Betreff
Widmung einer Verkehrsfläche als Gemeindestraße
hier: Bebauungsplangebiet 68/5. Änderung (OT Tannenhausen)
hier: Bebauungsplangebiet 68/5. Änderung (OT Tannenhausen)
Vorlage
23/066
Aktenzeichen
24-521-020-006
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Die
Verkehrsflächen „Eilts-Pad“ sowie der Randstreifen des „Stiekelriegweg“ befinden
sich im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 68/5. Änderung (Erholungsgebiet
Tannenhausen), OT Tannenhausen. Sie sind im beigefügten Lageplan farblich
dargestellt. Im Rahmen eines Erschließungsvertrages ist die Straße „Eilts Pad“ vom
Erschließungsträger hergestellt und nach Abnahme unentgeltlich an die Stadt
Aurich übertragen worden.
Durch die Widmung werden die sich aus der Straßenbaulast
(§ 9 NStrG) ergebenden Rechte und Pflichten des Baulastträgers begründet und
jedermann der Gebrauch der Straße im Rahmen des § 14 (1) NStrG gestattet.
Die
Widmung wird zwei Wochen nach ortsüblicher Bekanntmachung wirksam.