Sachverhalt:
Ein im Gewerbegebiet Schirum ansässiger Gewerbebetrieb beabsichtigt
sich zukunftsfähig aufzustellen und strebt die Erweiterung seines
Betriebsgeländes an. Es ist vorgesehen, nord-östlich des Betriebes, direkt an
das bestehende Betriebsgelände angrenzend, eine Erweiterung um ca. 10 ha vorzunehmen.
Im wirksamen Flächennutzungsplan sind die Flächen nicht bzw. als Flächen für
die Landwirtschaft dargestellt. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Die
Aufstellung eines Bebauungsplanes ist daher erforderlich. Da der Bebauungsplan
nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, muss dieser im
Parallelverfahren Gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert werden. In dem Planbereich
existieren Wallhecken, sowie Plaggenesch als geschützter Boden. Darüber hinaus
liegen Teile der zu beplanenden Flächen im Trinkwasserschutzgebiet. Der Geltungsbereich grenzt an vorhandene
Ausgleichsflächen an und befindet sich im Ausgleichsflächensuchraum der Stadt
Aurich. Die umfangreichen Umweltbelange, die Belange des Bodenschutzes sowie
des Wasserrechts sind entsprechend zu berücksichtigen und im Verfahren
abzuarbeiten. Die Erschließung soll über das bestehende Betriebsgelände
erfolgen. Der Antragssteller beabsichtigt das Planverfahren zügig voran zu
bringen.
Die Ergänzungsvorlage ist inhaltlich gleich mit der Vorlage 23/032. Es wurde der Geltungsbereich geringfügig erweitert, u den angrenzenden Betrieben ebenfalls Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten. Die Anlagen zur Vorlage wurden entsprechend aktualisiert und ausgetascht.