Sachverhalt:
Da der letzte Mietspiegel der Stadt Aurich noch aus dem Jahr 2018 stammt, wurde der Gutachterausschuss für Grundstückswerte Aurich mit Ratsbeschluss (21/178/1) vom 17.02.2022 damit beauftragt, den Mietspiegel zu aktualisieren. Diese Aktualisierung wurde nunmehr abgeschlossen, sodass der neue Mietspiegel 2022 in beiliegender Form vorliegt.
Aufgrund einer Gesetzesänderung sind seit dem 01.07.2022 die nach Landesrecht zuständigen Behörden für die Erstellung des Mietspiegels zuständig. Mit der „Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Zuständigkeitsverordnung für die Gemeinden und Landkreise zur Ausführung von Bundesrecht“ vom 14. Dezember 2004 (Nds. GVBl. S. 589 - VORIS 20300 -), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Dezember 2022 (Nds. GVBl. S. 752), wurde erneut festgelegt, dass die Gemeinden diese nach Landesrecht zuständige Behörde sind.
Da der Mietspiegel im Auftrag der Stadt Aurich erstellt wurde, somit von der nach Landesrecht zuständigen Behörde, erlangt dieser den rechtlichen Status als Mietspiegel bereits mit Fertigstellung. Eine Beschlussfassung hierüber ist nicht erforderlich.
Darüber hinaus wird der Mietspiegel Interessenvertretern der Vermieter (Haus, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Aurich und Umgebung e.V.) und Mieter (Mieterverein Ostfriesland e.V.) zur Anerkenntnis vorgelegt, auch um eine breite Zustimmung zu den enthaltenen Werten nach außen zu dokumentieren. Diese Anerkenntniserklärungen liegen entsprechend unterzeichnet vor. Wäre die Stadt nicht die nach Landesrecht zuständige Behörde geworden, wären diese Anerkenntnisse ansonsten erforderlich gewesen, um den rechtlichen Status eines Mietspiegels zu erreichen.
Der Vorsitzende des Gutachterausschusses für Grundstückswerte Aurich, Herr Martin Homes, hat sich bereit erklärt, den Mietspiegel 2022 und die sich aus der Aktualisierung ergebenden Veränderungen in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gleichstellung und gesellschaftliche Zusammenarbeit am 11.05.2023 vorzustellen.