Betreff
Widmung einer Verkehrsfläche als Gemeindestraße
hier: Bebauungsplangebiet 68/5. Änderung (OT Tannenhausen)
Vorlage
23/066
Aktenzeichen
24-521-020-006
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


Die Verkehrsflächen „Eilts-Pad“ sowie der Randstreifen des „Stiekelriegweg“ befinden sich im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 68/5. Änderung (Erholungsgebiet Tannenhausen), OT Tannenhausen. Sie sind im beigefügten Lageplan farblich dargestellt. Im Rahmen eines Erschließungsvertrages ist die Straße „Eilts Pad“ vom Erschließungsträger hergestellt und nach Abnahme unentgeltlich an die Stadt Aurich übertragen worden.

Durch die Widmung werden die sich aus der Straßenbaulast (§ 9 NStrG) ergebenden Rechte und Pflichten des Baulastträgers begründet und jedermann der Gebrauch der Straße im Rahmen des § 14 (1) NStrG gestattet.

Die Widmung wird zwei Wochen nach ortsüblicher Bekanntmachung wirksam.