Betreff
Aufhebung eingeleiteter Bauleitplanverfahren
Vorlage
23/095
Aktenzeichen
21.26
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In der Vergangenheit wurde eine Reihe von Bauleitplanverfahren eingeleitet, die aus verschiedenen Gründen nicht weitergeführt wurden. Soweit die Begründung für die Aufstellung der Bebauungspläne entfallen ist bzw. durch Änderung gesetzlicher Vorgaben nicht mehr zu Ende geführt werden können, sollten die Aufstellungsbeschlüsse aufgehoben werden.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 Wiesenstraße wurde am 21.09.1978 durch den Verwaltungsausschuss beschlossen. Es sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine neue Wohnsiedlung geschaffen werden.

Der am 09.06.1961 rechtsverbindlich gewordene Durchführungsplan DS2 sollte durch den Bebauungsplan Nr. 78 Wiesenstraße überplant werden, dieses Verfahren wurde nicht durchgeführt, somit hat der Durchführungsplan DS2 noch seine Gültigkeit.

Die Planungen des Bebauungsplanes Nr. 78 sind nicht weitergeführt worden, aus diesem Grund ist der Bebauungsplan aufzuheben.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 157 „Esenser Postweg/Lindenweg“ wurde am 16.06.2003 durch den VA beschlossen. Der darauffolgende Auslegungsbeschluss wurde am 10.11.2003 durch den VA gefasst, ausgelegen hat die Entwurfsplanung vom 19.12.2003 bis zum 19.01.2004. Es sollten ca. 50 Bauplätze geschaffen werden. Da es Entwässerungsprobleme gab, wurde dieses Bauleitplanverfahren nicht weitergeführt somit ist der Bebauungsplan Nr. 157 aufzuheben.

 

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 188 wurde im Jahr 1993 eingeleitet. Der Abschluss des Bebauungsplanverfahrens scheiterte am Naturschutz. Die Baugebietsfläche entsprach weitgehend einem Biotop im Sinne des § 28a des damaligen Niedersächsischen Naturschutzgesetzes.

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Aurich hat daraufhin am 10.10.1994 beschlossen, das Bauleitplanverfahren Nr. 188 nicht weiterzuführen, hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan jedoch nicht aufgehoben. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 188 soll jetzt im Zuge der Aufarbeitung aufgehoben werden.

 

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 319 „Hügellandschaft nördlich Kreihüttenmoorweg“ hat an dem Ausgleichsflächensuchraum einen Flächenanteil von etwa 50 %. Ziel der Planung ist es, neben der konzentrierten und ökologisch optimierten Anordnung von Ausgleichsflächen, einen Staub- und Lärmschutz für die Wohnbebauung am Lindenweg gegenüber dem Industriegebiet Aurich NORD zu erreichen. Der Aufstellungsbeschluss wurde nur im OR Sandhorst am 30.05.2011 empfohlen, alle anderen Gremien haben den Beschluss vertagt. Der Bebauungsplan Nr. 319 ist somit aufzuheben.

 

Durch die Aufstellung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 324 Windenergieanlage Industriegebiet Nord am 02.02.2012 soll die Möglichkeit eröffnet werden, eine zusätzliche Windenergieanlage mit einer maximalen Höhe von 150 m über dem Gelände am Standort des Industriegebietes Nord zu errichten. Die Enercon GmbH plant die Errichtung einer Windenergieanlage des Typs E101 mit 99 m Nabenhöhe auf dem Gelände der neuen Produktionsstätte Kunststofftechnologie Aurich KTA. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 324 wurde in der Zeit vom 12.08.2013 bis 13.09.2013 öffentlich ausgelegt, eine erneute öffentliche Auslegung fand vom 30.12.2014 bis 03.02.2015 statt. Das Vorhaben soll nun nicht mehr realisiert werden. Aus dem vorgenannten Grund soll die Aufhebung erfolgen.