- Erneute Aufstellungsbeschlüsse
Sachverhalt:
Aufgrund des Bedarfes
an Baugrundstücken, sollen südöstlich des Stadtgebietes im Ortsteil Wiesens,
weitere Wohnbauflächen ausgewiesen werden. Derzeit kann die Nachfrage, trotz
vorhandener Baulücken und einer kleinen Erweiterung des Wohngebietes im Bereich
Orgelkamp, nicht befriedigt werden. Für
die an der Osterfeldstraße gelegene, nordöstlich an den Ortskern Wiesens
angrenzende Fläche mit einer Gesamtgröße von 1,6 ha. besteht seit 2015 eine
Verkaufsbereitschaft.
Im rechtswirksamen
Flächennutzungsplan wird diese Fläche als unbebaute landwirtschaftliche Fläche
dargestellt. Entsprechend erster Vorentwurfsplanungen können auf der
vorgenannten Fläche ca. 19 Baugrundstücke entstehen.
Die benannte Fläche des
Bebauungsplanes Nr. 357 befindet sich in der Ortsrandlage des Ortsteiles
Wiesens und grenzt südwestlich, an die vorhandene Wohnbebauung innerhalb des
Bebauungsplanes Nr. 177 – am Lindenbaum- und nordwestlich, an Flächen für die
Landwirtschaft an. Nordöstlich befindet sich ein ehemals landwirtschaftlich
genutzter Gulfhof und im Südosten wird das geplante Baugebiet durch die
Osterfeldstraße begrenzt (siehe Anlage Übersicht der Bebauungspläne). Die
Erschließung des Baugebietes kann über die Osterfeldstraße erfolgen. Eine zu
Erschließungszwecken für das geplante Regenrückhaltebecken (RRB) vorgesehene
Teilfläche nordöstlich des Geltungsbereiches ist im Geltungsbereich dieses
Aufstellungsbeschlusses nicht mehr enthalten.
Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 357 – Osterfeldstraße-, umfasst die Flurstücke Nr. 10, 11,
12 und Teile des Furstücks Nr. 9 der Gemarkung Wiesens 19 (siehe Anlage
Geltungsbereich).
Im Rahmen des
Siedlungsentwicklungskonzeptes, ist die Ausweisung des Baugebietes begründet
dargelegt worden
Innerhalb des Plangebietes ist die
Ausweisung von Wohnbauflächen (WA) vorgesehen. Die Festsetzungen der Art und
des Maßes der baulichen Nutzung werden in Anlehnung an die Festsetzungen des
angrenzenden Bebauungsplanes Nr. 177 und unter dem Aspekt der Einfügung in die Umgebung
getroffen. Vorgesehen, ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA)
in eingeschossiger Bauweise mit einer maximalen GRZ von 0,3.
Bezüglich der
Oberflächenentwässerung des Plangebietes liegt ein Vorentwurf vor. Die
erforderliche Regenrückhaltung soll durch die Anlage eines
Regenrückhaltebeckens nordöstlich hergestellt werden.
Es wurde ein Erschließungsvertrag
mit dem Vorhabenträger abgeschlossen.
Bereits im Jahre 2015 wurde ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
Nr. 357 im Normalverfahren und für die damit verbundene
Flächennutzungsplanänderung, die 60. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst
(DS Nr. 15/117). Am 04.11.2019 wurde vom VA der Stadt Aurich ein erneuter
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 357 –Osterfeldstraße, mit
Durchführung im vereinfachten Verfahren nach § 13b BauGB gefasst. Parallel dazu
sollte die damit verbundene 27. Berichtigung (lt. Bekanntmachung v.
26.04.23/30. Berichtigung) des Flächennutzungsplanes erfolgen.
Da die Durchführung des vorgenannten Planverfahrens nach § 13b BauGB, nicht
in dem gesetzlich vorgesehenen Zeitraum (Satzungsbeschluss bis Ende 2021)
fertiggestellt werden konnte, wurde ein erneuter Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan Nr. 357 –Osterfeldstraße-, mit Durchführung des Planverfahrens
nach § 13b des Baugesetzbuches und der Beschluss über die damit verbundene 27.
Berichtigung des Flächennutzungsplanes gefasst (siehe DS Nr. 22/163). Der
Satzungsbeschluss sollte, entsprechend der gesetzlichen Vorgabe zur
„Neuauflage“ des 13b des BauGB bis zum 31.12.2024 gefasst werden.
Aufgrund eines aktuell vorliegenden Gerichtsurteils (siehe Anlage) ist eine
Durchführung der Bauleitplanung für den vorgenannten Bebauungsplan Nr. 357
inklusive der damit verbundenen 27. Berichtigung nicht mehr gesetzeskonform.
Daher soll ein erneuter Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 357
–Osterfeldstraße- im Normalverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung und
Eingriffsregelung gefasst werden. Parallel zur Durchführung der Bauleitplanung
im Normalverfahren soll die erneute Aufstellung der 60. Änderung des
Flächennutzungsplanes beschlossen werden.