Betreff
Aufstellungsbeschluss - Vorhabenbezogener Bebauungsplan VE 07 "Erweiterung Gewerbegebiet Schirum"
Vorlage
23/032/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:
Ein im Gewerbegebiet Schirum ansässiger Gewerbebetrieb beabsichtigt sich zukunftsfähig aufzustellen und strebt die Erweiterung seines Betriebsgeländes an. Es ist vorgesehen, nord-östlich des Betriebes, direkt an das bestehende Betriebsgelände angrenzend, eine Erweiterung um ca. 10 ha vorzunehmen. Im wirksamen Flächennutzungsplan sind die Flächen nicht bzw. als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist daher erforderlich. Da der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, muss dieser im Parallelverfahren Gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert werden. In dem Planbereich existieren Wallhecken, sowie Plaggenesch als geschützter Boden. Darüber hinaus liegen Teile der zu beplanenden Flächen im Trinkwasserschutzgebiet.  Der Geltungsbereich grenzt an vorhandene Ausgleichsflächen an und befindet sich im Ausgleichsflächensuchraum der Stadt Aurich. Die umfangreichen Umweltbelange, die Belange des Bodenschutzes sowie des Wasserrechts sind entsprechend zu berücksichtigen und im Verfahren abzuarbeiten. Die Erschließung soll über das bestehende Betriebsgelände erfolgen. Der Antragssteller beabsichtigt das Planverfahren zügig voran zu bringen.

Die Ergänzungsvorlage ist inhaltlich gleich mit der Vorlage 23/032. Es wurde der Geltungsbereich geringfügig erweitert, u den angrenzenden Betrieben ebenfalls Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten. Die Anlagen zur Vorlage wurden entsprechend aktualisiert und ausgetascht.