Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss hat am 26.09.2022 einstimmig das Neuordnungskonzept
vom 16.05.2022 als Grundlage für die weitere Bearbeitung des Bebauungsplanes
Nr. 173/1.Änderung „südlich Kleine Mühlenwallstraße“ beschlossen (siehe
Vorlagen Nr. 22/126).
In der weiteren Bearbeitung des Vorentwurfes sind Fragen zur
Umsetzbarkeit der Maßnahmen und zur Förderfähigkeit der Maßnahmen mit dem
städtischen Sanierungstreuhänder BauBeCon erörtert worden. Durch die Vielzahl
der beteiligten Eigentümer*Innen in dem Stadtquartier wird seitens des Treuhänders
eine einvernehmliche Lösung über die Umsetzung der Maßnahmen zur Erschließung,
zur Grünfläche und Stellplätze - als gemeinschaftliche Aufgabe - als kaum
durchführbar angesehen. Zudem werden die Maßnahmen der privaten Erschließung
und das Anlegen von privaten Stellplätzen als nicht förderfähig eingestuft, was
eine Umsetzung zusätzlich erschweren dürfte.
Die Städtebaufördermittel können für den Erhalt und die Weiterentwicklung des
öffentlichen Raumes eingesetzt werden, d.h. eine öffentliche Erschließung und
eine öffentliche Grünanlage u.a. mit dem Ziel der Aufwertung des Innenbereichs
in Verbindung mit Entsiegelung lassen sich förderkonform darstellen.
Diese Ergebnisse sind in die weitere Bearbeitung des Konzeptes zur Umgestaltung des Blockinnenbereiches eingeflossen und sollen in dieser Informationsvorlage dargelegt werden.
Von der Festsetzung einer „Gemeinschaftsgrünfläche“ mit einer privaten Erschließung und eingebetteten Bewohnerstellplätzen wird nun Abstand genommen. Stattdessen beabsichtigt die Stadt die innere Erschließung des Quartiers als öffentliche Maßnahme durchzuführen. Die öffentliche Grünfläche wird jetzt zentral im Quartier angeordnet, in dem Bereich der noch relativ intakten, vorhandenen Grünzone - mit durchlaufender Grabenparzelle und vorhandenem Baumbestand.
Die geplante umlaufende, innere Erschließung dient dazu, den vorhandenen Grundstücksparzellen eine rückwärtige Anbindung an das öffentliche Straßenverkehrsnetz anzubieten. Die Norderstraße (Fußgängerzone) wird hierdurch verkehrlich entlastet. Die Quartierserschließung erfolgt über die Straße Kleine Mühlenwallstraße und über eine zweite Ein- bzw. Ausfahrt an der Wallstraße.
Die Stellplätze können dann auf den privaten Grundstücken geschaffen werden. Es werden weiterhin – wie bereits in dem beschlossenen Neuordnungskonzept dargestellt - ca. 50 neue private Stellplätze in dem Stadtquartier planungsrechtlich ermöglicht. Öffentliche Stellplätze sind nicht vorgesehen. (siehe Anlage)
Die Verwaltung beabsichtigt als nächsten Schritt - mit dem Neuordnungskonzept gem. Anlage - eine Eigentümerversammlung durchzuführen.
Parallel zum Bebauungsplanverfahren wird ein Umlegungsverfahren durchgeführt. Nach offizieller Einleitung werden mit allen beteiligten Eigentümer*Innen Einzelgespräche geführt. Die Ergebnisse dieser Gespräche können Einfluss auf die weitere Quartiersentwicklung haben.