Betreff
Besetzung Aufsichtsrat der Stadtwerke Aurich GmbH (swa)
Vorlage
23/141
Aktenzeichen
13
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Nach § 7 des neuen Gesellschaftsvertrages vom 28.06.2023 der Stadtwerke Aurich GmbH, besteht der Aufsichtsrat aus elf Mitgliedern. Dabei werden vom Rat der Stadt Aurich zehn Mitglieder, die dem Rat der Stadt Aurich angehören müssen, und ein Mitglied aus der Verwaltung entsandt.

Der Rat der Stadt Aurich hat gemäß § 138 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 71 Abs. 5 NKomVG über die Besetzung einen Feststellungsbeschluss zu treffen. Zudem heißt es in § 138 Abs. 2 S. 1 NKomVG:

 

            „Sind mehrere Vertreterinnen und Vertreter der Kommune zu benennen, so ist die

Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte zu berücksichtigen, es sei

denn, dass sie oder er darauf verzichtet oder zur Geschäftsführerin oder zum

Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt ist“

 

Herr Horst Feddermann hat nunmehr mitgeteilt, dass er nicht auf die Besetzung des Sitzes verzichtet, sodass er in seiner Funktion als Bürgermeister bzw. als Mitglied aus der Verwaltung zu berücksichtigen ist.

 

Die Fraktionen und Gruppen werden gebeten die Mitglieder zeitnah zu benennen (Vertreterinnen und Vertreter werden nicht benannt).