74. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Aufstellungsbeschluss
Sachverhalt:
Es besteht zunehmend der Wunsch nach Bestattungsmöglichkeiten in einem Bestattungswald. Um geeignete Flächen zu finden, hat die Stadt Aurich verschiedene, bestehende Waldflächen im Stadtgebiet Aurichs in Augenschein genommen. Als geeignete Fläche für die Ausweisung eines Bestattungswaldes kristallisierten sich die anliegend im Geltungsbereich dargestellten Flächen des Popenser Gehölzes heraus.
Der Bereich des Popenser Gehölzes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes grenzt nordöstlich an die bestehende Bebauung des Altenwohnzentrums Popens, südöstlich an die Straße Schoolpad, südwestlich an weitere Waldflächen und an gewerbliche Bebauung sowie nordwestlich und östlich an landwirtschaftliche Flächen mit sich daran anschließender Wohnbebauung. Das Plangebiet befindet sich ca. 2,0 km vom Stadtzentrum entfernt und weist eine Größe von ca. 8,5 ha. auf.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Aurich sind die Flächen des Plangebietes als Waldflächen dargestellt. Die Fläche ist zugleich als Landschaftsschutzgebiet geschützt. Parallel zum Planverfahren ist eine Ausnahme dazu vom Landkreis Aurich einzuholen. Südöstlich an den Geltungsbereich angrenzend ist ein Wasserschutzgebiet für das Wasserwerk Aurich-Egels ausgewiesen. Das entsprechende Trinkwassergewinnungsgebiet ragt von Osten in das Plangebiet hinein.
Parallel zur Aufstellung des verbindlichen Bauleitplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 396 –Bestattungswald/Popens-, ist daher die 74. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die Verfahren werden einschl. der Umweltprüfung und Eingriffsregelung parallel durchgeführt.