Betreff
3. Änderung der Vergnügungssteuersatzung mit Wirkung vom 01.10.2023
Vorlage
23/135
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Aurich wurde zum 01.01.2010 neu gefasst und seitdem zweimal durch Satzung geändert.

Der Steuersatz für die Spielgerätesteuer beträgt seit dem 01.01.2018 20 v.H. des Einspielergebnisses. Seitdem haben viele Kommunen mittlerweile den Steuersatz erhöht. Die Städte Leer und Emden haben bereits Anpassungen auf 22 bzw. 25 v.H. vorgenommen. Die Erhöhung der Vergnügungssteuer auf 22 % ist aufgrund Rechtsprechung möglich (vgl. OVG Lüneburg Az.: 9 KN 6/18, 9 KN 7/18 und 9 KN 74/18).

Es wird daher seitens der Verwaltung vorgeschlagen, den Steuersatz des Einspielergebnisses von 20 v.H. auf 22 v.H. zu erhöhen. Daneben wird vorgeschlagen, für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit eine Mindeststeuer von 60 € in Gaststätten, Kantinen oder ähnlichen Räumen und in Spielhallen auf 150 € festzusetzen.