Sachverhalt:
Nach § 7 des neuen Gesellschaftsvertrages vom 28.06.2023 der Stadtwerke
Aurich GmbH, besteht der Aufsichtsrat aus elf Mitgliedern. Dabei werden vom Rat
der Stadt Aurich zehn Mitglieder, die dem Rat der Stadt Aurich angehören
müssen, und ein Mitglied aus der Verwaltung entsandt.
Der Rat der Stadt Aurich hat gemäß § 138 Abs. 1 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 71
Abs. 5 NKomVG über die Besetzung einen Feststellungsbeschluss zu treffen. Zudem
heißt es in § 138 Abs. 2 S. 1 NKomVG:
„Sind mehrere Vertreterinnen und Vertreter
der Kommune zu benennen, so ist die
Hauptverwaltungsbeamtin
oder der Hauptverwaltungsbeamte zu berücksichtigen, es sei
denn,
dass sie oder er darauf verzichtet oder zur Geschäftsführerin oder zum
Geschäftsführer
der Gesellschaft bestellt ist“
Herr Horst Feddermann hat nunmehr mitgeteilt, dass er
nicht auf die Besetzung des Sitzes verzichtet, sodass er in seiner Funktion als
Bürgermeister bzw. als Mitglied aus der Verwaltung zu berücksichtigen ist.
Die Fraktionen und Gruppen werden gebeten die
Mitglieder zeitnah zu benennen (Vertreterinnen und Vertreter werden nicht
benannt).