Sachverhalt:
In der Vergangenheit wurde eine Reihe von Bauleitplanverfahren eingeleitet, die aus verschiedenen Gründen nicht weitergeführt wurden. Soweit die Begründung für die Aufstellung der Bebauungspläne entfallen ist bzw. durch Änderung gesetzlicher Vorgaben nicht mehr zu Ende geführt werden können, sollten die Aufstellungsbeschlüsse aufgehoben werden.
Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23/0 Beningaweg/Graf-Edzard-Straße erfolgte am 19.09.2011.
Für den Polizeiabschnitt Aurich sollte auf dem gegenüber dem Polizeigelände am Lüchtenburger Weg gelegenen Flurstück 656/3, Flur 7, Gemarkung Aurich, ein Servicepunkt gebaut werden. Der Servicepunkt sollte eine Garage zur Abstellung von Dienstfahrzeugen sowie eine Anlage zur Wartung von Dienstfahrzeugen beinhalten.
Dieser Bebauungsplan hat einen Satzungsbeschluss, der am 05.09.2013 durch den Rat der Stadt Aurich gefasst aber dennoch nicht zu Ende geführt wurde. Der Servicepunkt wurde nicht realisiert, bzw. soll auch nicht mehr realisiert werden, sodass dieses Vorhaben aufzuheben ist.
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 147 Schlossbereich erfolgte am 26.04.1990. Für Bauvorhaben bei denen der Bund oder das Land Bauherr ist, tritt an Stelle einer sonst üblichen Baugenehmigung die Zustimmung der obersten Baubehörde. In so einem Verfahren wird die Baumaßnahme auf ihre Vereinbarkeit mit dem städtischen Planungsrecht und dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz geprüft. Das Erforderliche Einvernehmen wird dann gemäß § 74 der Niedersächsischen Bauordnung (NbauO) mit der Stadt Aurich hergestellt. Im Schlossbereich besteht seit Jahrzehnten kein Handlungsbedarf mehr, somit ist dieser Bebauungsplan aufzuheben.
Durch den Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 206 Zingelstraße am 02.05.1996 soll eine Radwegeverbindung vom Bereich der Auricher Innenstadt in den Bereich Aurich-Ost geschaffen werden. Der öffentliche Fuß- und Radweg ist fertiggestellt und eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über dieses Vorhaben geschlossen worden.
Der Bebauungsplan wurde nicht zu Ende geführt, somit ist das Verfahren aufzuheben.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 255 „Gewerbegebiet
Breiter Weg/Nordwest“ erfolgte am 03.04.2003. Einen Aufstellungsbeschluss mit
einem erweiterten Geltungsbereich erfolgte am 12.07.2007. Ortsüblich
bekanntgegeben wurde der Bebauungsplan am 26.07.2004 und am 08.08.2007. Anlass
der Planung war, dass im Gewerbegebiet Breiter Weg auf größeren Flächen
Nutzungsänderungen zu erwarten waren. Um diese auf die Stadtentwicklungsziele
Aurichs abzustimmen, war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 255
erforderlich. Dabei ging es vordringlich um die Steuerung der
Einzelhandelsentwicklung in diesem Bereich.
Dieser Bebauungsplan wurde nicht zu Ende geführt, somit ist das Verfahren aufzuheben.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 353 „Wallster Weg/Breiter Weg“
erfolgte am 28.05.2015. Ziel der Planung war es die Umnutzung eines ehemaligen
Möbelhandelsbetriebes am Wallster Weg zu einem Fahrradeinzelhandelsbetrieb. Der
Bebauungsplan ist am 26.03.2015 bekanntgegeben, wurde aber nicht fertig
gestellt, sowie auch die 22. Flächennutzungsplanberichtigung. Somit sind beide
Verfahren aufzuheben.