Betreff
Kündigung der Kita-Vereinbarung mit dem Landkreis Aurich
Vorlage
22/216
Aktenzeichen
10
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen ist eine Leistung der Jugendhilfe. Sachlich zuständig für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe Die örtlichen Jugendhilfeträger werden durch Landesrecht bestimmt. In Niedersachsen sind dies insbesondere die Landkreise und die kreisfreien Städte.

 

Kommunen, die nicht örtliche Jugendhilfeträger sind, können im Einvernehmen mit dem örtlichen Jugendhilfeträger Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe wahrnehmen, so auch die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen.

 

Zwischen dem Landkreis Aurich und den kreisangehörigen Kommunen wurde in der Vergangenheit eine Vereinbarung über die Aufgabenwahrnehmung Förderung von Kindern in Kindertagestätten und Kindertagespflege sowie über die Durchführung eines Qualitätssicherungsverfahrens (Gütesiegel) geschlossen. Die letzte Vereinbarung aus dem Jahr 2015 endete am 31.12.2020.

 

Da sich die finanziellen Belastungen der Kommunen durch die Kindertagesstätten beständig erhöht haben, wurde eine höhere Beteiligung des Landkreises Aurich gefordert. Die Entwicklung der Defizite der Stadt Aurich seit 2010 beim Produkt 365-010 „Bereitstellung und Betrieb von Kitas“ ist der Anlage 1 zu entnehmen. Die Entwicklung der Zuweisungen durch das Land (Finanzhilfe für eigene Kitas) und durch den Landkreis Aurich seit 2010 sind in der Anlage 2 dargestellt.


 

In mehreren Verhandlungsrunden konnte man sich auf kein Ergebnis verständigen. Zwischenzeitlich hatte der Landkreis Aurich erklärt, sämtliche Kindertagesstätten in eigener Trägerschaft führen zu wollen. Nun wurde ein Vorschlag zur Einigung über die zukünftige Kostenbeteiligung des Landkreises Aurich vorgelegt.

 

Die Einigung sieht vor:

 

          Die vom Landkreis Aurich zur Verfügung gestellte Summe wird entsprechend der Anteile der Finanzhilfe auf die einzelnen Kommunen verteilt.

          Die Kostenbeteiligung des Landkreises wird an entsprechende Steigerungen der Finanzhilfe angepasst.

          Durch die neue Vereinbarung wird der Landkreises Aurich ca. 50 % des Gesamtdefizits der Kommunen im Bereich der Kindertagesstätten erstatten.

          Die genauen Berechnungsmodalitäten werden noch geklärt

 

Finanzielle Auswirkungen der o. g. Vereinbarungen: (siehe Anlage 3)

 

        Auf die Stadt Aurich würde rechnerisch ein Anteil in Höhe von 7.440.000 Euro entfallen. Dies wären Mehrerträge in Höhe von 4.887.200 Euro.

        Die Finanzhilfebescheide des Landes bilden die Grundlage für die Berechnung der Förderung durch den Landkreis Aurich. Bei der Berechnung der Finanzhilfen ist das Land leider im Rückstand. Aktuelle Bescheide liegen für das Kita-Jahr 2020/2021 vor.

        Für das HH-Jahr 2023 wäre nach der neuen Vereinbarung voraussichtlich mit einem Defizit in Höhe von 6.976.400 Euro zu rechnen

 

Die zukünftige Entwicklung der Kreisumlage bleibt offen.

Obwohl noch keine fertige Vereinbarung vorliegt und somit eine genaue Berechnung nicht möglich ist, sollte zeitnah eine Entscheidung getroffen werden, ob die Stadt Aurich die neue Vereinbarung abschließt oder nicht.