Kindertagesstätten in eigener Trägerschaft führen zu wollen.
Nun wurde ein Vorschlag zur Einigung über die zukünftige Kostenbeteiligung des
Landkreises Aurich vorgelegt.
Die Einigung sieht vor:
• Die
vom Landkreis Aurich zur Verfügung gestellte Summe wird entsprechend der
Anteile der Finanzhilfe auf die einzelnen Kommunen verteilt.
• Die
Kostenbeteiligung des Landkreises wird an entsprechende Steigerungen der
Finanzhilfe angepasst.
• Durch
die neue Vereinbarung wird der Landkreises Aurich ca. 50 % des Gesamtdefizits
der Kommunen im Bereich der Kindertagesstätten erstatten.
• Die
genauen Berechnungsmodalitäten werden noch geklärt
Finanzielle Auswirkungen der o. g.
Vereinbarungen: (siehe Anlage 3)
• Auf die Stadt Aurich würde
rechnerisch ein Anteil in Höhe von 7.440.000 Euro entfallen. Dies wären
Mehrerträge in Höhe von 4.887.200 Euro.
• Die Finanzhilfebescheide
des Landes bilden die Grundlage für die Berechnung der Förderung durch den
Landkreis Aurich. Bei der Berechnung der Finanzhilfen ist das Land leider im
Rückstand. Aktuelle Bescheide liegen für das Kita-Jahr 2020/2021 vor.
• Für das HH-Jahr 2023 wäre nach
der neuen Vereinbarung voraussichtlich mit einem Defizit in Höhe von 6.976.400
Euro zu rechnen
Die zukünftige Entwicklung der Kreisumlage bleibt
offen.
Obwohl noch keine fertige
Vereinbarung vorliegt und somit eine genaue Berechnung nicht möglich ist,
sollte zeitnah eine Entscheidung getroffen werden, ob die Stadt Aurich die neue
Vereinbarung abschließt oder nicht.