Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Aurich das Produkt 511-040 Verkehrsentwicklungsplanung als wesentliches Produkt
seit mehreren Jahren in den Haushaltsplänen mit aufgenommen; letztmalig auch
für den Haushaltsplan 2022 (Vorlage 22/032/3; Beschluss des Rates vom
02.06.2022).
Der
Verkehrsentwicklungsplan hat die Aufgabe, die Weichen für ein Verkehrssystem für
die zukünftige Entwicklung der Stadt Aurich zu stellen. Vor dem Hintergrund der
örtlichen und allgemeinen bundesweiten Entwicklungen ist zu überprüfen wie eine
sozialverträgliche „Mobilität für Alle“ in Aurich weiterhin gewährleistet und
verbessert werden kann. Die Entwicklung der Stadt Aurich als Mittelzentrum und
bedeutsamer Wirtschafts-, Wohn- und Tourismusstandort soll durch eine
Optimierung des Verkehrssystems in seiner dazu dienenden Funktion gesichert und
gestärkt werden. Dazu werden sinnvolle Schwerpunkte des städtischen Handelns –
und zur Einflussnahme auf übergeordnet Behörden – bis zum Jahr 2040 aufgezeigt,
die den Rahmen für verkehrsartbezogene bzw. verkehrsräumliche Verbesserungen
bilden. Das verkehrliche Leitbild fasst die Analyse und Bewertung zahlreicher
verkehrlicher Untersuchungen letzten Jahre mit dem Ziel zusammen, die
Entwicklung aufzuzeigen und Schlüsselmaßnahmen zu forcieren, die vorrangig
umgesetzt werden sollen.
Das Büro
PGT Umwelt und Verkehr aus Hannover hatte bereits am 22.08.2019 im Ausschuss
für Umwelt, Verkehr und Energie sowie am 24.06.2022 im Fachausschuss für Klima,
Umwelt und Verkehr das Leitbild Verkehr „Zukunftsfähige Mobilität in Aurich“
umfassend vorgestellt.
Der in
Vorlage 22/123 enthaltene Verkehrsentwicklungsplan; hier: Teil 1 Leitbild,
wurde mit Datum vom 14.10.2019 der Stadt Aurich vorgelegt. Dieses Leitbild
wurde in der Sitzung am 27.10.2022 des Fachausschusses Klima, Umwelt und
Verkehr von den entsprechenden Gremien beraten. Dabei kam der Wunsch auf, die
vorgestellten Inhalte und Maßnahmen zu aktualisieren und anzupassen. In der
gesetzten Frist gingen 29 verschiedene Anregungen und Maßnahmenvorschläge bei
der Stadtverwaltung ein, die in der Vorlage 22/123/1 nun enthalten sind und in
der Fachausschusssitzung am 01.12.2022 einzeln zur Abstimmung gestellt
werden.
In einem nächsten Arbeitsschritt wird eine Öffentlichkeitsbeteiligungsphase
empfohlen, mit dem Ziel, konkrete Maßnahmen zu vertiefen und die einzelnen
Programmbausteine mit schrittweisen Handlungsrahmen zu versehen.