Sachverhalt:
Die Stadt beabsichtigt die Aufstellung
des Bebauungsplanes und Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich
nördlich der Emder Straße.
Der Geltungsbereich beträgt ca. 8,0 ha und umfasst u.a. die Flächen der
Sparkassenarena und einer weiteren Schulsporthalle, des jüdischen Friedhofes,
einer Tankstelle, sowie des Betriebsgeländes eines Busunternehmens, einer
ehemaligen Gärtnerei und Friedhofsflächen.
Das grundlegende
Planungsziel ist – neben der planungsrechtlichen Klarstellung der vorhandenen
Nutzungen – den Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) an den Standort westlich der
Sparkassenarena zu verlegen.
Der derzeitige
Standort im Bereich der Kleinen Mühlenwallstraße ist von den Kapazitäten nicht
mehr ausreichend. Es ist jedoch vorgesehen - aufgrund kurzer Wege zu Schulen
und zur Altstadt (Fußgängerzone) - Haltestellen an dem Standort zu belassen.
Eine
ZOB-Verlagerung ist bereits seit vielen Jahren in der Diskussion und der neue
Standort des ZOB wurde durch Vertreter der Stadt Aurich, der Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr, des Landkreises Aurich
Eisenbahninfrastrukturgesellschaft Aurich-Emden mbH bereits im Jahr 2012 als
realisierbar eingestuft. An diesem Standort ist
die Möglichkeit gegeben, die verschiedenen Verkehrsangebote aus Bahn/ Bus/
Taxi/ Fahrrad- und Fußgängerverkehr zusammenzuführen. Eine gute Anbindung an
die Innenstadt ist gegeben.
Es besteht ein
sehr gutes Parkplatzangebot für den Umstieg des Individualverkehrs auf den
öffentlichen Personennahverkehr.
Die verkehrliche
Anbindung des geplanten ZOB’s ist mit den Belangen der weiteren (u.a.
fußläufigen) Nutzungen in Einklang zu bringen. Es wird eine Neuordnung der
vorhandenen Parkplätze und ggf. Zufahrten erforderlich werden. Im Rahmen der
Bauleitplanung wird begleitend ein Verkehrsgutachten zu erstellen sein. Weitere
Gutachten u.a. ein Lärmgutachten, sowie ein Oberflächenentwässerungskonzept
sind zu beauftragen.
Für die Belange
des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die
voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem
Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Das
Parkplatzgelände dient zusätzlich als Festplatzgelände für Jahrmärkte, Zirkusveranstaltungen
und Ausstellungen. Der Umgang und ggfs. eine Verlagerung dieser Nutzungen ist
ebenfalls im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung zu klären.
Außerdem sind
Grundstücksangelegenheiten einvernehmlich zu klären. Für die Planung des ZOB
ist eine Teilinanspruchnahme eines privaten Grundstückes des ortsansässigen
Busunternehmens, sowie der ev. – luth. Kirchengemeinde erforderlich.
Eine
Veränderungssperre, verbunden mit der Möglichkeit Baugesuche gem. § 15 BauGB
zurückzustellen, ist nach der Beschlussfassung über die Aufstellung des
Bebauungsplanes dringend empfohlen. Die Veränderungssperre hat zum Ziel, dass
keine Bauvorhaben entstehen können, die den Planvorstellungen entgegenstehen.
Der Geltungsbereich der Veränderungssperre entspricht dem Geltungsbereich des
in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 398 „ZOB Aurich“.